Verständlich, wenn man sieht, was (entschuldigung), korrekt "wer" sich da bewirbt und auch aufgenommen wird !
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Beschränkung WP loswerden als OdöSd
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Das Problem ist in der Tat, dass zum Erfüllen der Kopfzahlen bei der Aufnahme leider viele aufgenommen werden, die dann nur ein paar Wochen mal schauen, obs ihnen auch genug Spaß macht.
Und dann kommt die nächste Austrittswelle, wenn die Jungen nach der Dienstprüfung mit Üst so zugeschüttet werden, dass sie es nicht packen. Ich red da von 80-100 h im Monat mehr als normal. Und das sind an sich geeignete Leute, die bewiesen haben, dass sie die Prüfung packen und arbeiten wollen. Ich will gar nicht an die immense Steuergeldverschwendung denken...
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Und dann kommt die nächste Austrittswelle, wenn die Jungen nach der Dienstprüfung mit Üst so zugeschüttet werden, dass sie es nicht packen. Ich red da von 80-100 h im Monat mehr als normal. Und das sind an sich geeignete Leute, die bewiesen haben, dass sie die Prüfung packen und arbeiten wollen. Ich will gar nicht an die immense Steuergeldverschwendung denken...
Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
- approach_lowg
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden 
Gratulation an Kunasek und seinem Team

