Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Scout17
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 177
Registriert: Fr 2. Dez 2016, 20:27

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Scout17 » Do 19. Jun 2025, 22:08

gewo hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 21:56
Scout17 hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 20:47
Was ist realistisch - ab wann könnte frühestens das neue Gesetz in kraft treten? Was sind so die Erfahrungswerte bei den letzten Änderungen beim Waffengesetz? Oder kann man das in diesem Fall nicht vergleichen? Danke.
kann kein mensch sagen

entwurf irgendwas zwischen ca 2 wochen und ca 4 monaten
begutachtung 4 wochen
NR beschluss 1 bis 4 wochen später

also irgendwas zwischen 7 wochen und 6 monaten
Danke Gerhard! 👍
Suche Mossberg MVP Patrol in .223 Falls wer seine verkaufen würde bzw. wen kennt der eine hat, bitte bei mir melden Vielen Dank!

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1746
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Do 19. Jun 2025, 22:15

Einen ersten Vorentwurf gibt es dem Vernehmen nach schon.

Weiters gibt es noch den Punkt, dass das Thema "Griffstücke" wohl auch einen gewissen Zeitdruck bringt, da angeblich ev. ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU droht (es gab ja schon vor Graz einen entsprechenden Vorentwurf)

Also eher spätestens Herbst...

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 211
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Do 19. Jun 2025, 22:25

Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2659
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 19. Jun 2025, 23:02

Was gegen eine schnelle Umsetzung spricht, sei vielleicht der Umstand eines brauchbaren, validen psychotest sowie ein schlüssiger Ablauf wo auch alle internen und externen Stakeholder vorab ins Boot geholt werden da auch die noch etwaige Vorbereitungen durchführen müssen.

Denke gewo s Timeline wird schon realistisch sein.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
Mag Dump
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 211
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Fr 20. Jun 2025, 00:07

Beitrag zurückgenommen.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Fr 20. Jun 2025, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2659
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 20. Jun 2025, 08:14

Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1551
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Fr 20. Jun 2025, 08:26

Eine solche Maßnahme ist in manchen Fällen wohl verständlich aber trotzdem problematisch.

Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!

Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2659
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 20. Jun 2025, 08:51

titan hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:26
Eine solche Maßnahme ist in manchen Fällen wohl verständlich aber trotzdem problematisch.

Die Frage ist, kann man sich gegen rein boshafte Behauptungen rechtlich noch wehren oder wird man hier vorverurteilt auf grund von Behauptungen? Ich sag nur Lena Schilling und Gerüchte verbreiten. In Zukunft bekommt dann jeder Waffenbesitzer ein Waffenverbot im Fall einer Trennung aufgrund von nicht nachweisbaren Behauptungen... Weils so billig geht..!

Auch der Fall Kneissl, bei der der Herr Ehegatte weggewiesen wurde (vorläufiges Waffenverbot) obwohl Frau Kneissl ihn geschlagen hat, ist schon sehr bedenklich.
Ja, guter Einwand!
Auch wir haben einen im Dorf, der bewusst plausible Lügen erzählt und so schon 2 Personen zumindest im Ansehen schwer zu schaffen gemacht hat. Das Phenomän Lena Schilling ist leider kein Einzelfall.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 389
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Fr 20. Jun 2025, 08:54

Steppenwolf hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:14
Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
einer der problematischsten teile ueberhaupt

wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.

denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.

shaper
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 597
Registriert: So 8. Mär 2020, 16:48
Wohnort: SKGT

