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Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von Poirot » Mo 15. Sep 2025, 16:43

panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von panhandle » Mo 15. Sep 2025, 16:48

Poirot hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:43
panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.
Aha, ok.....das wäre dann der "schlagende" Unterschied.... Danke.

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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von glockfun » Mo 15. Sep 2025, 20:18

panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:48
Poirot hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:43
panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.
Aha, ok.....das wäre dann der "schlagende" Unterschied.... Danke.

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Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.

Und umgekehrt sind Beschusszeichen auf vielen Upper Lower (wenn zb. Schon mal in einem Verbund Waffe/Wechselsystem Beschuss erzwugt) und so ziemlich jeden Griffstück von Glock ... na dann wäre das ja alles schon lange waffenrechtlich relevant ...

So ziemlich jede alte s&w Trommel hat keine zb

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von panhandle » Mo 15. Sep 2025, 21:33

glockfun hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 20:18 .................................................................................

Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.

Und umgekehrt sind Beschusszeichen auf vielen Upper Lower (wenn zb. Schon mal in einem Verbund Waffe/Wechselsystem Beschuss erzwugt) und so ziemlich jeden Griffstück von Glock ... na dann wäre das ja alles schon lange waffenrechtlich relevant ...

So ziemlich jede alte s&w Trommel hat keine zb
Ok.... soweit auch nachvollziehbar..... damit würde aber auch meine Ansicht ( bezogen auf das DI System ) nicht so weit hergeholt sein....weil eben da ja doch der/ein Gasdruck da drinnen seine Arbeit verrichtet.
Bei einem Piston System is klar....do is nix mit Gasdruckbelastung.

Ich hab jetzt auch noch schnell bei Brownells Österreich geschaut.... da gäbe es den/einen Bolt Carrier mit Altersnachweis ab 18 Jahre.
( Bei den Deutschen wiederum nur mit Erwerbsberechtigung...aber egal, geht uns ja nix an )

Wäre nun interessant, wie die Jungs das dort sehen bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sie sich da halten müssen ?

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von Poirot » Mo 15. Sep 2025, 21:41

glockfun hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 20:18

Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.
Deshalb auch meine Empfehlung eine Bestätigung vom Beschussamt einzuholen.
Die bekommt man leichter und schneller als bei einem Ministerium und aus der geht dann hervor: Träger, nicht druckbelastet, keine Beschusszeichen.
Somit hat man schon etwas in der Hand um sich verteidigen zu können.

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