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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Ich will Dir wirklich nicht die Euphorie nehmen, aber was brachte es der FPÖ, bei der Nationalratswahl jetzt im September die stimmenstärkste Partei zu sein und die relative Mehrheit erreicht zu haben?approach_lowg hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 21:07Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden
Gratulation an Kunasek und seinem Team
Zuletzt geändert von Donau am Mo 25. Nov 2024, 01:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Originelle Idee . . .Coolhand1980 hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 19:48Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Das unterschreibe ich dir so, absolut richtig deine Annahme. Zum Glück verlassen uns doch eher wenige Kollegen, man probiert meist in der Behörde etwas besseres als den Streifendienst zu finden.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 19:48Das Problem ist in der Tat, dass zum Erfüllen der Kopfzahlen bei der Aufnahme leider viele aufgenommen werden, die dann nur ein paar Wochen mal schauen, obs ihnen auch genug Spaß macht.
Und dann kommt die nächste Austrittswelle, wenn die Jungen nach der Dienstprüfung mit Üst so zugeschüttet werden, dass sie es nicht packen. Ich red da von 80-100 h im Monat mehr als normal. Und das sind an sich geeignete Leute, die bewiesen haben, dass sie die Prüfung packen und arbeiten wollen.
Mir ist es auch recht egal wie ,,geeignet'' die Neuzugänge sind, abgesehen von einer moderaten Gesinnung. Viele die nicht ideal wirken können erfolgreich ausgebildet werden und sind noch formbar.
Zum WP Neuantrag poste ich ein noch ein Update, wenn es soweit ist. Ich werde nämlich gleichzeitig den Antrag auf die Genehmigung für große Magazine stellen, aber ich warte noch Bestätigung vom Verein...
Tikka T3x CTR/TAC A1 .308 Win
CZ 455 Luxus .22lfB
Weihrauch HW50 MKII 4,5mm
M95 Karabiner 8x56r
M95 lang 8x50r
K98k
Gewehr 98
M91/30
M96
M91 Moschetto
Lee Enfield No1 MKIII*
AUG A3 SA Swat
Glock 19 Gen5 FS MOS
Belgischer Bulldog .320 corto
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- approach_lowg
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Bei deiner Antwort, kommt mir vor, dass du meinen Post nicht richtige gelesen hast.Donau hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 23:01Ich will Dir wirklich nicht die Euphorie nehmen, aber was brachte es der FPÖ, bei der Nationalratswahl jetzt im September die stimmenstärkste Partei zu sein und die relative Mehrheit erreicht zu haben?approach_lowg hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 21:07Dafür hat ja heute die Steiermark mal eine gute Landtagswahl geschlagen. Wenn sich dieses Erg in weiteren Bundesländern durchsetzt, vll kann es ja mal anders werden
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Nein das kann nicht herangezogen werden. Egal ob von einem Soldaten oder einem Exe Beamten, das "Arbeitswerkzeug" ist nicht gleich zusetzen wie ein privater Kat B/A Waffenbesitz. Als privater ist eine Pistole eine Pistole, als Offizieller ist die Pistole udg lediglich ein "Kugelschreiber".Donau hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 23:56Originelle Idee . . .Coolhand1980 hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 19:48Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Das sehe ich auch so.approach_lowg hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2024, 18:28Nein das kann nicht herangezogen werden. Egal ob von einem Soldaten oder einem Exe Beamten, das "Arbeitswerkzeug" ist nicht gleich zusetzen wie ein privater Kat B/A Waffenbesitz.Donau hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 23:56Originelle Idee . . .Coolhand1980 hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 19:48Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Bei der nächsten Bundesheer Übung, wenn Reservisten von der Kaserne mit umgehängtem entladenen Sturmgewehr durchs Ortsgebiet zum Bahnhof gehen, werden sie dafür einen Waffenpass verlangen, weil bekanntlich auch das Tragen einer ungeladenen Waffe laut aktuellem Waffengesetz als "führen" gilt, und sie werden Deine Begründung ausdrucken und vorlesen . . .
Wird nicht klappen
Mit dem Vorgesetzten zu "handeln" zu versuchen, geht bei Bundesheer und Polizei schief.
Wenn der Polizist den alten Waffenpass retourgibt, ist er automatisch draußen, genau so wie wenn er seine österreichische Staatsbürgerschaft aufgibt um Iraker zu werden.
Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Genau so, wie ein Polizist, der den Zeigefinger der Schusshand durch einen Unfall dauerhaft nicht mehr bewegen kann, dies bedeutet Dienstunfähigkeit und Frühpension, da gibt es ein höchstgerichtliches Judikat.
Wenn aber der Beamte seinen Waffenpass retourgibt, ist das kein Unfall, sondern eine vorsätzliche Handlung!
Der Threadstarter sollte sich nicht spielen und Ezzes in einem Forum suchen, sondern in so einer heiklen Frage die Rechtsspezialisten fragen:
Anmerkung:
Durch die vielfachen Zitate darauf kann ich die falschen Aussagen hier nicht mehr rauslöschen ohne den kompletten Kontext zu zerstören, aber es ist eh klar dass der Textteil
"..Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Genau so, wie ein Polizist, der den Zeigefinger der Schusshand durch einen Unfall dauerhaft nicht mehr bewegen kann, dies bedeutet Dienstunfähigkeit und Frühpension, da gibt es ein höchstgerichtliches Judikat...."
schlichtweg bullshit ist
Admin
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Grandioser Bullshit!Donau hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2024, 19:57Das sehe ich auch so.approach_lowg hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2024, 18:28
Mit dem Vorgesetzten zu "handeln" zu versuchen, geht bei Bundesheer und Polizei schief.
Wenn der Polizist den alten Waffenpass retourgibt, ist er automatisch draußen,
Wenn der Polizist seinen Waffenpass retourgibt, ist er nicht mehr in der Lage, seinen Dienst zu versehen.
Polizist, so wie der Soldat, braucht weder WBK noch WP.
Eine Signatur ist ein Text, der an deine Nachrichten angefügt werden kann. Sie ist auf 255 Zeichen begrenzt.
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Hast Du die Situation des Threadstarters gelesen ?
M95 hat geschrieben: ↑Di 12. Nov 2024, 21:32Servus!
Meine Situation:
Ich habe meinen Waffenpass vor zwei Jahren noch als Polizeischüler beantragt und folglich mit der Beschränkung für die Dauer der Tätigkeit als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgestellt bekommen. Das örtlich zuständige Wiener Polizeikommisariat hat mir damals erklärt, dass das vor der bestandenen Dienstprüfung so gehandhabt werde.
Ich liebe meinen Beruf und kann mir nicht vorstellen in den nächsten Jahren zu kündigen. Ich mache mir jedoch Gedanken, da ein Ausscheiden durch Verletzung oder Krankheit, bzw. die noch sehr ferne Pension mich das Führen kosten würden. Daher möchte ich die Beschränkung zeitnah loswerden. Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht. Beantrage ich das einfach beim PK und entrichte nochmal die Gebühr für die Ausstellung eines neuen WP, wenn dem stattgegeben werden sollte? Auch eine ausgiebige Recherche hat mir dazu leider keine näheren Informationen gebracht.
Ich bitte euch um eure Einschätzung, oder im Idealfall um persönliche Erfahrungen!
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Ich habe mich auf deinen Blödsinn bezogen.
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- SectionThree
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Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Um eine Waffe dienstlich zu führen braucht man keinen WP, der ist "nur" für die Freizeit …
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Du verstehst das ned.

User Donau weiß alles. Und nicht nur alles sondern alles besser

Re: Beschränkung WP loswerden als OdöSd
Für eine Dienstwaffe braucht der Threadstarter keinen Waffenpass, er ist ja Polizist.
Das sind zwei Paar Stiefel
Coolhand1980 hat geschrieben: ↑So 24. Nov 2024, 19:48Aber zurück zum Thema, ja genau das ist der Weg, alten WP retour und neuen beantragen, wobei das Retourgeben erst im Austausch für den neuen erfolgt. Begründung- du brauchst einen WP in der Hand, weil du eine Waffe führst. Das muss so sein nach dem WaffG.
Wie es aussieht, will der Threadstarter nicht nur eine Dienstwaffe im Dienst führen, sondern auch einen Waffenpass. Siehe seine Frage im EröffnungsthreadSectionThree hat geschrieben: ↑Mo 25. Nov 2024, 22:13Um eine Waffe dienstlich zu führen braucht man keinen WP, der ist "nur" für die Freizeit …
Das sind zwei Paar Stiefel