Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Mag Dump
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 406
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Erweiterung der WBK

Beitrag von Mag Dump » Fr 20. Jun 2025, 17:32

Ich habe eine Frage, und leider habe ich nichts im Forum gefunden, vielleicht kann mir jemand helfen:

Ich werde nächste Woche die Erweiterung meiner WBK beantragen. Termin am Kommissariat ist gebucht.

Ich habe bisher 2 Plätze.

Brauche ich dazu eine Sportschützenbestätigung meines Vereins?

Danke für Hilfe!

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 414
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von BR1 » Fr 20. Jun 2025, 17:51

Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.

Mag Dump
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 406
Registriert: So 1. Jan 2023, 11:42

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Mag Dump » Fr 20. Jun 2025, 18:34

BR1 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 17:51 Wenn wbk schon länger als 5 jahre: Nichts notwendig, ein reiner antrag auf erweiterung reicht.
DANKE!

Jiggler
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 475
Registriert: Mi 3. Aug 2016, 17:48

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Jiggler » Sa 21. Jun 2025, 12:18

War bei mir letzte Woche genau das gleiche und ist auch im (derzeitigen) WaffG §23/2 so verankert.
Glock 19
OA 15 BL

cover_me
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Mo 1. Apr 2019, 13:54

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von cover_me » Sa 21. Jun 2025, 15:59

Same - ich habe selbst einen 2Zeiler verfasst mit 5 B Plätzen. War kein Problem

Benutzeravatar
McMonkey
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2370
Registriert: Fr 6. Dez 2013, 22:24

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von McMonkey » Mi 25. Jun 2025, 09:26

Müssen die 2 Plätze belegt sein um um auf 5 Plätze nach §23/2 zu erweitern?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1571
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von titan » Mi 25. Jun 2025, 09:36

Nicht unbedingt.

maa_308
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Do 17. Jul 2025, 16:14

Hallo allerseits!

Ich erlaube mir, meine Frage in diesem Thread zu stellen, da der "WBK erweitern in Wien"-Thread seit 2020 anscheinend tot ist.
Habe vor, bei der LPD Wien meine WBK vorzeitig (vor Ablauf der ersten 5 Jahre) von 2 auf 5 Plätze erweitern zu lassen.

Rechtlichen Anspruch auf die Erweiterung nach Ablauf der 5 Jahre hätte ich im Frühjahr 2026. Aufgrund der aktuellen Situation würd ich das aber gerne noch diesen Sommer erledigen.

Meine Frage:
Muss beim Referat SVA 4 der LPD Wien ein Termin im Voraus vereinbart werden oder kann ich dort einfach zu Parteienverkehrszeiten hin?
Was würdet ihr alles in den Antrag reinschreiben?

Hab derzeit einen Grobentwurf meines Antrags fertig, bei dem angeführt ist welche Waffen ich derzeit besitze, welche Bewerbe ich damit geschossen habe und welche Bewerbe ich mit Leihwaffen geschossen hab. Dazu eine Ausführung, auf welche Disziplinen ich mich zukünftig konzentrieren möchte (die mit den Leihwaffen), warum Leihwaffen nicht praktikabel sind etc.

Außerdem noch eine Ausführung, welche Verwahrungsmöglichkeiten ich zusätzlich angeschafft habe, Ergebnislisten. Sportschützenbestätigung §11b (1)(2)(3) hab ich, Absatz 4 für die großen Magazine fehlt mir leider noch, leider ein halbes Jahr zu spät dran :doh:

Meint ihr reicht das, oder fehlt noch was?

Wie läuft so ein "Antragsgespräch" ab?
Nehme an, es ist sinnvoll, alle möglichen Dokumente in Kopie mitzuhaben um sie ggf den SB vorlegen zu können?
Braucht man sonst noch was mit? Passfoto, etc.?



Vielen Dank schon mal!

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 565
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von mikonis » Do 17. Jul 2025, 17:23

maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 16:14 Meine Frage ....
Die Abgabe eines Antrags erfolgt am jeweiligen Polizeikommissariat. Dazu ist zwingend eine Online-Terminvereinbarung erforderlich.
Die SB am Polizeikommissariat übernimmt das Antragsformular mit deiner Unterschrift, dein aktuelles Passfoto und deine sonstigen Unterlagen und leitet alles an die LPD weiter. Die SB bei der LPD ruft dich an, wenn sie was klären will oder erklärt haben will. Sie fragt dich hauptsächlich, wieviele und welche Kategorie A du willst. Es gibt kein Antragsgespräch. Du hast dein Antragsschreiben ja eh schriftlich vorgelegt. Es zählt nur schriftliches, weil niemand merkt sich deine mündlichen Erläuterungen.
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?
Bild

maa_308
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Do 17. Jul 2025, 18:22

mikonis hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 17:23
§11b(3)-Nachweis hast du von deinem Vereinsobmann bekommen.
§11b(4)-Nachweis kriegst du als Mitglied vom IPSC-Verband. Was sollte da zu spät sein?
Erstmal Danke für die Beantwortung meiner Frage. Wäre glatt zum Schottenring gefahren 😀

