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Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MasterH
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Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von MasterH » Fr 10. Jan 2025, 09:39

Hallo zusammen,

ich habe mich kürzlich nach einem neuen Schalldämpfer umgesehen. Wenig überrascht war ich, das die günstigsten Angebote nicht aus Österreich stammten. Die Auswahl ist im Ausland auch deutlich besser. (240€ für ein Titandämpfer) Für die Einfuhr brauch man ja eine Einfuhrbewilligung. Hat wer Erfahrung damit? Bürokratischer Krampf und unwirtschaftlich? Wie schaut es mit Kits aus? Also quasi Bausätze bei denen man die Kammern noch aufgebohrt werden muss? Als DI für Maschinenbau und einer voll ausgestatteten betrieblichen Werkstatt traue ich mir das scho zu. Von meiner Bh habe ich da keine Antwort bekommen. Ich kenn den Text von Kirschner, aber ich möchte nichts falsch machen.

Lg und Waidmannsheil

Ps: ich bin natürlich im Besitz einer Jagdkarte
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gewo
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von gewo » Fr 10. Jan 2025, 09:47

MasterH hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 09:39
....Für die Einfuhr brauch man ja eine Einfuhrbewilligung.....
quelle?
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von MasterH » Fr 10. Jan 2025, 10:11

wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.

Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Auszug aus der Antwort meiner BH
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von Promo » Fr 10. Jan 2025, 10:40

MasterH hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 10:11
wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.

Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Auszug aus der Antwort meiner BH
Deine BH liegt falsch. § 37 WaffG gilt nur für Schusswaffen. Insoweit gibt es für verbotene Gegenstände (ein Schalldämpfer ist unbestreitbar keine Schusswaffe) keine vorherige Einfuhrgenehmigung. Der Import kann daher ohne Einfuhrgenehmigung erfolgen.
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von yoda » Fr 10. Jan 2025, 11:03

Solang du eine Jagdkarte hast und es nicht gewerblich machst wird man dir nichts tun können, ob es gern gesehen ist, ist eine andere Frage. Wegen Schalldämpfern gab es schon Hausdurchsuchungen.

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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von gewo » Fr 10. Jan 2025, 11:09

MasterH hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 10:11
wenn Sie eine gültige Jagdkarte besitzen und die Jagd nach den landesüblichen Vorschriften ausüben, dürfen Sie einen Schalldämpfer besitzen.

Der Import/Export ist jedoch mittels Ein/Ausfuhrbewilligung durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Auszug aus der Antwort meiner BH
dann solltest du deine BH mal nach der rechtsgrundlage fragen
wie der kollege schon geschrieben hat
es gibt keine
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balahu
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von balahu » Fr 10. Jan 2025, 11:16

LOL

Es gibt ja tatsächlich keine Bestimmung dazu.
Das war aber eher nicht geplant oder?

Ich finde ja nicht mal eine Meldepflicht nach der Einfuhr wie bei Kategorie B oder C.

Wie so oft eine schlampige Gesetzesformulierung im BMI, oder?

Mr. Danger
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von Mr. Danger » Fr 10. Jan 2025, 12:49

balahu hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 11:16
...
Ich finde ja nicht mal eine Meldepflicht nach der Einfuhr wie bei Kategorie B oder C.

Wie so oft eine schlampige Gesetzesformulierung im BMI, oder?
Warum Meldepflicht? Wenn man sich in AT einen Schalldämpfer kauft wird Der ja auch nicht gemeldet?

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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von balahu » Fr 10. Jan 2025, 13:01

Mr. Danger hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 12:49
balahu hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 11:16
...
Ich finde ja nicht mal eine Meldepflicht nach der Einfuhr wie bei Kategorie B oder C.

Wie so oft eine schlampige Gesetzesformulierung im BMI, oder?
Warum Meldepflicht? Wenn man sich in AT einen Schalldämpfer kauft wird Der ja auch nicht gemeldet?
Es ist verbotener Gegenstand gemäss dem Paragraf 17.

Der steht also über den genehmigungspflichtigen und über den meldepflichtigen.
Diese sind nach erfolgter Einfuhr zu melden.

