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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 21. Aug 2025, 20:38

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 20:16 Also ich kann nur sagen ich hatte meine WBK bevor ich zur Stellung musste.
Ja, wie gesagt, das „immer“ haben wir schon relativiert. Auf die Mehrzahl der Fälle wird es wohl trotzdem zutreffen.
Ich bin danach zum Bundesheer aber ich glaube ich hätte damit vielleicht sogar die Zivildienstsperre umgangen …
Nein. § 5 Abs. 5 ZDG sieht ein gesetzliches Verbot für den Erwerb und den Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren ab Eintritt der Zivildienstpflicht.

Auch wenn Du bereits eine WBK hättest, wäre dir damit der Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen generell verboten. Auch wenn sie ev. nicht sofort drauf kommen, ist es auf jeden Fall verboten und strafbar.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 21. Aug 2025, 20:41

Spannend. Ich frag mich ob es jemals so einen Fall gegeben hat. Das würde ja heißen das du in dem Moment wo du die Unterschrift setzt das du nicht zum BH gehst und gleichzeitig schon eine Kat B Waffe hast eine Straftat begangen hast. Auch irgendwo absurd.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Do 21. Aug 2025, 22:04

Es ist sowieso absurd, weil sich meiner Meinung nach ein rechtlicher Widerspruch auftut.

Meine Jungs machen beide Zivildienst und ich kenne den Wortlaut des Textes … es geht darum, dass man AUßER für den Fall der Notwehr nicht zur Waffe greifen möchte … jedoch hat „jeder“ in Österreich das Recht gemäß WaffG auf eine WBK aufgrund der Notwehrmöglichkeit.

Für mich ein glatter Widerspruch …

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 21. Aug 2025, 22:38

Ja irgendwie schon. Wenns nach mir geht sollte jeder Zivildiener genauso das Recht auf eine WBK haben. Leistet genauso einen wichtigen Teil für die Gesellschaft. Stattdessen haben alle die absichtlich "körperlich" untauglich sind keine Probleme. Ziemlich frech eigentlich.

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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Fr 22. Aug 2025, 01:35

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 22:38 Ja irgendwie schon. Wenns nach mir geht sollte jeder Zivildiener genauso das Recht auf eine WBK haben. Leistet genauso einen wichtigen Teil für die Gesellschaft. Stattdessen haben alle die absichtlich "körperlich" untauglich sind keine Probleme. Ziemlich frech eigentlich.
Sehe ich leider nicht unbedingt so, zuerst verweigert ihr den Dienst an der Waffe und wollt keine Waffen
geschweige den hantieren damit, dann Plötzlich jammert ihr doch Waffen zu wollen? Irgendwie passt es nicht zusammen oder?
Irgendwie zwiespältig das ganze ich bin eine Frau und war sogar Freiwillig beim Heer um etwas zu lernen dann kommt jemand daher verweigert den dienst an Waffen oder will damit nichts zu tun haben vielleicht sogar die Waffen sind ja so böse und dann plötzlich
die Erleuchtung zur Waffenliebe.
Immer wieder aufs neue überraschend.
Spannend. Ich frag mich ob es jemals so einen Fall gegeben hat. Das würde ja heißen das du in dem Moment wo du die Unterschrift setzt das du nicht zum BH gehst und gleichzeitig schon eine Kat B Waffe hast eine Straftat begangen hast. Auch irgendwo absurd.
Was hat das mit Straftat zu tun? Man verweigert mit Waffen hantieren zu wollen also wozu braucht so jemand dann Waffen?
Das ist ebenfalls ein Widerspruch, oder will man dadurch einfach nur eine bequeme schiene fahren und den Dienst leichtest möglich zu gestalten..? Ich nehme an man weiß worauf man sich einlässt bei einer Verweigerung dennoch macht man es, dann geht ihr eben als Sanitäter zum BH auch ein guter Job wenn ihr schon die medizinische Arbeit liebt.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Fr 22. Aug 2025, 05:18