Bezüglich §11b:
Kurz gesagt, bin in mehreren Vereinen Mitglied.
Verein A: Training und kleinere Bewerbe, hauptsächlich Präzision. Mehrere Jahre Mitglied, Sportschützenbestätigung §11b(3)

Verein B: Bewerbe mit großen Magazinen, 3 absolviert, inkl. Internationaler Bewerb, Mitglied weniger als ein Jahr. Bestätigung bekomm ich erst nach mind 12 Monaten Mitgliedschaft

Ipsc derzeit aufgrund Zeitmangel noch kein Thema, ist aber geplant

mikonis
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 565
Registriert: Do 25. Jul 2013, 21:16

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von mikonis » Do 17. Jul 2025, 23:17

maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 18:22 Bezüglich §11b: ......
Nochmals aus meinem Verständnis:

Sportschützenbestätigung gemäß §11b(3) ist eine einfach zu erbringende Voraussetzungen für eine Erweiterung der WBK zeitlich VOR Ablauf der gesetzlichen Frist. Mehr brauchst du mMn nicht, um die Erweiterung von 2 auf 5 oder wasauchimmer zu beantragen.

Eine Bestätigung für die Bewilligung nach §11b(4), also für Waffen der Kategorie A und Magazine großer Kapazität wird durch 2 Verbände erteilt, den I_S_B und den IPSC-Austria. Ein Mindestdauer von 1 Jahr einer Mitgliedschaft ist bloße Willkür, ich wüsste momentan nicht, wozu das gut sein soll. Falls du daher gegenüber dem Verband erklärst, an IPSC-Bewerbe teilzunehmen, sollte er daher solches akzeptieren und Bestätigungen ausstellen. Die Mitgliedschaft beim I_S_B dürfte billig sein, aber der Verband ziemlich willkürlich vorgehen. Dazu habe ich aber keine Erfahrungen. Vielleicht machst du aber auch einfach den IPSC-Kurs vom IPSC-Austria und beantragst anschließend die Bestätigung gemäß §11b(4) beim IPSC-Austria.
Bild

maa_308
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Fr 18. Jul 2025, 00:27

mikonis hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 23:17
maa_308 hat geschrieben: Do 17. Jul 2025, 18:22 Bezüglich §11b: ......
Nochmals aus meinem Verständnis:

Sportschützenbestätigung gemäß §11b(3) ist eine einfach zu erbringende Voraussetzungen für eine Erweiterung der WBK zeitlich VOR Ablauf der gesetzlichen Frist. Mehr brauchst du mMn nicht, um die Erweiterung von 2 auf 5 oder wasauchimmer zu beantragen.

Eine Bestätigung für die Bewilligung nach §11b(4), also für Waffen der Kategorie A und Magazine großer Kapazität wird durch 2 Verbände erteilt, den I_S_B und den IPSC-Austria. Ein Mindestdauer von 1 Jahr einer Mitgliedschaft ist bloße Willkür, ich wüsste momentan nicht, wozu das gut sein soll. Falls du daher gegenüber dem Verband erklärst, an IPSC-Bewerbe teilzunehmen, sollte er daher solches akzeptieren und Bestätigungen ausstellen. Die Mitgliedschaft beim I_S_B dürfte billig sein, aber der Verband ziemlich willkürlich vorgehen. Dazu habe ich aber keine Erfahrungen. Vielleicht machst du aber auch einfach den IPSC-Kurs vom IPSC-Austria und beantragst anschließend die Bestätigung gemäß §11b(4) beim IPSC-Austria.
Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist :D

Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt :whistle:

Danke für deinen Tipp mit dem IPSC-Kurs! :handgestures-thumbup:

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2726
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Steppenwolf » Fr 18. Jul 2025, 00:30

Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

maa_308
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 7
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Fr 18. Jul 2025, 00:42

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Funktioniert das "einfach so"?
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)

Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind :mrgreen:

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2726
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Steppenwolf » Fr 18. Jul 2025, 00:46

maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:42
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Funktioniert das "einfach so"?
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)

Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind :mrgreen:
du sammelst alle Waffen in 22lr, 9 mm bzw. 223 wird natürlich ned gehen.

Kenne aber jemanden persönlich der einen 5 Seiter geschreiben hat, sehr ausführlich um eine Marke und hat es vor Ablauf der 5 Jahre bewilligt bekommen.

Mit was würdest denn die Plätze besetzen?
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Fr 18. Jul 2025, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Antworten