Nach meinem Verständnis...sofern es sich um Schusswaffen der Kategorie B handelt...
Einmal nach Kat B: Auszug...
Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B
§ 28. (1) Schusswaffen der Kategorie B dürfen nur dem Inhaber eines entsprechenden Waffenpasses
oder einer entsprechenden Waffenbesitzkarte überlassen werden.
Wenn die Überlassung von Schusswaffen
der Kategorie B mehr als drei Werktage andauert, haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung
der Schusswaffe der Kategorie B unverzüglich der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich
anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der
überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren
Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde
gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche
Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ennächtigt,
die Überlassung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpass oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers
ausgestellt hat.
(2)
Wenn die Überlassung von Schusswaffen der Kategorie B bis zu drei Werktage andauert, haben
der Überlasser und Erwerber die Daten gemäß Abs. 1 mindestens sechs Monate aufzubewahren und der für
den Erwerber zuständigen Behörde auf Verlangen zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen
zur Verfügung zu stellen.
QUELLE:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf
NACHTRAG: Die "Unverzügliche" Meldung ist hier wohl "nur" auf Kat C bezogen....
siehe...>>> § 33. ( 1) Schusswaffen der Kategorie C sind beim Erwerb unverzüglich vom Erwerber
(Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten
Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu
lassen. <<<
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.