Im Artikel steht aber auch Schreckschusswaffe und Butterflymesser. Wovon keines eine verbotene Waffe ist. Trotzdem sprechen sie im Artikel von mehreren verbotenen Waffen. In den Medien steht halt oft viel zum Thema Waffen das so nicht stimmt.Promo hat geschrieben: ↑Di 3. Dez 2024, 12:33Ich kann zwar nicht den vollen Artikel lesen, aber sogar in der Vorschau steht, dass verbotene Waffen sichergestellt wurden....Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Mo 2. Dez 2024, 20:18Der Grund für die Frage war übrigens dieser Artikel:
https://www.kleinezeitung.at/steiermark ... Waffen-bei
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"Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
OGH 23.01.1986, 12 Os 169/85 widerspricht Deiner Argumention aber:Promo hat geschrieben: ↑Mo 2. Dez 2024, 10:41Gemäß OGH vom 09.08.1979 (13 Os 31/79) sind Totschläger, "wie sich nicht zuletzt aus des Wortes eigentümlicher Bedeutung ergibt", nach Beschaffenheit, Funktion und Wirkungsweise auf die Zufügung mindestens schwerer Verletzungen angelegte und hiefür geeignete Hiebwaffen. Auch findet sich die Definition "Hiebwaffen, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, einen Menschen durch Schlagwirkung zu töten" (OGH vom 13.02.1980, 11 Os 116/79; 23.01.1986, 12 Os 169/85).
Nach allgemeiner Auffassung sind "Totschläger" biegsame und an einem Ende mit Metall oder einem ähnlichen gewichtigen Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern
MMn. kann eine Waffe mit starrem Holzschaft somit kein "Totschläger" sein.
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
Nach etwas ausführlicherem Kommentarstudium sehe ich das (nach wie vor) auch so. Bei Totschlägern geht es immer darum, dass die kinetische Energie eines beschwerten Endstücks ausgenutzt wird. So hat der OGH zB Nunchakus in 9 Os 88/79 ausdrücklich „mangels einer entsprechend gewichteten Beschwerung an einem Ende“ nicht als Totschläger qualifiziert. Es geht immer um Ausnutzung des Schleudereffekts. Morgensterne (Kugel an einer Kette) sind Totschläger, ein Socken mit einem Bleigewicht auch, aber ein Stahlrohr oder ein Baseballschläger eben nicht.
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If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
Abgesehen von der rechtlichen Lage. Rein rational halte ich so einen Schläger für weit weniger gefährlich als so ziemlich alle legalen Waffen in Österreich (exklusive Schreckschusswaffen). Und ja das das Waffengesetze nicht zwangsläufig rational sein muss ist mir leider bewusst.
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
Nur weil etwas weniger gefährlich ist, heißt es nicht, dass es nicht trotzdem verboten sein kann.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2024, 10:46Abgesehen von der rechtlichen Lage. Rein rational halte ich so einen Schläger für weit weniger gefährlich als so ziemlich alle legalen Waffen in Österreich (exklusive Schreckschusswaffen). Und ja das das Waffengesetze nicht zwangsläufig rational sein muss ist mir leider bewusst.
Halbautomatische Flinten sind objektiv betrachtet auch "gefährlicher" als Vorderschaftrepetierflinten, trotzdem ist die objektiv betrachtet "harmlosere" Waffe Kat. A, die andere Kat. B.
Gerade im Waffenrecht würde ich mich nicht mit der Staatsanwaltschaft und den österreichischen Gerichten spielen wollen.
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
Im oberen Teil hast du das Musterbeispiel für irrationale gesetze gebracht.
Ich hab generell keine Lust jemals vor Gericht zu stehn, glaube aber trotzdem das wir in einem Rechtsstaat leben und man nicht ohne entsprechende Gesetze einfach so verurteilt wird. Auch wenn die Justiz natürlich nicht frei von Fehlern ist.
Ich hab generell keine Lust jemals vor Gericht zu stehn, glaube aber trotzdem das wir in einem Rechtsstaat leben und man nicht ohne entsprechende Gesetze einfach so verurteilt wird. Auch wenn die Justiz natürlich nicht frei von Fehlern ist.
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Re: "Lucille" (Baseballschläger/Stacheldraht) Replika legal?
Natürlich leben wir grundsätzlich in einem Rechtsstaat.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Fr 6. Dez 2024, 12:40Im oberen Teil hast du das Musterbeispiel für irrationale gesetze gebracht.
Ich hab generell keine Lust jemals vor Gericht zu stehn, glaube aber trotzdem das wir in einem Rechtsstaat leben und man nicht ohne entsprechende Gesetze einfach so verurteilt wird. Auch wenn die Justiz natürlich nicht frei von Fehlern ist.
Nur die Oberhäupter in diesem Rechtsstaat sind dem privaten Waffenbesitz eher negativ eingestellt und dementsprechend würde ich mich in diesem Rechtsstaat nicht angreifbar machen wollen.
Mal ganz abgesehen davon, dass der ganze Spaß einen Haufen Geld kosten würde.