


Wehrdienstbuch sollte genügen, könnte mich nicht erinnern jemals eine Wehrdienstbestätigung bekommen zu haben. Ist allerdings auch schon einige Jahrzehnte her.spareribs hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 07:11 Wo bekommt man denn so eine Wehrdienstbestätigung her ? Habe so etwas beim Abrüsten nicht bekommen oder hab ich's verschmissen ?
Sicher bekommt man eine Entlassungsbescheinigung.Michl9mm hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:50Wehrdienstbuch sollte genügen, könnte mich nicht erinnern jemals eine Wehrdienstbestätigung bekommen zu haben. Ist allerdings auch schon einige Jahrzehnte her.spareribs hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 07:11 Wo bekommt man denn so eine Wehrdienstbestätigung her ? Habe so etwas beim Abrüsten nicht bekommen oder hab ich's verschmissen ?
Als Verkäufer kannst DU die Spielregeln bestimmen.moretti hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:30 Bei einem Privatverkauf kann ich als Verkäufer zu der Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass, doch fordern was ich will. Wenn ich das als Käufer nicht will, sage ich "lmaA und steck dir deine Wumme in deinen, oder den deiner Mutter".
Hauptsache es läuft alles legal und zivilisiert ab.
Das habe ich doch gesagt!AUG-andy hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:44Als Verkäufer kannst DU die Spielregeln bestimmen.moretti hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:30 Bei einem Privatverkauf kann ich als Verkäufer zu der Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass, doch fordern was ich will. Wenn ich das als Käufer nicht will, sage ich "lmaA und steck dir deine Wumme in deinen, oder den deiner Mutter".
Hauptsache es läuft alles legal und zivilisiert ab.
Egal ob es dem Käufer gefällt oder nicht.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.![]()
Nachdem da drauf steht:AUG-andy hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:23Sicher bekommt man eine Entlassungsbescheinigung.Michl9mm hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 17:50Wehrdienstbuch sollte genügen, könnte mich nicht erinnern jemals eine Wehrdienstbestätigung bekommen zu haben. Ist allerdings auch schon einige Jahrzehnte her.spareribs hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 07:11 Wo bekommt man denn so eine Wehrdienstbestätigung her ? Habe so etwas beim Abrüsten nicht bekommen oder hab ich's verschmissen ?
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Dein zweiter Satz passt da aber so gar nicht dazu.moretti hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 21:31Das habe ich doch gesagt!AUG-andy hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:44Als Verkäufer kannst DU die Spielregeln bestimmen.moretti hat geschrieben: Mi 20. Aug 2025, 19:30 Bei einem Privatverkauf kann ich als Verkäufer zu der Waffenbesitzkarte oder den Waffenpass, doch fordern was ich will. Wenn ich das als Käufer nicht will, sage ich "lmaA und steck dir deine Wumme in deinen, oder den deiner Mutter".
Hauptsache es läuft alles legal und zivilisiert ab.
Egal ob es dem Käufer gefällt oder nicht.
Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.![]()
Art. 9a Abs. 3 B-VG hat geschrieben:Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden.
Jössass na, schlimmer geht´s wohl nimmerMrRiesa hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 20:44![]()
https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... nd--627835
Naja.. sie ist ja eh gaanz sicher nicht geladen, also kann ja nix passieren..
Worüber regt ihr euch so auf?FdH22 hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 20:56Jössass na, schlimmer geht´s wohl nimmerMrRiesa hat geschrieben: Fr 22. Aug 2025, 20:44![]()
https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... nd--627835
Naja.. sie ist ja eh gaanz sicher nicht geladen, also kann ja nix passieren..![]()