Danke Gerhard!

Danke Gerhard!
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
Ja, guter Einwand!titan hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:26Eine solche Maßnahme ist in manchen Fällen wohl verständlich aber trotzdem problematisch.
Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!
Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.
einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:14Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
Aufgrund des Verfahrens für Gesetzesentwürfe, der Sitzungspause im Sommer und der Verfassungsrechtlichen Bedenken wird es wohl eher bei den 6 Monaten sein.
Der Beantragung der WBK Erweiterung hat vom Betreten der BH inkl. Sicherheitscheck, Termin mit der SB, Bezahlen in der Bürgerservicestelle und Verlassen des Gebäudes insgesamt 20min gedauert.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 10:31Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:54einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:14Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Das würde ich so nicht ganz bestätigen - siehe §23 (2)WaffG.shaper hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 09:23Als Begründung zählt „Selbstverteidigung“ nicht mehr weil das wäre schon mit den ersten beiden Plätzen erfüllt, also „Sportschütze“.Master-chief1000 hat geschrieben: ↑Do 19. Jun 2025, 10:31Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Über die einmalige Erweiterung hinaus (sprich >5 Kat. B. Waffen) bedarf es eine weitere glaubhafte Rechtfertigung.Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Welche Statistik?shaper hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 09:29Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.twin2000 hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:54einer der problematischsten teile ueberhauptSteppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 20. Jun 2025, 08:14Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.