Ich meld bei meinem Händler öfter mal KatC Waffen ins ZWR,und das hat noch nie länger als 2 Minuten gedauert,ink Ausdruck der ZWR Bestätigung

Gibts da Unterschiede in den Bundesländern?
Aber die Händler haben doch jetzt auch die Möglichkeit nicht mit dem ZWR verbunden zu sein oder ?gewo hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 12:35
Ja
Wäre es.
Das Problem ist aber halt auch ein wenig dass der gesetzgeber die bedingungen für die zulassung zur ausübung des gewerbes festlegen kann.
Und wenn er dort festlegt
- händler du musst die überlassungen melden und
- händler du musst das in das ZWR eintragen
Dann kannst wenig dagegen tun
Habe meine Karte im September 2022 ausgestellt bekommen. Hab jetzt vor kurzem die Erweiterung auf 5 Plätze beantragt. Weil ja oft von Neu ausgestellten WBKs gesprochen wird.Atscha hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 00:12
Zu 2: Erstausstellung nach Juni 2025. Ist die Erstausstellung 3 Jahre her, ist sie nicht befristet, also auch kein 2. Psychotest.
Nein, das betrifft wirklich nur Erstausstellungen. Also Erweiterungen und Neuausstellungen sind davon nicht betroffen.Bigfoot hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:03Habe meine Karte im September 2022 ausgestellt bekommen. Hab jetzt vor kurzem die Erweiterung auf 5 Plätze beantragt. Weil ja oft von Neu ausgestellten WBKs gesprochen wird.Atscha hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 00:12
Zu 2: Erstausstellung nach Juni 2025. Ist die Erstausstellung 3 Jahre her, ist sie nicht befristet, also auch kein 2. Psychotest.
Obwohl es ja nur eine Erweiterung ist, wird aber offiziell ja auch "neu" ausgestellt oder?
Sofern dem Antrag stattgegeben wird, falle ich da aber hoffentlich nicht hinein?
Dieser dumme Text ist ein gutes Beispiel, warum ich von der sogenannten "KI" bzw. "chatbots" wenig (eigentlich garnichts) halte.panhandle hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:40
Die KI meint dazu...
ZITAT:>>> Übersicht mit KI
Die "Platzbeschränkung" bezieht sich bei Kategorie B-Waffen in Österreich nicht auf die Anzahl der Waffen, sondern auf das
Erfordernis einer sicheren Aufbewahrung, um den Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern. Waffen dieser Kategorie (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten) sind besonders gefährlich und erfordern bei Besitz in größeren Mengen (mehr als 20 Waffen) eine "besonders sichere Verwahrung" gemäß § 16b Waffengesetz. Für kleinere Mengen reicht ein "sicherer Verwahrungsort", wie ein abschließbarer Schrank oder ein verschlossenes Behältnis.
Warum gibt es diese Regelung?
Sicherheit: Schusswaffen der Kategorie B stellen ein höheres Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Die Regelung soll sicherstellen, dass diese Waffen nicht in falsche Hände geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.
Missbrauchsprävention: Die Beschränkung soll auch den Diebstahl von Waffen verhindern, der dann wiederum zu weiteren Straftaten führen könnte.
Verantwortung des Besitzers: Die Regelung betont die Verantwortung des Waffenbesitzers für die sichere Verwahrung seiner Waffe, selbst wenn er nicht im Besitz einer behördlichen Anordnung ist.
Was bedeutet "Platzbeschränkung"?
Der Begriff "Platzbeschränkung" ist im österreichischen Waffengesetz nicht als spezifische Regelung definiert. Er bezieht sich vielmehr auf die allgemeine Pflicht, Waffen so aufzubewewhren, dass sie für Unbefugte unzugänglich sind und ein Diebstahl verhindert wird.
Ok da bin ich mal erleichtert.Atscha hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:12
Nein, das betrifft wirklich nur Erstausstellungen. Also Erweiterungen und Neuausstellungen sind davon nicht betroffen.
Bezüglich der Erweiterung ist die doch erst nach fünf Jahren möglich. Hast du hier eine Ausnahme beantragt?