Das würde nämlich alle betreffen wenn anstelle Kat B dann Kat.1 stehen würde.In Zukunft könne auch darüber nachgedacht werden, die Waffenkategorien grundsätzlich zu verändern.
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2688
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Aus den Augen dürfen wir dennoch nicht dieses lassen-
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das wäre mit Sicherheit das größte Problem wenn die Kategorie C zur B wird. Damit wäre der Schießsport für viele mit einer großen Hürde verbunden. Ich meine welcher KK-50m-Schütze macht für seinen Einzellader eine WBK … das wären schlagartig deutsche Verhältnisse ohne irgendeinen Grund was die deliktrelevanz dieses Waffentyps angeht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also nochmal zu der angeblichen Untauglichkeit beim Heer,
warum prüft niemand ob das tatsächlich wegen Psychischen Gründen so stimmt? Das BH testet nicht so extrem das da jemand so schnell nicht besteht ich kenne Kollegen die haben extra sich verstellt und trotzdem waren die tauglich, der Täter soll angeblich Psychisch untauglich sein aber beim Gutachter für Waffen plötzlich normal genug für Waffenbesitz, ich denke eher das er untauglich schon war aber eher Körperlich das mit Psychisch untauglich halte ich nicht für besonders glaubwürdig eher für eine absichtliche Falschmeldung um bestimmte Politische ziele zu erreichen.
warum prüft niemand ob das tatsächlich wegen Psychischen Gründen so stimmt? Das BH testet nicht so extrem das da jemand so schnell nicht besteht ich kenne Kollegen die haben extra sich verstellt und trotzdem waren die tauglich, der Täter soll angeblich Psychisch untauglich sein aber beim Gutachter für Waffen plötzlich normal genug für Waffenbesitz, ich denke eher das er untauglich schon war aber eher Körperlich das mit Psychisch untauglich halte ich nicht für besonders glaubwürdig eher für eine absichtliche Falschmeldung um bestimmte Politische ziele zu erreichen.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nene, hat der Sprecher des Bundesheeres so gesagt.Maria hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:20 Also nochmal zu der angeblichen Untauglichkeit beim Heer,
warum prüft niemand ob das tatsächlich wegen Psychischen Gründen so stimmt? Das BH testet nicht so extrem das da jemand so schnell nicht besteht ich kenne Kollegen die haben extra sich verstellt und trotzdem waren die tauglich, der Täter soll angeblich Psychisch untauglich sein aber beim Gutachter für Waffen plötzlich normal genug für Waffenbesitz, ich denke eher das er untauglich schon war aber eher Körperlich das mit Psychisch untauglich halte ich nicht für besonders glaubwürdig eher für eine absichtliche Falschmeldung um bestimmte Politische ziele zu erreichen.
„Der Amokschütze von Graz wurde im Jahr 2021 bei der Stellung als psychisch untauglich für den Wehrdienst befunden.“
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich bin kein Jurist, die Formulierung lässt sich aber mit einer simplen Rechnung erklären.Mag Dump hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:19 Die Formulierung "durchschnittlich mindestens einmal im Monat" ist sprachlich grauenhaft. Inhaltlich ist das unsinnig - außer es hat eine spezifische juristische Bedeutung. Ist ein Jurist oder Kenner im Forum, der dazu etwas sagen kann?
Wenn du pro Jahr öfter als 12x schiessen gehst, dann ist das durchschnittlich mind. 1x/Monat.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 242
- Registriert: Di 20. Jun 2017, 06:19
- Wohnort: Hoher Norden
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dir wird auch noch ein Licht aufgehen.moretti hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:15 Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1575
- Registriert: Mi 4. Aug 2021, 20:14
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ja, schau ma mal, vor Herbst wird das sowieso nix mit dem Gesetz und bis dahin sind hoffentlich die Emotionen raus und das neue Anlassgesetz wird hoffentlich unaufgeregt und sachlich diskutiert werden können und der ein oder andere Schwachsinn wird dann vielleicht raus gestrichen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
moretti hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:15 Einige die hier seit S.14 im Dauerfluss ihre ausgedachten Maßnahmen gegen wbk Besitzer verbreiten (die schlimmsten Spinner sogar in 3 hintereinander folgenden Posts) werden Ihre wbk vielleicht eh wegen einer Neurose verlieren.

