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Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Poirot
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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von Poirot » Mo 15. Sep 2025, 16:43

panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von panhandle » Mo 15. Sep 2025, 16:48

Poirot hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:43
panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.
Aha, ok.....das wäre dann der "schlagende" Unterschied.... Danke.

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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von glockfun » Mo 15. Sep 2025, 20:18

panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:48
Poirot hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 16:43
panhandle hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 13:36 Frage am Rande......
Zumindest beim DI System "strömt" ja doch Gas in den BC und übt dann Druck aus..... könnte das dann ned schon unter "Gasdruckbelastet" fallen bzw. als solches interpretiert werden ?

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Dann wären Beschusszeichen darauf.
So ist es aber nicht mehr wie z.B. der Verschlusskörper von einer Blaser R8 wo der Verschlusskopf, wie beim AR, gasdruckbelastet ist und auch Beschusszeichen und Seriennummer trägt.
Aha, ok.....das wäre dann der "schlagende" Unterschied.... Danke.

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Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.

Und umgekehrt sind Beschusszeichen auf vielen Upper Lower (wenn zb. Schon mal in einem Verbund Waffe/Wechselsystem Beschuss erzwugt) und so ziemlich jeden Griffstück von Glock ... na dann wäre das ja alles schon lange waffenrechtlich relevant ...

So ziemlich jede alte s&w Trommel hat keine zb

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von panhandle » Mo 15. Sep 2025, 21:33

glockfun hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 20:18 .................................................................................

Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.

Und umgekehrt sind Beschusszeichen auf vielen Upper Lower (wenn zb. Schon mal in einem Verbund Waffe/Wechselsystem Beschuss erzwugt) und so ziemlich jeden Griffstück von Glock ... na dann wäre das ja alles schon lange waffenrechtlich relevant ...

So ziemlich jede alte s&w Trommel hat keine zb
Ok.... soweit auch nachvollziehbar..... damit würde aber auch meine Ansicht ( bezogen auf das DI System ) nicht so weit hergeholt sein....weil eben da ja doch der/ein Gasdruck da drinnen seine Arbeit verrichtet.
Bei einem Piston System is klar....do is nix mit Gasdruckbelastung.

Ich hab jetzt auch noch schnell bei Brownells Österreich geschaut.... da gäbe es den/einen Bolt Carrier mit Altersnachweis ab 18 Jahre.
( Bei den Deutschen wiederum nur mit Erwerbsberechtigung...aber egal, geht uns ja nix an )

Wäre nun interessant, wie die Jungs das dort sehen bzw. an welche rechtlichen Vorgaben sie sich da halten müssen ?

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von Poirot » Mo 15. Sep 2025, 21:41

glockfun hat geschrieben: Mo 15. Sep 2025, 20:18

Also ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine Aussage in der Form. Die Zeichen können bei (alten) Teilen fehlen.
Deshalb auch meine Empfehlung eine Bestätigung vom Beschussamt einzuholen.
Die bekommt man leichter und schneller als bei einem Ministerium und aus der geht dann hervor: Träger, nicht druckbelastet, keine Beschusszeichen.
Somit hat man schon etwas in der Hand um sich verteidigen zu können.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von glockfun » Di 16. Sep 2025, 06:56

Sorry aber nochmal.

2 paar Schuhe

Ob ein Beschusszeichen drauf ist hat keine 100% Ausssage das dieser Teil aktuell relevant im Sinne des WaffG und/oder gasdruckbelastet ist. Umgekehrt wenn das Beschusszeichen fehlt heißt es auch nicht das dieses Teil frei ist. Das Beschusszeichen hat damit nichts direkt zu tun. Klarerweise für korrekte Anwendung soll ein Beschuss drauf sein.