Maria hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 01:35
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 22:38 Ja irgendwie schon. Wenns nach mir geht sollte jeder Zivildiener genauso das Recht auf eine WBK haben. Leistet genauso einen wichtigen Teil für die Gesellschaft. Stattdessen haben alle die absichtlich "körperlich" untauglich sind keine Probleme. Ziemlich frech eigentlich.
Sehe ich leider nicht unbedingt so, zuerst verweigert ihr den Dienst an der Waffe und wollt keine Waffen
geschweige den hantieren damit, dann Plötzlich jammert ihr doch Waffen zu wollen? Irgendwie passt es nicht zusammen oder?
Irgendwie zwiespältig das ganze ich bin eine Frau und war sogar Freiwillig beim Heer um etwas zu lernen dann kommt jemand daher verweigert den dienst an Waffen oder will damit nichts zu tun haben vielleicht sogar die Waffen sind ja so böse und dann plötzlich
die Erleuchtung zur Waffenliebe.
Immer wieder aufs neue überraschend.
Spannend. Ich frag mich ob es jemals so einen Fall gegeben hat. Das würde ja heißen das du in dem Moment wo du die Unterschrift setzt das du nicht zum BH gehst und gleichzeitig schon eine Kat B Waffe hast eine Straftat begangen hast. Auch irgendwo absurd.
Was hat das mit Straftat zu tun? Man verweigert mit Waffen hantieren zu wollen also wozu braucht so jemand dann Waffen?
Das ist ebenfalls ein Widerspruch, oder will man dadurch einfach nur eine bequeme schiene fahren und den Dienst leichtest möglich zu gestalten..? Ich nehme an man weiß worauf man sich einlässt bei einer Verweigerung dennoch macht man es, dann geht ihr eben als Sanitäter zum BH auch ein guter Job wenn ihr schon die medizinische Arbeit liebt.
Deine Argumentation scheitert bereits mit dem ersten Satz. Es gibt viele Gründe für oder gegen den Wehrdienst, nicht nur "und wollt keine Waffen
geschweige den hantieren damit". Damit ist der Rest mMn obsolet.
Ich habe mich damals für den Wehrdienst entschieden und habe es nach wenigen Tagen bereut.
Der Staat gesteht dem Zivildiener das Recht auf Selbstverteidigung zu, das Recht auf Selbsthilfe ist auch nicht ausgenommen, damit darf der Zivivildiener auch eine Waffe in die Hand nehmen.
Soll jetzt kein persönlicher Angriff auf dich sein, sondern zum Nachdenken anregen.
Soll auch keine Diskussion über das BH auslösen, bei mir war es halt richtig Scheiße, auch im demokratiepolitischen Sinne...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Fr 22. Aug 2025, 05:57

Es hibt mehrere Möglichkeiten den Dienst am und für den Staat zu machen … meine Jungs sind Rettungssanitäter und dies ist mindestens genauso wichtig wie der Militärdienst, oder bei der Feuerwehr, in der Krankenpflege usw usw usw

Ihnen jedoch die WBK abzusprechen ist absolut unverständlich und abzulehnen

Beide sind sehr gute Schützen und Kat C Waffenbesitzer

Für mich absolut kein Widerspruch ….

Sie wehren sich nicht primär gegen den Dienst an der Waffe, sondern haben den Wunsch in anderen Bereichen für die Gesellschaft zu arbeiten

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 22. Aug 2025, 06:22

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 20:41 Spannend. Ich frag mich ob es jemals so einen Fall gegeben hat. Das würde ja heißen das du in dem Moment wo du die Unterschrift setzt das du nicht zum BH gehst und gleichzeitig schon eine Kat B Waffe hast eine Straftat begangen hast. Auch irgendwo absurd.
Naja. Du kannst den Zivildienstantrag vom Tag der Stellung bis 2 Tage vor Einberufung abgeben, mindestens aber sechs Monate. Zeit genug für WBK-Inhaber, ihre Waffen legal loszuwerden und mit dem Gesetz nicht in Konflikt zu geraten.
Glock1768 hat geschrieben: Do 21. Aug 2025, 22:04 Es ist sowieso absurd, weil sich meiner Meinung nach ein rechtlicher Widerspruch auftut.
Ich sehe da keinen Widerspruch.
jedoch hat „jeder“ in Österreich das Recht gemäß WaffG auf eine WBK aufgrund der Notwehrmöglichkeit.
Das Notwehrrecht des § 3 StGB setzt nicht voraus, dass man eine Waffe besitzen darf, bzw. ist auch die Verwendung einer unrechtmäßig besessenen oder sogar verbotenen Waffe aus diesem Titel nicht unrechtmäßig. Mit anderen Worten das: WaffenG hat damit bestenfalls am Rande zu tun. Und das ZDG hält eben fest, dass Zivildiener 15 Jahre lang kein waffenrechtliches Dokument bekommen sollen. Ich halte diese Wertung für in Ordnung.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 22. Aug 2025, 06:32

Steyrer hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 05:18 Deine Argumentation scheitert bereits mit dem ersten Satz. Es gibt viele Gründe für oder gegen den Wehrdienst, nicht nur "und wollt keine Waffen geschweige den hantieren damit".
Das ist nicht richtig. Zivildienst kann (nur) leisten, wer mit seiner Unterschrift bestätigt, „dass er die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil er es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.“ (meine Hervorhebung)

Die Zeiten, wo dieser Gewissensnotstand vor einer Kommission argumentiert werden musste, sind vorbei – niemand überprüft mehr die Richtigkeit dieser Aussage, aber das ändert dem Grunde nach nichts daran, dass es genau einen (!) gesetzlich anerkannten Grund gibt, Zivildienst zu leisten. Damit lässt sich dann mE aber auch ein temporäres Quasi-Waffenverbot rechtfertigen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Fr 22. Aug 2025, 07:33

