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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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maa_308
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Fr 18. Jul 2025, 00:51

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:46
maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:42
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:30 Du könntest dich auch noch auf Waffensammler berufen. Auch das ist "noch" zulässig
Funktioniert das "einfach so"?
Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass beim Thema Sammeln von Seiten der Behörde doch recht hohe Hürden aufgestellt werden. (Bestätigung durch Gutachter, etc.)

Und um ehrlich zu sein wüsste ich auch gar nicht, was ich als Sammelthema angeben sollte, außer evtl. alte Ordonanzprügel, die aber eh meisten Kat. C sind :mrgreen:
du sammelst alle Waffen in 22lr, 9 mm bzw. 223 wird natürlich ned gehen.

Kenne aber jemanden persönlich der einen 5 Seiter geschreiben hat, sehr ausführlich um eine Marke und hat es bewilligt bekommen.

Mit was würdest denn die Plätze besetzen?
Geplant wäre ein PCC 9mm, HA 9mm und beim 3 Platz schwanke ich noch zwischen einer Glock 34 oder einer AR im Kaliber .308

mikonis
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von mikonis » Fr 18. Jul 2025, 09:52

maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:27 Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist.

Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt.
Das Gesetz verlangt, um eine Bestätigung auszustellen, eine längerdauernde Sportschützentätigkeit in einem Verein. Wenn der Verband, der sich auch als Verein engagiert, solches für seine Tätigkeit fordert, möchte er wohl gerne beides machen: Bestätigungen nach §11b(3) und §11b(4) ausstellen. Anscheinend werden zwei Bereiche, die mMn nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpft.

Verwaltungsgesetze werden meist mit ausreichenden Übergangsfristen erlassen, da die Voraussetzungen oft mühsam zu schaffen sind. Ich glaube daher an keine rasche Beschränkung für Erweiterungen. Aber du hast wohl recht, zuerst die Erweiterung und später erst die Adaptierung auf Kategorie A anzustreben.
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maa_308
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Fr 18. Jul 2025, 12:29

mikonis hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 09:52
maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 00:27 Ich hätte aus dem Gesetz jetzt auch nicht rausgelesen, dass sich die 12 Monate auf die Mitgliedschaft im Verein/Verband beziehen, der die Bestätigung ausstellt. Bin aber auch kein Jurist.

Jedenfalls schauts so aus, dass entsprechender Verband erst ab 12 Monaten Mitgliedschaft die §11b(4) Bestätigung ausstellt. Wär mir grundsätzlich auch egal gewesen, die paar Monate hätte ich auch noch abwarten können, wenn, ja wenn da nicht unsere tolle Anlassgesetzgebung wäre wo niemand abschätzen kann, was da rauskommt.
Das Gesetz verlangt, um eine Bestätigung auszustellen, eine längerdauernde Sportschützentätigkeit in einem Verein. Wenn der Verband, der sich auch als Verein engagiert, solches für seine Tätigkeit fordert, möchte er wohl gerne beides machen: Bestätigungen nach §11b(3) und §11b(4) ausstellen. Anscheinend werden zwei Bereiche, die mMn nichts miteinander zu tun haben, miteinander verknüpft.

Verwaltungsgesetze werden meist mit ausreichenden Übergangsfristen erlassen, da die Voraussetzungen oft mühsam zu schaffen sind. Ich glaube daher an keine rasche Beschränkung für Erweiterungen. Aber du hast wohl recht, zuerst die Erweiterung und später erst die Adaptierung auf Kategorie A anzustreben.
Vielen Dank nochmals für den Input. Werde die Erweiterung in den nächsten Tagen beantragen und die Adaptierung auf Kat A, sobald ich die §11b(4) Bestätigung hab.

