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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 19. Jun 2025, 17:08

Aus den Augen dürfen wir dennoch nicht dieses lassen-
In Zukunft könne auch darüber nachgedacht werden, die Waffenkategorien grundsätzlich zu verändern.
Das würde nämlich alle betreffen wenn anstelle Kat B dann Kat.1 stehen würde.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

moretti
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Do 19. Jun 2025, 17:15

Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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rhodium
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Do 19. Jun 2025, 17:17

Das wäre mit Sicherheit das größte Problem wenn die Kategorie C zur B wird. Damit wäre der Schießsport für viele mit einer großen Hürde verbunden. Ich meine welcher KK-50m-Schütze macht für seinen Einzellader eine WBK … das wären schlagartig deutsche Verhältnisse ohne irgendeinen Grund was die deliktrelevanz dieses Waffentyps angeht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 19. Jun 2025, 17:19

Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Do 19. Jun 2025, 17:20

Also nochmal zu der angeblichen Untauglichkeit beim Heer,
warum prüft niemand ob das tatsächlich wegen Psychischen Gründen so stimmt? Das BH testet nicht so extrem das da jemand so schnell nicht besteht ich kenne Kollegen die haben extra sich verstellt und trotzdem waren die tauglich, der Täter soll angeblich Psychisch untauglich sein aber beim Gutachter für Waffen plötzlich normal genug für Waffenbesitz, ich denke eher das er untauglich schon war aber eher Körperlich das mit Psychisch untauglich halte ich nicht für besonders glaubwürdig eher für eine absichtliche Falschmeldung um bestimmte Politische ziele zu erreichen.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Ldollar » Do 19. Jun 2025, 17:27

Maria hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:20 Also nochmal zu der angeblichen Untauglichkeit beim Heer,
warum prüft niemand ob das tatsächlich wegen Psychischen Gründen so stimmt? Das BH testet nicht so extrem das da jemand so schnell nicht besteht ich kenne Kollegen die haben extra sich verstellt und trotzdem waren die tauglich, der Täter soll angeblich Psychisch untauglich sein aber beim Gutachter für Waffen plötzlich normal genug für Waffenbesitz, ich denke eher das er untauglich schon war aber eher Körperlich das mit Psychisch untauglich halte ich nicht für besonders glaubwürdig eher für eine absichtliche Falschmeldung um bestimmte Politische ziele zu erreichen.
Nene, hat der Sprecher des Bundesheeres so gesagt.

„Der Amokschütze von Graz wurde im Jahr 2021 bei der Stellung als psychisch untauglich für den Wehrdienst befunden.“

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von shaper » Do 19. Jun 2025, 17:39

Mag Dump hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:19 Die Formulierung "durchschnittlich mindestens einmal im Monat" ist sprachlich grauenhaft. Inhaltlich ist das unsinnig - außer es hat eine spezifische juristische Bedeutung. Ist ein Jurist oder Kenner im Forum, der dazu etwas sagen kann?
Ich bin kein Jurist, die Formulierung lässt sich aber mit einer simplen Rechnung erklären.
Wenn du pro Jahr öfter als 12x schiessen gehst, dann ist das durchschnittlich mind. 1x/Monat.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 19. Jun 2025, 18:00

Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von voodoo-medic » Do 19. Jun 2025, 18:16

moretti hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:15 Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.
Dir wird auch noch ein Licht aufgehen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Do 19. Jun 2025, 18:33

Ja, schau ma mal, vor Herbst wird das sowieso nix mit dem Gesetz und bis dahin sind hoffentlich die Emotionen raus und das neue Anlassgesetz wird hoffentlich unaufgeregt und sachlich diskutiert werden können und der ein oder andere Schwachsinn wird dann vielleicht raus gestrichen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von phaesun » Do 19. Jun 2025, 18:43

moretti hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:15 Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.
:clap:

Nachtrag: vielleicht nicht werden, sondern sollten.
Zuletzt geändert von phaesun am Do 19. Jun 2025, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Do 19. Jun 2025, 18:44

voodoo-medic hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 18:16
moretti hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:15 .....

