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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Flying Dog
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
@ gewo: Ist mir klar. Dennoch vielen Dank für die ausführliche, weitere Erläuterung.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidargewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
[..]
Ob und wann die Behörde die übersendeten Meldungen ins Zentrale Waffen Register überträgt, ist im Gesetz nicht festgelegt.
In Ermangelung einer genauen Frist wäre aber näherungsweise vermutlich die 6 Wochen Frist des Abs 1 heranzuziehen. Sollte ein Gewerbetreibender allerdings dafür belangt werden, etwa weil er 2 Monate dafür gebraucht hat, so hätte er mE ein durchwegs schlüssiges Argument.Wird das für die Veräußerung maßgebliche Rechtsgeschäft mit einem im Bundesgebiet ansässigen Gewerbetreibenden abgeschlossen, so hat nur dieser die Überlassung anzuzeigen und zwar jener Behörde, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Zweitbeteiligten ausgestellt hat. Gewerbetreibende, die gemäß § 32 ermächtigt sind, Registrierungen vorzunehmen, haben die Anzeige im Wege des Datenfernverkehrs an die Behörde zu richten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Flying Dog
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.
Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
So einen Anruf hatte ich auch, weil die BH mehrere Meldungen gleichzeitig an diesem Tag bekommen hatte, und der SB sich nur eine angesehen hatte.Flying Dog hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 08:18 Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.
Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.
Kurz daraufhin gewiesen dass es da mehrere Meldungen gibt, dann nochmal per Mail alle geschickt.
Anruf vom SB "oh ich hatte da eine übersehen die mir der Händler geschickt hatte" schon war alles in Ordnung.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Bei meiner letzten Kontrolle vor ein paar Wochen haben die Beamten schön aus der Wäsche geschaut als sie meine Altbestand Magazine sehen wollten und sie ncht mal 10% von dem was ich hab am Zettel hatten.
Hab damals alles an meine Behörde weitergeleitet mit detailierten Listen etc und dachte die Sache ist damit für mich erledigt.
Gut das ich jegilchen Schriftverkehr, ob mail oder schriftlich, sow die Rechnungen der Magazine von damals griffbereit habe und ich beweisen konnte das ich alles richtig gemacht hatte.
In diesem Fall hat die SA die Eintragungen einfach nicht gemacht.
Die Polizei hat das dann mit der SA auf der BH geklärt.
Da wennst Pech hast und es nicht sofort beweisen kannst das du eigentlich keinen Fehler gemacht hast .........
Hab damals alles an meine Behörde weitergeleitet mit detailierten Listen etc und dachte die Sache ist damit für mich erledigt.
Gut das ich jegilchen Schriftverkehr, ob mail oder schriftlich, sow die Rechnungen der Magazine von damals griffbereit habe und ich beweisen konnte das ich alles richtig gemacht hatte.
In diesem Fall hat die SA die Eintragungen einfach nicht gemacht.
Die Polizei hat das dann mit der SA auf der BH geklärt.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Das hängt dann halt leider, wie immer im Bauernladen Österreich, vom jeweiligen SB und der jeweiligen BH ab.karl255 hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 10:08So einen Anruf hatte ich auch, weil die BH mehrere Meldungen gleichzeitig an diesem Tag bekommen hatte, und der SB sich nur eine angesehen hatte.Flying Dog hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 08:18 Das mag rechtlich so sein und ist schön für den Händler, aber was nicht ganz so lapidar ist, ist die Tatsache, dass die Behörde nach 6 Wochen bei zb. einem Überstand an B-Waffen (weil man sich zwischenzeitlich eine neue gekauft hat und derjenige Händler da schneller war) - ungeachtet ob der Überstand nur im Register existiert - jedenfalls gegen die Privatperson rechtlich vorgeht und das kann dann sehr schnell sehr ungemütlich werden.
Ich erinnere mich da an einen eher unschönen Anruf von der BH. Danach musste ich dem "gemütlichen" Händler (dem ich die erste Waffe verkauft hatte) ordentlich in die Eisen steigen, was den Rechtsweg dann zum Glück abgewendet hat.
Kurz daraufhin gewiesen dass es da mehrere Meldungen gibt, dann nochmal per Mail alle geschickt.
Anruf vom SB "oh ich hatte da eine übersehen die mir der Händler geschickt hatte" schon war alles in Ordnung.
Die Person von der ich angerufen wurde, hat mir jedenfalls sehr deutlich gesagt, dass ICH mich um die Angelegenheit zu kümmern habe, und zwar dalli. Trotz ausreichend nachvollziehbarer Darstellung der Situation meinerseits.
Auch wenn sich so ein Dilemma lösen lässt, verdeutlicht es schon sehr, wo man da vollkommen unschuldig reinrutschen kann.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
sorry, falscher Thread!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Rechtsschutz hilft da schon ....leider schicken sie manchmal Polizisten mit veralteten Listen ... ...aber das muss dann eben klären....Kaufverträge für das Zeug muss man aufheben ....
Ohne Hirn ist gut marschieren 