Ganz blöde Frage zum Abschluss:
Wie macht ihr die Terminvereinbarungen?
Ich hätte einfach bei der PI Favoriten angerufen und einen Termin vereinbart.
Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de

Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von mikonis » Fr 18. Jul 2025, 15:25

maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 12:29 Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de

Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung
Ja, das ist es. Sie wollen genau das. "Waffen - Waffenbesitzkarte - Ausstellung" mit komplettem Personen-Datensatz. Anders bekommst du keinen Termin zum Abgeben des Antrags auf deinem zuständigen Amt.
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maa_308
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Fr 18. Jul 2025, 15:30

mikonis hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 15:25
maa_308 hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 12:29 Bin jetzt aber bei der Suche nach der Telefonnummer über dieses online Terminvereinbarungstool des BMI gestoßen:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fns ... ?locale=de

Wollen die, das man das verwendet oder ist es ihnen wurscht? da gibt's zwar den Punkt WBK Antrag, aber nichts mit Erweiterung
Ja, das ist es. Sie wollen genau das. "Waffen - Waffenbesitzkarte - Ausstellung" mit komplettem Personen-Datensatz. Anders bekommst du keinen Termin zum Abgeben des Antrags auf deinem zuständigen Amt.
Super, danke dir!

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Do 21. Aug 2025, 12:24

Kurzes Update:

Erweiterungsantrag Ende Juli bei der zuständigen PI abgegeben. Grund: Sportschütze
Ist sehr professionell und freundlich abgelaufen.
Diese Woche die Zahlungsaufforderung per e-Mail erhalten und dieser natürlich sofort nachgekommen :D

Jetzt nur noch warten bis die Staatsdruckerei aktiv wird und dann die Karte tauschen :mrgreen:

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Aug 2025, 12:33

Gibt eigentlich noch wer einen Antrag auf SV - Selbstverteidigung, ab? ist ja immerhin ein Grundrecht und erfüllt den im
WaffG. §22 Abs. 1
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 13:46

Habe ich am 30. Juni gemacht (Erstantrag, weil Erweiterung, um die es in diesem Thread ja geht, lässt sich damit schlecht begründen). Natürlich erfüllt das die „Rechtfertigung“ iSd WaffG — nur „Grundrecht” ist es wohl eher keines.
Zuletzt geändert von SectionThree am Do 21. Aug 2025, 17:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von mikonis » Do 21. Aug 2025, 17:27

maa_308 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 12:24 Kurzes Update:

Erweiterungsantrag Ende Juli bei der zuständigen PI abgegeben. Grund: Sportschütze
Ist sehr professionell und freundlich abgelaufen.
Diese Woche die Zahlungsaufforderung per e-Mail erhalten und dieser natürlich sofort nachgekommen :D

Jetzt nur noch warten bis die Staatsdruckerei aktiv wird und dann die Karte tauschen :mrgreen:
Du bekommst für die Abholung eine schriftliche Ladung. Also eine offizielle Aufforderung innerhalb einer Zeitspanne am Amt zu erscheinen. Daher brauchst du keine weitere Online-Terminvereinbarung. Mitzubringen hast du zwingend die Ladung und die Karte(n) oder den EUFWP. Bezahlt wird vor Ort (EUFWP). WP weiß ich nicht mehr, nimm einen print der Zahlung mit. Die Zahlung wird auf der Ladung vermerkt.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 17:38

War @maa_308 nicht aus Wien? Dort wird die WBK postalisch zugestellt.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von maa_308 » Do 21. Aug 2025, 19:03

SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 17:38 War @maa_308 nicht aus Wien? Dort wird die WBK postalisch zugestellt.
Ja, bin aus Wien.

In der Mail stand, dass ich die alte WBK per Post ans zuständige Referat am Schottenring schicken soll. Sie würden mir dann die neue WBK eingeschrieben zusenden, sobald sie aus der Staatsdruckerei eintrifft.

Werde aber versuchen zu vereinbaren, dass ich sie persönlich am Schottenring tauschen kann. Hab doch einige Wettbewerbe in nächster Zeit und das wäre natürlich suboptimal, diese zu verpassen wenn ich temporär ohne Dokument dastehen würde :D

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Gadai » Do 21. Aug 2025, 21:29

maa_308 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 19:03
SectionThree hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 17:38 War @maa_308 nicht aus Wien? Dort wird die WBK postalisch zugestellt.
Ja, bin aus Wien.