Dir wird auch noch ein Licht aufgehen.
Uns allen. Aber erst wenn das geänderte Gesetz in Kraft tritt. Warum jetzt rum spekulieren und Panik verbreiten?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Do 19. Jun 2025, 18:51

Mag Dump hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 18:00 Also, wenn einer im Jänner 12mal schießen geht und den Rest des Jahres gar nicht, dann wäre das auch gültig? (Das Minimum wäre 12, für mindestens einmal monatlich)
Ich meine, mir leuchtets schon ein, aber es könnte auch bedeuten: Mindestens 1x/Monat oder öfter - der untere Monatsdurchschnitt, das monatliche Mindestmaß, wäre also 1x.
Meine Vermutung ist, dass das Gesetz da schon auf regelmäßiges Training abzielt.
mathematik lässt nicht wirklich viel interpretationsraum

nach der zitierten bestimmung werden seit 2019 von den vereinen die sportschützenbestätigungen nach WaffG §11b/3 ausgestellt.
ich denke nicht das man die neu interpretieren muss.

wer mind 3 wettkämpfe in den letzten monaten bestritten hat, oder mind., 12 Trainings nachweisen kann auf den trifft die sportschützeneigenschaft zu.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Do 19. Jun 2025, 18:55

rhodium hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:17 Das wäre mit Sicherheit das größte Problem wenn die Kategorie C zur B wird. Damit wäre der Schießsport für viele mit einer großen Hürde verbunden. Ich meine welcher KK-50m-Schütze macht für seinen Einzellader eine WBK … das wären schlagartig deutsche Verhältnisse ohne irgendeinen Grund was die deliktrelevanz dieses Waffentyps angeht.
Kat C wurde in Graz benützt.
Trotzdem ist die Delikrelevanz weit hinter Messern, Kraftfahrzeugen, stumpfen Gegenständen oder blossen Händen.
Aber das interessiert ja keinen.
Es geht hier um das Senden politischer Signale und dem Bedienen der eigenen politischen Klientel.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Do 19. Jun 2025, 18:57

Übrigens, nur damit es keine Missverständnisse gibt: die angeblich liberalen Neos sind keine Freunde der legalen Waffenbesitzer (Interview mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr):

https://www.derstandard.at/story/300000 ... or-stoppen
STANDARD: Trotzdem: Was macht ein 18-Jähriger mit einer Flinte?

Wiederkehr: Es waren intensive Verhandlungen. Uns war es wichtig, den Zugang zu Waffen zu erschweren und die psychologischen Tests zu verbessern. Auch die Datenübermittlung wird in Zukunft besser funktionieren. Im Fall von Graz sind die Daten nicht zur Verfügung gestellt worden. Das ist der politische Schritt gewesen, auf den sich die drei Parteien geeinigt haben.

STANDARD: Hätten sich die Neos noch strengere Regeln gewünscht?

Wiederkehr: Wir waren für eine Verschärfung des Waffenrechts. Nach einem Ereignis wie in Graz ist es wichtig, dass eine Regierung geschlossen auftritt.

STANDARD: Warum muss so etwas Schreckliches geschehen, damit sich in manchen Bereichen etwas bewegt?

Wiederkehr: Das würde ich so nicht sagen. Wir haben im Regierungsprogramm viele Punkte vereinbart, die auch ohne den schrecklichen Amoklauf umgesetzt worden wären. Dass die psychosozialen Angebote für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden, ist etwa bereits im Doppelbudget verankert. Aber ja, es gibt Themen, wo man politisch nicht vorankommt, wo ein Ereignis zu einem Umdenken in der Gesellschaft führt. In Österreich gibt es 1,5 Millionen registrierte Schusswaffen. Leider war es erst durch die Tat in Graz möglich, hier Schritte zu setzen.
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"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei

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