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Was machst wennst z.b. keinen Kaufvertrag hast. Zumindest bei C ist das ja meines Wissens nicht vorgeschrieben. Wahrscheinlich bei B auch nicht.spareribs hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 10:54 Rechtsschutz hilft da schon ....leider schicken sie manchmal Polizisten mit veralteten Listen ... ...aber das muss dann eben klären....Kaufverträge für das Zeug muss man aufheben ....
Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Ja du hast rechtPromo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 15:16Ganz streng genommen ist im § 28 Abs 3 im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 2 keine Frist definiert, dort heißt es lediglich lapidargewo hat geschrieben: Di 15. Jul 2025, 11:51 Die frist zur meldung von überlassungen beträgt bei privatpersonen sechs wochen. Für händler ebenso.
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Ganz ehrlich: ich war mir nicht sicher und konnte grad ned nachsehen.
Innerbetrieblich sind halt die sechs wochen für uns die absolute deathline
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Wir gehen hier wirklich sehr ins kleinste Detail rein, aber leider hat das BMI damals im allerersten Runderlass zur WaffG Novelle 2019 damals rein geschrieben, dass die Magazine zu Ziffer 7 und Ziffer 8 Waffen nicht im ZWR erfasst werden müssen, nur die zu Ziffer 9 und Ziffer 10. Das wurde dann kurz darauf mit einer anderen neuen Anweisung geändert.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 16. Jul 2025, 10:15 Bei meiner letzten Kontrolle vor ein paar Wochen haben die Beamten schön aus der Wäsche geschaut als sie meine Altbestand Magazine sehen wollten und sie ncht mal 10% von dem was ich hab am Zettel hatten.
Hab damals alles an meine Behörde weitergeleitet mit detailierten Listen etc und dachte die Sache ist damit für mich erledigt.
Gut das ich jegilchen Schriftverkehr, ob mail oder schriftlich, sow die Rechnungen der Magazine von damals griffbereit habe und ich beweisen konnte das ich alles richtig gemacht hatte.
In diesem Fall hat die SA die Eintragungen einfach nicht gemacht.
Die Polizei hat das dann mit der SA auf der BH geklärt.
Da wennst Pech hast und es nicht sofort beweisen kannst das du eigentlich keinen Fehler gemacht hast .........
Wenn ein Bearbeiter daher nicht die allerletzte Version des Runderlasses gelesen hat, oder die Eintragungen gar vor dem Vorliegen der neuen Runderlass-Version durchgeführt hat, dann sind in weiterer Folge lediglich Magazine nach Ziffer 9 und 10 im ZWR erfasst worden.
Darf ich fragen, ob das möglicherweise bei dir so der Fall war?
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht
Nö, bei mir waren lediglich 1 Stk 30 Schuss Mag. für meine KAT A Glock und 1 Stk. 30 Schuss für meine KAT A M4 eingetragen.
Obwohl ich bei der Meldung angegeben hab das ich von jedem dieser Sorte 10-15 rumliegen hatte.
Alle anderen Mags waren für Waffen die ich noch nicht, oder auch jetzt nicht habe (G3, AK74, FN FAL, M1,....Altbestand halt
Lt. einem persönlichem Gespräch vor ein paar Jahren mit ihr hat sie gemeint, das der Blödsinn sowiso wieder aufgehoben wird.
Tja falsch gedacht.
Ich denk sie hat jetzt jede Menge arbeit um alle Meldungen nachzutragen.
Bei mir sind trotzdem auch jetzt noch nicht alle Mags eingetragen.
Mir aber Wurscht.
Hab mit der Polizei nochmal eine Liste aller Mags erstellt und diese wurde bei der BH vorgelegt (ist aber ident mit meiner damaligen Auflistung) mit der Unterschrift der Beamtin und meiner.
Somit bin ich auch in Zukunft fein raus
Obwohl ich bei der Meldung angegeben hab das ich von jedem dieser Sorte 10-15 rumliegen hatte.
Alle anderen Mags waren für Waffen die ich noch nicht, oder auch jetzt nicht habe (G3, AK74, FN FAL, M1,....Altbestand halt

Lt. einem persönlichem Gespräch vor ein paar Jahren mit ihr hat sie gemeint, das der Blödsinn sowiso wieder aufgehoben wird.
Tja falsch gedacht.
Ich denk sie hat jetzt jede Menge arbeit um alle Meldungen nachzutragen.
Bei mir sind trotzdem auch jetzt noch nicht alle Mags eingetragen.
Mir aber Wurscht.
Hab mit der Polizei nochmal eine Liste aller Mags erstellt und diese wurde bei der BH vorgelegt (ist aber ident mit meiner damaligen Auflistung) mit der Unterschrift der Beamtin und meiner.
Somit bin ich auch in Zukunft fein raus

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