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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Mo 15. Sep 2025, 18:02

Laut [1] ist nicht nur die Weitergabe der Stellungsdaten an die WBK/WP (im Artikel etwas unscharf formuliert) ausstellende Behörde geplant, sondern die Weitergabe aller Daten aller Behörden (e.g., Führerschein) aber auch aller Sozialversicherungsträgern und Amtsträger (siehe Beispiel im Artikel mit dem Bürgermeister, der ein Veto gegen die WBK eines Bürgers aufgrund eines Streits einlegt).

Was meint Ihr dazu? Das ist doch völlig überzogen mEn, sollte das tatsächlich so umgesetzt werden, und würde vermutlich doch einige WBK/WP Entzüge nach sich ziehen. Ausserdem in höchstem Maße ungerecht, wenn das alles für Jäger nicht gelten so
Wie muss man das jetzt verstehen? , heißt das jetzt das alle bisherigen WBK Besitzer nun doch nochmal im nachhinein durchleuchtet werden? wehre ja wie eine Rückwirkende Maßnahme? ist das so oder verstehe ich das jetzt falsch?
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skrufmaster
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von skrufmaster » Mo 15. Sep 2025, 21:27

Maria hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 18:02
Laut [1] ist nicht nur die Weitergabe der Stellungsdaten an die WBK/WP (im Artikel etwas unscharf formuliert) ausstellende Behörde geplant, sondern die Weitergabe aller Daten aller Behörden (e.g., Führerschein) aber auch aller Sozialversicherungsträgern und Amtsträger (siehe Beispiel im Artikel mit dem Bürgermeister, der ein Veto gegen die WBK eines Bürgers aufgrund eines Streits einlegt).

Was meint Ihr dazu? Das ist doch völlig überzogen mEn, sollte das tatsächlich so umgesetzt werden, und würde vermutlich doch einige WBK/WP Entzüge nach sich ziehen. Ausserdem in höchstem Maße ungerecht, wenn das alles für Jäger nicht gelten so
Wie muss man das jetzt verstehen? , heißt das jetzt das alle bisherigen WBK Besitzer nun doch nochmal im nachhinein durchleuchtet werden? wehre ja wie eine Rückwirkende Maßnahme? ist das so oder verstehe ich das jetzt falsch?
So habe ich den Artikel verstanden, bzw als konstantes durchleuchten der WBK/WP Besitzer (quasi live). Automatisieren ließe sich der Workflow ja recht leicht:

1) Gesundheitsdaten aller WBK/WP Besitzer vom Sozialversicherungsträger abfragen (zB 1x wöchentlich)..
2) Auf bestimmte Klassen von Medikamenten und Diagnosen filtern.
3) Bei vorliegen einer Diagnose oder Medikation aus bestimmten Klassen wird automatisch ein menschlicher Gutachter beauftragt (human in the loop).
4) Der Gutachter attestiert Unzuverlässigkeit basierend auf diesen Daten und meldet das der Behörde zurück.
5) Behörde schickt automatisch ein Schreiben, dass WBK/WP abzugeben sind.

Finde ich in höchstem Ausmaß bedenklich, dass die Behörden pauschal Zugriff auf die Gesundheitsdaten gesetzestreur Bürger bekommen sollen, ohne dass eine Einzelfallprüfung mit Anlassbezug vorliegt.

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