Gasdruckbei Schussabgabe

Bei der Formulierung im WaffG mit Bezug auf Gasdruck bei Schussabgabe muss mehr beachtet werden und das schränkt zugleich den Kreis der betroffenen Teile ein. Die größte Einschränkung ist die taxative Nennung der Teile (Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse). Dieses Teil MUSS aktuell BEI der Schussabgabe gasdruckbelastet sein. Den Gasdruck und Schussabgabe als Begriff/Zeitfenster eng sehen. Eine Mündungsbremse kriegt schon mit das da was rauafliegt aber der Gasdruck bei der Schussabgabe ist primär jener beim direkten Zünden. Die Waffe würde auch ohne funktionieren, wenn auch fallweise eingeschränkt. Da ist also tatsächlich nur eine kleine Reihe an Bauteilen in direkten Verbund. Manche verriegeln nur im Lauf, manche im Gehäuse mit (Nagang VS Mauser) Wie erwähnt sind auch diese ganzen anderen Teile (Bremse Gasrohr Gasblock Schlagbolzen usw nicht in der Liste)

Stand aktuell ist der Bolt Carrier eines üblichen AR15/M16 nicht bei der direkten Schussabgabe betroffen. Das Teil sollte also zu 100% frei sein. Aktuell. Seit über einem Jahr gibt es im Zuge der Griffstück Geschichte das Wording "nimmt Abzugseinheit und/oder Verschluss auf" im Bezug auf Gehäuse. Wenn die Gasdruckbelastung gestrichen wird und diese Erläuterung zum Kommentar der Novelle gehört wird der Carrier diese neue "rechtliche" Eigenschaft erfüllen und kein freies Bauteil mehr sein (mein Verständnis, wir werdens sehen). Ob das schlau ist ... die Beamten haben wohl noch nie ein cmmg 22lr conversion kit gesehen, das ist dann ziemlich viel (wobei ist es in real eh aber auf 5m flugbahn und geringer wirkung)


Die oben erwähnte Variante sich einen Gutachter zu suchen ist die einfachste den der kann das fachlich kompetent und kurz erläutern und wird einfacher Anerkennung in einem Verfahren finden als alle Umwege

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von Poirot » Di 16. Sep 2025, 08:22

glockfun hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 06:56

Stand aktuell ist der Bolt Carrier eines üblichen AR15/M16 nicht bei der direkten Schussabgabe betroffen. Das Teil sollte also zu 100% frei sein. Aktuell. Seit über einem Jahr gibt es im Zuge der Griffstück Geschichte das Wording "nimmt Abzugseinheit und/oder Verschluss auf" im Bezug auf Gehäuse. Wenn die Gasdruckbelastung gestrichen wird und diese Erläuterung zum Kommentar der Novelle gehört wird der Carrier diese neue "rechtliche" Eigenschaft erfüllen und kein freies Bauteil mehr sein (mein Verständnis, wir werdens sehen).
Der TE hat geschrieben: Mir wurde im Zuge einer Amtshandlung vorgeworfen im illegalen Besitz von wesentlichen Bestandteilen einer Waffe zu sein,...

Jetzt muss er den Vorwurf nach aktuellen Gesetzesstand entkräften und ich denke mit einer Bestätigung vom Beschussamt, die zeitnah beschafft werden kann, ist das durchaus möglich.
Was zukünftig kommt steht auf einem anderen Blatt.

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Re: Verschlussträger AR15 ohne Verschlusskopf

Beitrag von gewo » Di 16. Sep 2025, 08:34

Poirot hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 08:22
glockfun hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 06:56

Stand aktuell ist der Bolt Carrier eines üblichen AR15/M16 nicht bei der direkten Schussabgabe betroffen. Das Teil sollte also zu 100% frei sein. Aktuell. Seit über einem Jahr gibt es im Zuge der Griffstück Geschichte das Wording "nimmt Abzugseinheit und/oder Verschluss auf" im Bezug auf Gehäuse. Wenn die Gasdruckbelastung gestrichen wird und diese Erläuterung zum Kommentar der Novelle gehört wird der Carrier diese neue "rechtliche" Eigenschaft erfüllen und kein freies Bauteil mehr sein (mein Verständnis, wir werdens sehen).
Der TE hat geschrieben: Mir wurde im Zuge einer Amtshandlung vorgeworfen im illegalen Besitz von wesentlichen Bestandteilen einer Waffe zu sein,...

Jetzt muss er den Vorwurf nach aktuellen Gesetzesstand entkräften und ich denke mit einer Bestätigung vom Beschussamt, die zeitnah beschafft werden kann, ist das durchaus möglich.
Was zukünftig kommt steht auf einem anderen Blatt.
Jetzt hört doch mal mit dem beschussamt auf bitte. Das beschussamt hat mit den vestimmungen und der vollziehung des waffengesetzes nichts zu tun.
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