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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ebner33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Sa 13. Sep 2025, 13:19

@gewo : Das mit dem Zeitaufwand bei der WBK Meldung finde ich interessant.
Ich meld bei meinem Händler öfter mal KatC Waffen ins ZWR,und das hat noch nie länger als 2 Minuten gedauert,ink Ausdruck der ZWR Bestätigung :think:
Gibts da Unterschiede in den Bundesländern?
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Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 13. Sep 2025, 13:33

gewo hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 12:35
Ja
Wäre es.

Das Problem ist aber halt auch ein wenig dass der gesetzgeber die bedingungen für die zulassung zur ausübung des gewerbes festlegen kann.

Und wenn er dort festlegt
- händler du musst die überlassungen melden und
- händler du musst das in das ZWR eintragen
Dann kannst wenig dagegen tun
Aber die Händler haben doch jetzt auch die Möglichkeit nicht mit dem ZWR verbunden zu sein oder ?

glockfun
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Sa 13. Sep 2025, 14:46

Bei den ZWR Meldungen kann schon viel Zeit drauf gehen.

Vor allem der Händler soll es ja ordentlich machen. Bislang nur Bürger in der Pflicht. Der hat eine alte Kaliber 12 Coachgun und meldete halt als Mauser 98, Seriennummer irgendwas das halt drauf steht. Wird schon keinen jucken, hats bislang auch nicht.

In der perfekte Welt eingeloggt gerade im ZWR ohne andere Tätigkeit im Laden und der Bürger kommt mit idealerweise allen Daten samt Ausweis, im ZWR sofort alels deckungslgeich, dann geht es wohl flott. Bzw muss der Händler ja nur den Auftrag ausführen und die Identität prüfen aktuell.

Dann gibts Sonderfälle, Daten falsch, Kaliber oder Seriennummer anpassen, liegen auf der falschen Person usw bis hin zu Kunden die mitten im Geschehen draufkommen, das was im Auto vergessen haben oder grübeln was für einen Grund angeben wollen heute (Jagd Sport etc)

In Theorie dauert jeder Kassierprozess im Supermarkt gleich lang und ist nur von Stück abhängig ... glaub da hat jeder schon was erlebt.

In der Durchführung werdens wohl festlegen was alles zu dokumentieren prüfen usw.

Ich stell mir das unlustig vor ... da bist Austria A, machst Samstag früh auf um Umsatz zu machen und plötzlich ist der Laden voll mit Leuten wegen ZWR Meldung. Alle mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Befindlichkeiten. Und dann noch Käufer und Verkäufer. C und B. Viele weil doch einige Mo-Fr arbeiten. Und die haben alle Waffen mit. Munition vielleicht auch noch wenns ein Kaliber gleich mit aufgeben.

Dann hast den Laden voll mit Menschen die du vielleicht noch nie gesehen hast, Waffen (geladen? Sicherheit).

Da kannst gleich eine Ladenaufsicht dazu einstellen

Und dann kackt der OnlineZugriff auf ZWR ab.

Klar werden die alle auf Schleuse usw, einzeln eintreten umstellen müssen dann, bzw Melde und Handelsklientel trennen.

Welche Pflichten noch den Waffenhändler treffen wird man sehen. Wenn sich zwei Personen gegenseitig die P08 mit SS Runen oder Griffschalen verkaufen bist als Händler sicherlich gern amtstätig dabei involiert.

Bigfoot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bigfoot » Sa 13. Sep 2025, 19:03

Atscha hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 00:12
Zu 2: Erstausstellung nach Juni 2025. Ist die Erstausstellung 3 Jahre her, ist sie nicht befristet, also auch kein 2. Psychotest.
Habe meine Karte im September 2022 ausgestellt bekommen. Hab jetzt vor kurzem die Erweiterung auf 5 Plätze beantragt. Weil ja oft von Neu ausgestellten WBKs gesprochen wird.

Obwohl es ja nur eine Erweiterung ist, wird aber offiziell ja auch "neu" ausgestellt oder?

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, falle ich da aber hoffentlich nicht hinein?

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Atscha
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Atscha » Sa 13. Sep 2025, 19:12

Bigfoot hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:03
Atscha hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 00:12
Zu 2: Erstausstellung nach Juni 2025. Ist die Erstausstellung 3 Jahre her, ist sie nicht befristet, also auch kein 2. Psychotest.
Habe meine Karte im September 2022 ausgestellt bekommen. Hab jetzt vor kurzem die Erweiterung auf 5 Plätze beantragt. Weil ja oft von Neu ausgestellten WBKs gesprochen wird.

Obwohl es ja nur eine Erweiterung ist, wird aber offiziell ja auch "neu" ausgestellt oder?

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, falle ich da aber hoffentlich nicht hinein?
Nein, das betrifft wirklich nur Erstausstellungen. Also Erweiterungen und Neuausstellungen sind davon nicht betroffen.
Bezüglich der Erweiterung ist die doch erst nach fünf Jahren möglich. Hast du hier eine Ausnahme beantragt?

Der_David
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Der_David » Sa 13. Sep 2025, 21:00

panhandle hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:40
Die KI meint dazu...
ZITAT:>>> Übersicht mit KI
Die "Platzbeschränkung" bezieht sich bei Kategorie B-Waffen in Österreich nicht auf die Anzahl der Waffen, sondern auf das
Erfordernis einer sicheren Aufbewahrung, um den Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern. Waffen dieser Kategorie (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten) sind besonders gefährlich und erfordern bei Besitz in größeren Mengen (mehr als 20 Waffen) eine "besonders sichere Verwahrung" gemäß § 16b Waffengesetz. Für kleinere Mengen reicht ein "sicherer Verwahrungsort", wie ein abschließbarer Schrank oder ein verschlossenes Behältnis.
Warum gibt es diese Regelung?

Sicherheit: Schusswaffen der Kategorie B stellen ein höheres Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Die Regelung soll sicherstellen, dass diese Waffen nicht in falsche Hände geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.

Missbrauchsprävention: Die Beschränkung soll auch den Diebstahl von Waffen verhindern, der dann wiederum zu weiteren Straftaten führen könnte.
Verantwortung des Besitzers: Die Regelung betont die Verantwortung des Waffenbesitzers für die sichere Verwahrung seiner Waffe, selbst wenn er nicht im Besitz einer behördlichen Anordnung ist.

Was bedeutet "Platzbeschränkung"?
Der Begriff "Platzbeschränkung" ist im österreichischen Waffengesetz nicht als spezifische Regelung definiert. Er bezieht sich vielmehr auf die allgemeine Pflicht, Waffen so aufzubewewhren, dass sie für Unbefugte unzugänglich sind und ein Diebstahl verhindert wird.
Dieser dumme Text ist ein gutes Beispiel, warum ich von der sogenannten "KI" bzw. "chatbots" wenig (eigentlich garnichts) halte.

Bigfoot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Bigfoot » Sa 13. Sep 2025, 21:23

Atscha hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:12
Nein, das betrifft wirklich nur Erstausstellungen. Also Erweiterungen und Neuausstellungen sind davon nicht betroffen.
Bezüglich der Erweiterung ist die doch erst nach fünf Jahren möglich. Hast du hier eine Ausnahme beantragt?
Ok da bin ich mal erleichtert.

Ja habe es einfach mal auf gut Glück beantragt. Die Sachbearbeiterin in der PK hat es angenommen, und dazu gesagt, dass dann ein Schreiben kommt mit dem Betrag den ich überweisen soll. Also relativ entspannt und unkompliziert abgelaufen. Mal schauen was dabei rauskommt, kann dann gerne ein update geben.

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