Dem möchte ich mal die Antwort der Google-KI gegenüberstellen:Mag Dump hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 09:40 Der private Waffenbesitz ist per se ein Privileg - alles, was nicht in die Verfassung geschrieben ist, ist im Grunde ein Privileg. Es kann sehr viel leichter verändert werden, Rechte können per Gesetz recht einfach zugestanden oder entzogen werden. Das wird im Alltag nicht sonderlich spürbar, weil dort einfach bestehendes Recht exekutiert wird, es entsteht (abgesehen von spektakulären Ausnahmen) die Illusion, dass vor dem Recht alle gleich seien. Wir haben ja auch eine Flut an Gesetzen und dauernd Änderungen, während die Verfassung (mit gutem Grund!) selten und vorsichtig aufgeschnürt wird.
Wenn ich jetzt anfangen würde, hier aufzuzählen, wie per Gesetz Privilegien geschaffen und entzogen werden, und was das beispielsweise für Privilegien wären... hätten wir sofort den thread verlassen
Und was das "Grundrecht" betrifft: So kann man das natürlich sehen, nur ist diese Argumentation vor dem Gesetzgeber irrelevant. Versuch mal, mit jemandem, der befugt ist, Dir ein Waffenverbot zu erteilen, mit dem "Grundrecht" zu kommen. Du wirst Dir damit gleich noch viel mehr Ärger einhandeln.
Frage, Zitat: "Werden österreichischen Staatsbürgern durch die österreichische Verfassung Rechte verliehen oder haben österreichische Staatsbürger diese Rechte bereits und die österreichische Verfassung soll diese Rechte, die die Staatsbürger schon haben, bewahren?"
Antwort, Zitat: "Die österreichische Verfassung garantiert und schützt Rechte, die österreichische Staatsbürger bereits besitzen, anstatt sie zu verleihen. Sie legt die Grundprinzipien des Staates fest und sichert die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger:innen, die diese Rechte bereits von Natur aus haben. Die Verfassung dient als Rechtsgrundlage und schützt diese Rechte vor Eingriffen des Staates und anderer. "