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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hatte spezifisch die Händlervertretung gemeint. Beste Grüße!balahu hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 16:45Welchen Verband meinst Du ?
die I,W,Ö?
Das ist die Vertretung für die Jäger und Sammler, die haben geliefert.
Siehe Entwurf.
Oder den I.S.B ?
Der macht grad alles noch schlimmer in seiner kognitiven Unbedarftheit.
In einer Aussendung wird von denen eben gerade gefordert die Daten der waffenpsychologischen Untersuchung auch mit der Führerscheindatenbank zu verknüpfen, sodas bei einem Durchfallen beim psychologischen Waffengutachten auch der Führerschein weg ist.
Wenn er mit dieser Aussendung das erreicht dann hat wars das mit dem Waffenwesen in Österreich.
Kein Mensch riskiert seinen Führerschein dafür um seine Glock im Tresor haben zu dürfen oder alle paar Wochen mit Freunden schiessen gehen zu dürfen.
Dann würden ab sofort keine Erweiterungen mehr beantragt (um im alten System zu bleiben).
Wenn man keine Erweiterungen mehr beantragt gehen viele auch nicht mehr so viele Bewerbe absolvieren.
Ich dachte eigentlich dieser I.S.B. finanziert sich aus solchen Bewerben?
Siehe Foto der I.S.B. Stellungnahme zum Entwurf anbei
In Anbetracht solcher "Interessensvertretungen" und "Vorschläge" wäre es wirklich besser alle Diskussionen hier zu unterbinden.
Wir Legalwaffenbesitzer schaden uns offenbar selber genug.
Wir brauchen keinen Grünen und Pinken um das zu tun.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Schon jetzt können körperliche Gebrechen Unverlässlichkeit im Sinne des WaffG bedeuten, dazu gibt’s auch Rechtssprechung des VwGH.Maria hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 16:46Daran habe ich auch schon gedacht, was mir auffällt ist das einige Medien schreiben bei der Stellung als untauglich wieder andere schreiben Psychisch untauglich ich meine man kann untauglich sein weil man vielleicht Körperlich nicht fit ist was dann? Untauglich würde alle einbeziehen egal bei welcher Krankheit, dann stellt sich die frage was gilt ab den 50 Lebensjahr ab da ist ohnehin Schluss mit BH, irgendwie verwirrend.Was passiert wenn das BMI die BH-Datenbank abfragt und feststellt das es viele ungeeignete WBK/WP Besitzer und/oder Jäger in AT gibt?
Auf der anderen Seite muss man aber auch bemerken, dass (psychische) Untauglichkeit auch nicht automatische Unzuverlässigkeit im Sinne des WaffG bedeuten kann. Einerseits weil die Stellung zum Teil Jahrzehnte her sein kann und andererseits weil die psychologische Testung im Rahmen des Wehrdienstes an ganz anderen Kriterien anknüpft.
Was hat zB. eine mögliche Auslandsdiensttauglichkeit oder der Ausschluss von Nachtschichttätigkeiten mit dem Waffenbesitz zu tun?
Nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Also im Endeffekt gehts da doch nur darum weitere Gründe zu (er)finden um die Leute von einer WBK fernzuhalten.
Aktuell ist da kein einziger Vorschlag wirklich fundiert…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Seite 5:gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Jun 2025, 17:20https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 11_mrv.pdf
"Der Schutz von Schulen und Kindergärten sowie deren unmittelbare geografische Umgebung hat für die Bundesregierung oberste Priorität, weswegen eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage für Waffenverbotszonen geschaffen werden soll, in denen das private Führen von Waffen mit bestimmten Ausnahmen verboten ist. "
Na der Seidler wird sich freuen, der hat einen Kindergarten im Nebenhaus oder?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bedeutet das konkret jeder Erwerber (auch WBK/WP-Besitzer), der eine "Neuwaffe" erwirbt zwingt dem Händler eine 4 Wöchige Aufbewahrungs/Lieferfrist auf? Oder lese ich das falsch?Für den Ersterwerb jeder Schusswaffe sollte eine vierwöchige „Abkühlphase“
erforderlich sein, sofern das waffenrechtliche Dokument nicht aufgrund einer akuten
Bedrohungssituation ausgestellt wurde.
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- .223 Rem
- Beiträge: 182
- Registriert: Fr 2. Sep 2022, 10:16
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Leute bitte
Das ist ein Punkte Plan, keine Gesetzesvorlage oder sonstiges. Da kann man jetzt hinein interpretiert was man will.
Man muss sich dann genau die Vorlage durchlesen und diese dann besprechen.
Je länger das hier wird desto schlimmer werden die Vorstellung und Phantasien
Das ist ein Punkte Plan, keine Gesetzesvorlage oder sonstiges. Da kann man jetzt hinein interpretiert was man will.
Man muss sich dann genau die Vorlage durchlesen und diese dann besprechen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mehrfache Psychoteste gefordert.
https://www.youtube.com/watch?v=UYRFiQRWAFw
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Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Auf Bitte eines besorgten Forumsteilnehmers entfernt.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mi 18. Jun 2025, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
- KarawankenHippie
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- Beiträge: 319
- Registriert: Sa 15. Mai 2021, 14:33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mich würde vor allem interessieren, was es mit der Änderung der Waffenkategorien auf sich hat und ob die "Befristung" auch auf zukünftig ausgestellte Waffenpässe Auswirkungen hat.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Egal was am Ende wirklich kommt, ich geh davon aus das in 3-5 Jahren die FPÖ regierenden Partei sein wird und dann ohnehin das alles wieder eingestampft wird...
Vl völlig naiv, vl auch genau das was passiert.
Vl völlig naiv, vl auch genau das was passiert.
Byebye Austria
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hätte ja gerne eine "was wäre wenn" Glaskugel.
Was hätte die FPÖ in der aktuellen Situation gemacht wenn die am Ruder wären.
Es ist schade das die dieser Bewährungsprobe entgangen sind.
Gesetze einstampfen halte ich aber für unwahrscheinlich. Schließlich hätte auch schon sehr oft die Möglichkeit bestanden den pumpgun Fehler zu korregieren.
Und auf Klarnamenpflicht über Altersbeschränkungen im Internet und legale Überwachungsmöglichkeiten wird auch eine FPÖ nicht verzichten

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
geht sich wohl erst in der uebernaechsten legislaturperiode aus
doubleaction OG, Wien
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Stimmt, sagen wir also 5-10 Jahre

Byebye Austria
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ob die Behörde auch im ELGA nachsehen wird?
Da war ja vor ein paar Tagen was wegen zusatzlich zu WBK/WP Entzug der Kfz- Führerschein und berufliche Anstellung in der kritischen Infrastruktur bei wie auch immer definierten Beeintrachtigungen auch problematisch sein können.
Da war ja vor ein paar Tagen was wegen zusatzlich zu WBK/WP Entzug der Kfz- Führerschein und berufliche Anstellung in der kritischen Infrastruktur bei wie auch immer definierten Beeintrachtigungen auch problematisch sein können.