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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 12. Aug 2025, 20:21

Maria hat geschrieben: Di 12. Aug 2025, 19:09
ist es den nicht verfassungswidrig?
Dieses Detail ist Sozialisten meist egal.

Laubmasta_reloaded
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Di 12. Aug 2025, 20:36

Poirot hat geschrieben: Di 12. Aug 2025, 20:21
Maria hat geschrieben: Di 12. Aug 2025, 19:09
ist es den nicht verfassungswidrig?
Dieses Detail ist Sozialisten meist egal.
Nicht nur den Sozialisten.

Was alles geht, haben wir ja zu Zeiten Coronas gesehen und da waren nicht die Sozialisten in der Regierung.

Coolhand1980
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 13. Aug 2025, 10:59

So eine Rückwirkung ist verfassungsrechtlich zumindest fragwürdig.
Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.

fast12
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Mi 13. Aug 2025, 11:12

Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 10:59 Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Spannend - was genau wäre da die technische Herausforderung?

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 13. Aug 2025, 12:24

fast12 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 11:12
Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 10:59 Ich halte sie aber für technisch nicht umsetzbar im ZWR.
Spannend - was genau wäre da die technische Herausforderung?
Ich denke bürokratisch und juristisch könnte es spannender werden.
Mit ZWR kann man alle C Käufe(r) mit Alter 18 -<25 identifizieren, die im ZWR gemeldet wurden.
Und dann müsste man alle, mit Frist, zwingen eine WBK zu machen um die Waffen weiter legal besitzen zu können.
Besteht einer den Psychotest nicht, droht die Enteignung.

Und während man die braven Legalwaffenbesitzer weiter schikaniert, haben Kriminelle nichts zu fürchten. Die müssen ja keinen Psychotest machen, brauchen keine WBK, haben aber trotzden Waffen, Drogen, Nazizeugs usw. Natürlich nur so lange bis die so doof sind und das via social media veröffentlichen :lol:
https://www.derstandard.at/story/300000 ... -gebunkert
Auszug aus dem Artikel: "Darüber hinaus fanden die Beamten trotz eines aufrechten behördlichen Waffenverbots mehrere Waffen".
Scheinen super zu wirken die Waffenverbote....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Mi 13. Aug 2025, 13:12

Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 13. Aug 2025, 14:12

spareribs hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 13:12 Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Die ÖVP hat sich die Sozis freiwillig ausgesucht. Das es nur im Chaos enden kann wurde in der Vergangenheit bewiesen.
Hier ein aktuelles Interview mit Basti Kurz - Minute 1.30 - die ÖVP hat sich also absichtlich für die schlechteren Partner entschieden, zu unserem Nachteil:
https://youtu.be/qg4K3SNzDoQ

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MsAnne » Mi 13. Aug 2025, 14:26

Ich kann mit September (was ich auch vor gehabt habe) die WBK erstmals von 2 auf 5 Plätze erweitern. Jetzt hab ich nur "Angst", dass ich schon unwissend in eine Neuregelung fallen könnte und meine WBK befristet wird.
Was würdet Ihr machen? Warten?
:at1:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Mi 13. Aug 2025, 14:44

MsAnne hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 14:26 Ich kann mit September (was ich auch vor gehabt habe) die WBK erstmals von 2 auf 5 Plätze erweitern. Jetzt hab ich nur "Angst", dass ich schon unwissend in eine Neuregelung fallen könnte und meine WBK befristet wird.
Was würdet Ihr machen? Warten?
Ich hab letzte Woche noch eine Erweiterung beantragt. Worauf willst du warten? Leichter wird es sicher nicht.
Irgendwelche Neuregelungen sind ungewiss, die Plätze auf der WBK hingegen hast du höchstwahrscheinlich für den Rest deines Lebens.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mi 13. Aug 2025, 15:25

spareribs hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 13:12 Frage wäre ....ein z.B.: 19jähriger hat gestern oder vorgestern ....egal ....eine Kat C gekauft ....dürfte er dann überhaupt auf eine WBK einreichen, wegen seines Alters ? Wird sicher lustig aber mehr traurig werden....
Ich habe keinerlei Insider Wissen über das, was hier kommen soll aber lösen lässt sich das natürlich schon alles.

Waffenbesitzkarte könnte es in Zukunft ab 18 Jahre geben. Diese wäre aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr nur für Kategorie C gültig. Und für den Kauf und Besitz von Kategorie C Waffen könnte sie in Zukunft für Personen unter 25 Jahren auch zwingend vorgeschrieben sein.

Zb
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 13. Aug 2025, 16:44

rider650 hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 14:44 die Plätze auf der WBK hingegen hast du höchstwahrscheinlich für den Rest deines Lebens.
Mit der Aussage wäre ich vorsichtig.
Keiner weis was passiert wenn wieder einer, vollgepumpt mit Antidepressiva vom Psychodoc, auszuckt.

Es gibt übrigens Gerichtsurteile - die Psychogötter in Weiss sind immer fein raus wenn was passiert:
https://www.derstandard.at/story/200003 ... gen-aerzte

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Mi 13. Aug 2025, 16:54

Braucht ein Psychologe auch einen Psychotest für die WBK? :think:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von angryscientist » Mi 13. Aug 2025, 18:29

Gadai hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 16:54 Braucht ein Psychologe auch einen Psychotest für die WBK? :think:
..und darf er sich selbst testen? :lol:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 13. Aug 2025, 20:00

Personen mit akademischem Abschluss dürften wohl generell weniger als Verursacher von Gewaltdelikten in Frage kommen, weil diese Art von Konfliktaustragung nicht dem des Kopfmenschen entspricht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 13. Aug 2025, 21:24

titan hat geschrieben: Mi 13. Aug 2025, 20:00 Personen mit akademischem Abschluss dürften wohl generell weniger als Verursacher von Gewaltdelikten in Frage kommen, weil diese Art von Konfliktaustragung nicht dem des Kopfmenschen entspricht.
Würde ich nicht unterschreiben.

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Sechs Menschen getötet.
Der Täter arbeitete zuvor in der Salus-Klinik in Bernburg im Salzlandkreis als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und war seit 2020 im Maßregelvollzug für suchtkranke Menschen beschäftigt.

Nur ein Fall den ich auf die schnelle bei google gefunden habe.
Man darf auch nicht vergessen, dass auf jeden Mord mindestens ein unentdeckter kommt. Stichwort: clevere Täter mit akademischen Abschlüssen ?

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