In der Mail stand, dass ich die alte WBK per Post ans zuständige Referat am Schottenring schicken soll. Sie würden mir dann die neue WBK eingeschrieben zusenden, sobald sie aus der Staatsdruckerei eintrifft.

Werde aber versuchen zu vereinbaren, dass ich sie persönlich am Schottenring tauschen kann. Hab doch einige Wettbewerbe in nächster Zeit und das wäre natürlich suboptimal, diese zu verpassen wenn ich temporär ohne Dokument dastehen würde :D
Als ich vor ca 5 Jahren meine erweiterte Karte am Schottenring abholen wollte und die alte Papierversion abgeben fiel mir auf, dass
ein Wichtiger Eintrag fehlte. Hätt ich die Alte schon vorher abgegeben, wäre es komplizierter geworden.
Falls noch die Möglichkeit des Puplikumverkehrs bestehen sollte...

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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von Kapselpracker » Fr 22. Aug 2025, 05:25

Um mit den Märchen und Mythen aufzuräumen, so sieht eine E-Mail von der LPD Wien aktuell aus.
Sehr geehrter Herr ******!

• Sie werden hiermit ersucht den bei Antragstellung erhaltenen Erlagschein mit dem Betrag in der Höhe von Euro 117,40,- einzuzahlen.
Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung durch die Buchhaltung kann der Druckauftrag an die ÖSD freigegeben werden.

Empfänger: Landespolizeidirektion Wien, 1010 Wien
IBAN: AT220100000005240009
BIC: BUNDATWW

Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Aktenzahl an: *-***/****/****

• Sie werden außerdem ersucht Ihre alte Waffenbesitzkarte an die ha. Behörde zu schicken.
Sobald diese hieramts eingelangt ist, wird Ihnen Ihre neue Waffenbesitzkarte eingeschrieben übermittelt.

Adresse:
LPD Wien SVA Referat 4 Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten
Schottenring 7-9
1010 Wien

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Landespolizeidirektion Wien
Sicherheits- und verwaltungspolizeiliche Abteilung
Referat Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten

*Name*, AAss.

Tel: +43 1 31310 79431
Fax: +43 1 31310 79449
Schottenring 7-9, 1010 Wien
lpd-w-sva-rwv@polizei.gv.at
www.polizei.gv.at
Zeitgleich zur E-Mail hatte ich auch einen Anruf (nicht Anonym) von der Sachbearbeiterin erhalten.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von m_a_d » Sa 23. Aug 2025, 14:46

vorab: bin nicht aus Wien!

Bei meinen letzten Erweiterungen habe ich vom jeweiligen SB immer eine schriftliche Bestätigung freundlich eingefordert und erhalten, damit ich auch in der Zeit von Abgabe der alten WBK bis zur Zustellung der neuen WBK problemlos mit den Waffen (in Österreich) unterwegs sein kann.

Es gibt dazu seines und meines Wissens nach kein Formular, aber er hat beide Seiten der WBK auf einen A4 Zettel kopiert, dazu eine handschriftliche Anmerkung bzgl. der laufenden Erweiterung gemacht und dass diese Bestätigung bis zur Zustellung der neuen WBK maximal jedoch 10 Tage Gültigkeit hat. Das Ganze unterschrieben und mit dem Amtsstempel versehen.

Eventuell kann sich einer der juristisch versierten hier im Forum dazu äußern - lt meinem Verständnis des WaffG darf ich ohne die WBK (bzw WP) bei mir zu haben, nicht mit den Waffen unterwegs sein!
-------------------------------------
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von SectionThree » Sa 23. Aug 2025, 17:14

m_a_d hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 14:46 lt meinem Verständnis des WaffG darf ich ohne die WBK (bzw WP) bei mir zu haben, nicht mit den Waffen unterwegs sein!
Das stimmt, steht ausdrücklich so im Gesetz.
§ 15 Abs. 1 WaffG hat geschrieben: Wer Waffen nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunden führen oder besitzen darf, hat diese Urkunden bei sich zu tragen, wenn er die Waffe führt (§ 7 Abs. 1) oder transportiert (§ 7 Abs. 3) und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Überprüfung zu übergeben.
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(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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