Es wäre logisch anzunehmen, daß der Gesetzgeber es auch wissen will wenn ein verbotener Gegenstand neu ins Land kommt.

Poirot
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von Poirot » Fr 10. Jan 2025, 13:38

balahu hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 13:01
Es wäre logisch anzunehmen, daß der Gesetzgeber es auch wissen will wenn ein verbotener Gegenstand neu ins Land kommt.
Ich vermute dafür wird man folgendes benötigen:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... fikat.html

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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von kuni » Fr 10. Jan 2025, 13:42

Ich habe aus Dtland gekauft - dort musste eine Exportgenehmigung beim Landratsamt eingeholt werden. Dafür musste ich meine Jagdkarte mailen, das war es

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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von gewo » Fr 10. Jan 2025, 13:47

Poirot hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 13:38
balahu hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 13:01
Es wäre logisch anzunehmen, daß der Gesetzgeber es auch wissen will wenn ein verbotener Gegenstand neu ins Land kommt.
Ich vermute dafür wird man folgendes benötigen:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Exportkon ... fikat.html
die deutschen verlangen soweit ich weiss kein IIC für die schalldämpfer ausfuhr
daher brauchst als oesterreicher auch keins vorlegen

das IIC ist ein EXPORTerforderniss dass der auslaendische versender ggf braucht oder eben auch nicht.
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von Mr. Danger » Fr 10. Jan 2025, 13:49

Ich sehe es als logisch an.

Für große Magazine benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung (da keine Feuerwaffe) und muss Sie, analog dem Erwerb in AT, registrieren / der Behörde melden.
Beim Schalldämpfer benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung. Analog zum Erwerb in AT fällt die Meldung / Registrierung ebenfalls weg.

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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von gewo » Fr 10. Jan 2025, 14:12

Mr. Danger hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 13:49
Für große Magazine benötige ich ebenfalls keine Einfuhrgenehmigung (da keine Feuerwaffe)
da bin ich jetzt ned ganz so sicher
hatten wir das thema ned schon mal?

Im WaffG m § 17 Abs. 3 steht:
[..] Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28.[..]

... folglich ist § 28 sehr wohl auf Waffen als auch Vorrichtungen (eben: verbotene Magazine, Schalldämpfer, etc.) anzuwenden.

Und im 28 unter Z6 steht:

(6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.

das dort im 28iger immer nur "schusswaffen" steht mag dem geschuldet sein dass der 28iger schon 1996 gesatzt wurde und man den 25 jahre spaeter nicht auch noch umkrempeln wollte mit der novelle, denn es steht da ja eh eindeutig dass er fuer die waffen und fuer die vorrichtungen gelten soll.
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Re: Schalldämpfer importieren oder selber fertigen

Beitrag von Mr. Danger » Fr 10. Jan 2025, 15:05

gewo hat geschrieben:
Fr 10. Jan 2025, 14:12
...
Und im 28 unter Z6 steht:

(6) Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die beabsichtigen, Schusswaffen der Kategorie B oder Munition für Faustfeuerwaffen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu erwerben, kann die Behörde - bei Vorliegen der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligungen - auf Antrag die vorherige Einwilligung zum Erwerb dieser Waffen oder Munition erteilen. Die Erteilung der Bewilligung ist durch die Ausstellung einer Bescheinigung mit einer Gültigkeitsdauer bis zu drei Monaten zu beurkunden.

das dort im 28iger immer nur "schusswaffen" steht mag dem geschuldet sein dass der 28iger schon 1996 gesatzt wurde und man den 25 jahre spaeter nicht auch noch umkrempeln wollte mit der novelle, denn es steht da ja eh eindeutig dass er fuer die waffen und fuer die vorrichtungen gelten soll.
Bin jetzt etwas pingelig. Das bedeutet, der Erweb von Schalldämpfern und großen Magazinen aus nicht EU / EWR Ländern (Serbien, Neuseeland, ...) kann auch ohne Bewilligung durchgeführt werden.

Bei Schusswaffen der KAT B & C ist es ja auch so, wenn ich eine WBK/WP habe (die KM Geschichten bei HA-Langwaffen einmal ausgenommen).

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