Nachtrag: vielleicht nicht werden, sondern sollten.
Zuletzt geändert von phaesun am Do 19. Jun 2025, 18:47, insgesamt 1-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
voodoo-medic hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 18:16Uns allen. Aber erst wenn das geänderte Gesetz in Kraft tritt. Warum jetzt rum spekulieren und Panik verbreiten?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
mathematik lässt nicht wirklich viel interpretationsraumMag Dump hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 18:00 Also, wenn einer im Jänner 12mal schießen geht und den Rest des Jahres gar nicht, dann wäre das auch gültig? (Das Minimum wäre 12, für mindestens einmal monatlich)
Ich meine, mir leuchtets schon ein, aber es könnte auch bedeuten: Mindestens 1x/Monat oder öfter - der untere Monatsdurchschnitt, das monatliche Mindestmaß, wäre also 1x.
Meine Vermutung ist, dass das Gesetz da schon auf regelmäßiges Training abzielt.
nach der zitierten bestimmung werden seit 2019 von den vereinen die sportschützenbestätigungen nach WaffG §11b/3 ausgestellt.
ich denke nicht das man die neu interpretieren muss.
wer mind 3 wettkämpfe in den letzten monaten bestritten hat, oder mind., 12 Trainings nachweisen kann auf den trifft die sportschützeneigenschaft zu.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Kat C wurde in Graz benützt.rhodium hat geschrieben: Do 19. Jun 2025, 17:17 Das wäre mit Sicherheit das größte Problem wenn die Kategorie C zur B wird. Damit wäre der Schießsport für viele mit einer großen Hürde verbunden. Ich meine welcher KK-50m-Schütze macht für seinen Einzellader eine WBK … das wären schlagartig deutsche Verhältnisse ohne irgendeinen Grund was die deliktrelevanz dieses Waffentyps angeht.
Trotzdem ist die Delikrelevanz weit hinter Messern, Kraftfahrzeugen, stumpfen Gegenständen oder blossen Händen.
Aber das interessiert ja keinen.
Es geht hier um das Senden politischer Signale und dem Bedienen der eigenen politischen Klientel.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Übrigens, nur damit es keine Missverständnisse gibt: die angeblich liberalen Neos sind keine Freunde der legalen Waffenbesitzer (Interview mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr):
https://www.derstandard.at/story/300000 ... or-stoppen
https://www.derstandard.at/story/300000 ... or-stoppen
trenckSTANDARD: Trotzdem: Was macht ein 18-Jähriger mit einer Flinte?
Wiederkehr: Es waren intensive Verhandlungen. Uns war es wichtig, den Zugang zu Waffen zu erschweren und die psychologischen Tests zu verbessern. Auch die Datenübermittlung wird in Zukunft besser funktionieren. Im Fall von Graz sind die Daten nicht zur Verfügung gestellt worden. Das ist der politische Schritt gewesen, auf den sich die drei Parteien geeinigt haben.
STANDARD: Hätten sich die Neos noch strengere Regeln gewünscht?
Wiederkehr: Wir waren für eine Verschärfung des Waffenrechts. Nach einem Ereignis wie in Graz ist es wichtig, dass eine Regierung geschlossen auftritt.
STANDARD: Warum muss so etwas Schreckliches geschehen, damit sich in manchen Bereichen etwas bewegt?
Wiederkehr: Das würde ich so nicht sagen. Wir haben im Regierungsprogramm viele Punkte vereinbart, die auch ohne den schrecklichen Amoklauf umgesetzt worden wären. Dass die psychosozialen Angebote für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden, ist etwa bereits im Doppelbudget verankert. Aber ja, es gibt Themen, wo man politisch nicht vorankommt, wo ein Ereignis zu einem Umdenken in der Gesellschaft führt. In Österreich gibt es 1,5 Millionen registrierte Schusswaffen. Leider war es erst durch die Tat in Graz möglich, hier Schritte zu setzen.
"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
Javier Milei
Javier Milei