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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BartimäusOhneBart
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Fr 19. Sep 2025, 00:29

euvassal hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 22:17
Maria hat geschrieben: Do 18. Sep 2025, 21:55 Wie kann man sich sonst den Satz dass künftig die Verlässlichkeit von Personen mehrmals geprüft wird vorstellen?.
Das ergibt sich daraus, dass die WBK in Zukunft befristet ist.

Beispiel;

Jemand beantragt WBK Kat. C-> Erste Prüfung der Verlässlichkeit-> Befristung 5 Jahre
Nach 5 Jahren Beantragung der WBK Kat.B-> Zweite Prüfung der Verlässlichkeit-> Befristung 5 Jahre
Nach weiteren 5 Jahren -> Dritte Prüfung der Verlässlichkeit-> WBK unbefristet.

Die Prüfung der Verlässlichkeit betrifft die Erstausstellung, und beinhaltet den Psychotest.

Die ÜBERprüfung der Verlässlichkeit ist die reguläre "Verwahrungskontrolle" und findet ebenfalls alle 5 Jahre statt. Hierbei ist kein Psychotest vorgesehen, die Behörde KÖNNTE aber in Zukunft die Gesundheitsdaten abfragen und im Zweifel einen weiteren Psychotest anordnen. So wie bisher! Jetzt eben auf einer größeren Datenbasis (Gesundheitsdaten).

So hätte ich das verstanden. Fehler und Irrtümer vorbehalten!
Genau, hab das auch so verstanden dass die WBK in Zukunft nur mehr befristet ist. Aber wie schauts aus wenn man die WBK - wie ich - vor ein paar Tagen beantragt hat. Der Antrag fand also am 18.09 statt, die WBK wird mir aber sicher erst frühestens in 2 bis 3 Monaten ausgestellt (Laut BH). So wie ich das versteh bin ich (Gott sei Dank) noch unbefristet und muss nur das "erweiterte Psychologische Gutachten" nachbringen.

FdH22
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Fr 19. Sep 2025, 00:40

Obwohl ich mich überwiegend von politischen Themen/Meldungen fern halte, lässt wenigstens eine Partei eine ablehnende Haltung zum neuen Waffengesetz erkennen. :D

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/p ... a71&ei=143

euvassal
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 19. Sep 2025, 00:47

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 00:29So wie ich das versteh bin ich (Gott sei Dank) noch unbefristet und muss nur das "erweiterte Psychologische Gutachten" nachbringen.
Antrag nach 1.6.25 -> 2. Psychotest nach 5 Jahren. Was soll ein "erweiterte Psychologische Gutachten" sein?

BartimäusOhneBart
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Fr 19. Sep 2025, 01:00

euvassal hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 00:47
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 00:29So wie ich das versteh bin ich (Gott sei Dank) noch unbefristet und muss nur das "erweiterte Psychologische Gutachten" nachbringen.
Antrag nach 1.6.25 -> 2. Psychotest nach 5 Jahren. Was soll ein "erweiterte Psychologische Gutachten" sein?
Mit "erweitertem Gutachten" war dieser Verschärfter Psychotest gemeint, den ich anscheinend noch rückwirkend nachbringen muss. Ja, der Antrag war nach 1.6.25 aber die WBK hab ich eben erst nach dem neuen Gesetz in den Händen. Deswegen hoffe ich, dass es bei dem einmaligen (!!) Nachbringen des Tests getan ist ?

Außerdem... so nebenbei...ich hab direkt nach dem Antrag 110€ einzahlen müssen, kann ich damit davon ausgehen, dass der Antrag durch ist? Die Dame bei der BH hat auch davon geredet, dass ich sie in paar Monaten die WBK mit der Post bekomme, hat also auch schon so gesprochen, als wär schon alles durch?? Oder bin ich gerade am Tagträumen.
Ist sie eigentlich die Person, die darüber entscheidet?

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