Ja genau. Exakt das hatte @Trijikon schon geschrieben.gewo hat geschrieben: ↑Sa 15. Mär 2025, 08:05Wer eine kat c waffe in einem FFW kaliber besitzt ist berechtigt FFW munition in jenem kaliber zu besitzen, auf welches die par 33 registrierung seiner waffe ausgestellt ist.
Munition in FFW kalibern die nicht in diese waffe passen darf jedoch in diesem fall nicht besessen werden
Es macht für mich den Eindruck @BR1 möchte das aber irgendwie nicht anerkennen oder möchte auf etwas anderes, möglicherweise eine - man verzeihe mir den Ausdruck - theoretische waffengesetzliche Spitzfindigkeit, die in der Realität nicht relevant ist, hinaus.
Möglicherweise darauf, wie dann in einem solchen Fall die Munition aufbewahrt und transportiert werden muss und wem sie "zugänglich" gemacht werden darf und wem nicht, nämlich irgendwie nach Kat C Vorschriften oder (wohl strengeren?) Kat B Vorschriften?
Die Auffassung von @BR1, wonach nur Leute mit WBK solche Muni besitzen dürften, ist jedenfalls falsch.
Und seine - von mir aber nur vermuteten - Erwägungen, dass man so eine Waffe und Muni niemandem ohne WBK irgendwie überlassen oder zugänglich machen dürfte sind auch falsch bzw. zu pauschal, denn für denjenigen, dem überlassen und zugänglich gemacht wird, müsste logischerweise ebenfalls - wie beim Eigentümer dieser Kat C Waffe - eine Reg auf seinen Namen einer Kat C Waffe mit selben Kaliber ausreichen - und braucht somit eben NICHT unbedingt eine WBK.
Wenn man das Gesetz so auslegen möchte, stellt sich als nächstes dann aber direkt die Frage, da ja auch mehrere Menschen Eigentum bzw. auch nur Besitz an einer Waffe haben können und nicht bloss einer - ob man eine Waffe überhaupt auf mehrere Personen registrieren lassen kann, z.B. ein Ehepaar, das zusammen wohnt, die Waffe für SV hat und sie potentiell beiden inkl. Munition "zugänglich" wäre, aber nur auf einen der beiden registriert ist.
=> Also: Kann eine Kat C Waffe auf mehrere Personen gleichzeitig registriert werden?
Wenn nein: Fehler im System... Realität nicht durch die Registrierung abbildbar. Und damit auch keine sinnvollen Vorschriften, die auf der Registrierung einer Waffe auf eine Person basieren.
Ich stelle mir da aber auch die Frage, ob soetwas (Waffe und Muni mehreren erwachsenen Personen im Haushalt ohne Waffenverbot zugänglich, aber nur auf einen registriert) in der Realität überhaupt schon mal tatsächllich bei einer Kontrolle oder so bemängelt wurde und zu irgendwelchen Bestrafungen geführt hat oder tatsächlich niemanden interessiert.