Maria hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 01:35 Was hat das mit Straftat zu tun? Man verweigert mit Waffen hantieren zu wollen also wozu braucht so jemand dann Waffen?
Das ist ebenfalls ein Widerspruch, oder will man dadurch einfach nur eine bequeme schiene fahren und den Dienst leichtest möglich zu gestalten..? Ich nehme an man weiß worauf man sich einlässt bei einer Verweigerung dennoch macht man es, dann geht ihr eben als Sanitäter zum BH auch ein guter Job wenn ihr schon die medizinische Arbeit liebt.
Ich empfinde diese Argumentation als unzureichend. Es macht sehrwohl einen Unterschied, ob ich aus dem Grund heraus, keinen Menschen verletzen oder töten möchte, den Dienst an der Waffe verweigere oder Sympathie am Schießsport habe. Mein Bruder war Zivi und der hatte alles anderer als eine „bequeme“ Schiene. Dies ist natürlich nicht zu verallgemeinern und nicht auf alle Zivis anwendbar. Ich wollte damals unbedingt die San-Ausbildung beim BH machen und war im Endeffekt im Stab als Funker. Somit hinkt diese Argumentation, da man sich dies in den seltensten Fällen aussuchen kann. Dies soll absolut kein persönlichen Angriff darstellen, ich empfinde diese Sichtweise nur etwas starr.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Fr 22. Aug 2025, 07:41

Glock1768 hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 05:57 Es hibt mehrere Möglichkeiten den Dienst am und für den Staat zu machen … meine Jungs sind Rettungssanitäter und dies ist mindestens genauso wichtig wie der Militärdienst, oder bei der Feuerwehr, in der Krankenpflege usw usw usw

Ihnen jedoch die WBK abzusprechen ist absolut unverständlich und abzulehnen

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Sie wehren sich nicht primär gegen den Dienst an der Waffe, sondern haben den Wunsch in anderen Bereichen für die Gesellschaft zu arbeiten
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von dvbt » Fr 22. Aug 2025, 08:21

SectionThree hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 06:32
Steyrer hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 05:18 Deine Argumentation scheitert bereits mit dem ersten Satz. Es gibt viele Gründe für oder gegen den Wehrdienst, nicht nur "und wollt keine Waffen geschweige den hantieren damit".
Das ist nicht richtig. Zivildienst kann (nur) leisten, wer mit seiner Unterschrift bestätigt, „dass er die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil er es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde.“ (meine Hervorhebung)

Die Zeiten, wo dieser Gewissensnotstand vor einer Kommission argumentiert werden musste, sind vorbei – niemand überprüft mehr die Richtigkeit dieser Aussage, aber das ändert dem Grunde nach nichts daran, dass es genau einen (!) gesetzlich anerkannten Grund gibt, Zivildienst zu leisten. Damit lässt sich dann mE aber auch ein temporäres Quasi-Waffenverbot rechtfertigen.
Nicht ganz korrekt, ich darf an der Stelle aus dem Zivildienstgesetz zitieren:

§ 1. (Verfassungsbestimmung) (1) Wehrpflichtige im Sinne des Wehrgesetzes 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 146, die zum Wehrdienst tauglich befunden wurden, können erklären (Zivildiensterklärung),
1. die Wehrpflicht nicht erfüllen zu können, weil sie es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden, und daher bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würden und
2. deshalb Zivildienst leisten zu wollen.


So gesehen gäbe es eigentlich keinen Grund, Zivildienstleistenden eine WBK zum Sportschießen (es geht in Abs. 1 nur darum, dass man Waffengewalt gegen Menschen ablehnt) oder zur Selbsverteidigung (ausgenommen lt. fett markiertem Teil in Abs. 1) zu verwehren.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Fr 22. Aug 2025, 08:27

dvbt hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 08:21 So gesehen gäbe es eigentlich keinen Grund, Zivildienstleistenden eine WBK zum Sportschießen … oder zur Selbsverteidigung … zu verwehren.
Und siehe da:
§ 5 Abs. 5 letzter Satz ZDG hat geschrieben:Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 22. Aug 2025, 09:15

An die Vorposterin. Ich halte diese Sichtweise auch für zu einseitig. Rechtlich mag vielleicht eine Weigerung am Dienst mit der Waffe der einzige Weg zum Zivildienst sein aber in der Praxis gibt es für den Großteil andere Gründe. Vielleicht hat man kein Interesse an den Kommandostrukturen oder man glaubt einfach persönlich im Zivildienst mehr gutes für die Gesellschaft zu leisten. Hab viel mit jungen Leuten zu tun die den Zivildienst gemacht haben und der Großteil wollte etwas für sich sinnvolles für die Gesellschaft leisten. Wahrscheinlich hab ich beim Bund damals mehr tachiniert.

Ich war beim Bundesheer, wollte das immer und fand es interessant. Aber ich würde es jeden Österreicher der Zivildienst leistet genauso zugestehn. Schon allein für die Gleichberechtigung. Als Frau braucht man diese Entscheidung ja nicht treffen. Das Sie als Frau freiwillig beim Heer waren kann ich nur unterstützen aber als Mann ist es schon etwas ganz anderes wenn es einem durch Zwang vorgegeben wird.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 22. Aug 2025, 09:16

Die Volksbefragung hätte damals sowieso nicht lauten sollen Wehrdienst Ja/Nein, sondern Wehrdienst-Zivildienst für alle Ja/Nein.

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