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von shaper » Fr 20. Jun 2025, 09:15

gewo hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 21:56
Scout17 hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 20:47
Was ist realistisch - ab wann könnte frühestens das neue Gesetz in kraft treten? Was sind so die Erfahrungswerte bei den letzten Änderungen beim Waffengesetz? Oder kann man das in diesem Fall nicht vergleichen? Danke.
kann kein mensch sagen

entwurf irgendwas zwischen ca 2 wochen und ca 4 monaten
begutachtung 4 wochen
NR beschluss 1 bis 4 wochen später

also irgendwas zwischen 7 wochen und 6 monaten
Aufgrund des Verfahrens für Gesetzesentwürfe, der Sitzungspause im Sommer und der Verfassungsrechtlichen Bedenken wird es wohl eher bei den 6 Monaten sein.
Auf der Homepage des Parlaments lässt sich das alles schön nachlesen: https://www.parlament.gv.at/verstehen/g ... s-gesetzes

shaper
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 597
Registriert: So 8. Mär 2020, 16:48
Wohnort: SKGT

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von shaper » Fr 20. Jun 2025, 09:23

Master-chief1000 hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 10:31
Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Der Beantragung der WBK Erweiterung hat vom Betreten der BH inkl. Sicherheitscheck, Termin mit der SB, Bezahlen in der Bürgerservicestelle und Verlassen des Gebäudes insgesamt 20min gedauert.
Noch die alten Gebühren (€117,40, ab 1.7. <€170) bezahlt, kein Wort von einer Befristung oder den sonstigen kolportierten Inhalten des Gesetzesentwurfs.
Als Begründung zählt „Selbstverteidigung“ nicht mehr weil das wäre schon mit den ersten beiden Plätzen erfüllt, also „Sportschütze“.

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 570
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 20. Jun 2025, 09:25

twin2000 hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:54
denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Und vermutlich wird man auch als Gewalt Opfer zum Handkuss kommen da ja in alle Richtungen ermittelt wird.

shaper
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 597
Registriert: So 8. Mär 2020, 16:48
Wohnort: SKGT

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von shaper » Fr 20. Jun 2025, 09:29

twin2000 hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:54
Steppenwolf hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:14
Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
einer der problematischsten teile ueberhaupt

wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.

denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2659
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 20. Jun 2025, 09:32

shaper hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 09:23
Master-chief1000 hat geschrieben:
Do 19. Jun 2025, 10:31
Bitte dann um Infos was die zu sagen hatten wäre sehr spannend.
Als Begründung zählt „Selbstverteidigung“ nicht mehr weil das wäre schon mit den ersten beiden Plätzen erfüllt, also „Sportschütze“.
Das würde ich so nicht ganz bestätigen - siehe §23 (2)WaffG.
Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
Über die einmalige Erweiterung hinaus (sprich >5 Kat. B. Waffen) bedarf es eine weitere glaubhafte Rechtfertigung.

Die Aussage des Waffenrefferenten (sofern er dies gesagt hat) ist somit falsch.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

twin2000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 389
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 13:30

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Fr 20. Jun 2025, 10:33

shaper hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 09:29
twin2000 hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:54
Steppenwolf hat geschrieben:
Fr 20. Jun 2025, 08:14
Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
einer der problematischsten teile ueberhaupt

wer seine waffe beruflich benoetigt (und kein exekutiv oder sonstiger Beamter ist) der verliert mit jeder beliebigen - auch anonymen - diesbezueglichen anzeige ggf seinen job.
egal ob berufsjäger, bewachungsdienst mitarbeiter oder sonst was bei dem eine waffe oder sogar schusswaffe zum dienst benoetigt wird.

denn ermitteln tut die STA bei solchen anzeigen fuer ein paar wochen ja immer.
Nachdem ein Großteil der Gewalttaten und Morde im familiären Umfeld passieren, mag das für die wenigen Personen, die Waffen für den Beruf benötigen, unangenehm sein, durch die Statistik ist diese Maßnahme aber rechtfertigbar.
Welche Statistik?
Die mit dem ca 4% Anteil von legalen Schusswaffen an Tötungsdelikten in Österreich jährlich?
Wir reden hier von der möglichen Vernichtung von Existenzen bei "Lena-Schilling" Mustern.
Wennst mangels Gehalt weil gekündigt deine Rate fürs Eigenheim nicht mehr aufbringen kannst dann stehst auf der Strasse.

Antworten