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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von nils » Do 2. Okt 2025, 17:03

Tical hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:00 Hallo
Ich meine hier iwo gelesen zu haben dass die Änderung auch den Erwerb von Munition beschränken soll.
Man soll quasi nur Munition für die Waffen erwerben können die man selbst besitzt. Ist das noch drin in der Änderung..??
…“
Im Beschlossenen Bundesgesetz des Nationalrates steht: (wie auch schon im ersten Entwurf)

„Munition für Schusswaffen der Kategorie B
§ 24. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, darf Munition für Schusswaffen
der Kategorie B nur Inhabern eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden
Waffenbesitzkarte (§ 17 Abs. 3 oder § 20 Abs. 1), Inhabern einer Bewilligung gemäß § 18 Abs. 2, soweit
sich diese auf eine Schusswaffe bezieht, sowie Inhabern einer gültigen Jagdkarte überlassen und nur von
diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für
Schusswaffen der Kategorie C sowie Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der
Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die
entsprechende Schusswaffe geeignet ist.“

Abs. 2 ist hierbei eine lex specialis, die nur bei Bewilligungen, die ausschließlich zum Besitz von Kat. C berechtigen, anzuwenden ist, mit der Maßgabe, dass die Munition für die Schusswaffe geeignet sein muss.

Bei Bewilligungen für Kat. B sowie bei Jagdkarten kannst du (weiterhin) jegliche legale Munition erwerben und besitzen. Die Regelung zu Hohlspitzgeschossen bleibt selbstverständlich unberührt.

Edit: Rechtschreibung am Handy…
Zuletzt geändert von nils am Do 2. Okt 2025, 17:21, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von nils » Do 2. Okt 2025, 17:07

gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:44 So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat. :headslap:
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325

da ist aber nix
Klar, du bist auch im SchKG.

Normiert ist das in der dazugehörigen Verordnung. Der SchKV.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2 ... OR40269317

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 2. Okt 2025, 19:00

gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52 dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
Ja. § 1a der Schusswaffenkennzeichnungs-Verordnung:
Schusswaffenkennzeichnungsverordnung (SchKV) hat geschrieben: § 1a. Die Tiefe der Kennzeichnung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen hat mindestens 0,0762 mm zu betragen.
Das ist das Schusswaffenkennzeichnungs-Gesetz
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Do 2. Okt 2025, 19:01

nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 17:07
gewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:52
nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:44 So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat. :headslap:
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325

da ist aber nix
Klar, du bist auch im SchKG.

Normiert ist das in der dazugehörigen Verordnung. Der SchKV.

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2 ... OR40269317
Frage: Wie tief ist eine normale Lasergravur?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Tical » Do 2. Okt 2025, 19:33

nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 17:03
„Munition für Schusswaffen der Kategorie B
§ 24. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, darf Munition für Schusswaffen
der Kategorie B nur Inhabern eines entsprechenden Waffenpasses oder einer entsprechenden
Waffenbesitzkarte (§ 17 Abs. 3 oder § 20 Abs. 1), Inhabern einer Bewilligung gemäß § 18 Abs. 2, soweit
sich diese auf eine Schusswaffe bezieht, sowie Inhabern einer gültigen Jagdkarte überlassen und nur von
diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses für
Schusswaffen der Kategorie C sowie Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der
Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die
entsprechende Schusswaffe geeignet ist.“
Ah okay... Vielen Dank
Das heist mit Waffenrechtlichem Dokument bekomm ich auch die Munition die ich brauche

Edit: jep Handy Rechtschreibung 🙈
Zuletzt geändert von Tical am Do 2. Okt 2025, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Do 2. Okt 2025, 19:45

Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 12:43


BITTE den Alk nicht zu verbieten!
Nach Waffenverbot, Auto- und Motorradverbot, Bergverbot...usw was bleibt uns noch??
Was sagte der Herr Bundeschkantschler?
Vielleicht das: "Man bringe mir den Spritzwein" :lol:
(jössass, der sauft ja angeblich nix mehr)

Stelzen essen gehört auch verboten.
Herzinfarkt infolge extremen Übergewicht ist Todesursache Nr1 in Österreich :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Do 2. Okt 2025, 19:50

FdH22 hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 19:45
Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 12:43


BITTE den Alk nicht zu verbieten!
Nach Waffenverbot, Auto- und Motorradverbot, Bergverbot...usw was bleibt uns noch??
Was sagte der Herr Bundeschkantschler?
Vielleicht das: "Man bringe mir den Spritzwein" :lol:
(jössass, der sauft ja angeblich nix mehr)

Stelzen essen gehört auch verboten.
Herzinfarkt infolge extremen Übergewicht ist Todesursache Nr1 in Österreich :mrgreen:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 2. Okt 2025, 20:05

Steppenwolf hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:12 wie würden denn die blauen die globale aber auch regionale Krise meistern?
Nicht schlechter wie die anderen. Nämlich gar nicht.
Aber wir hätten uns die Anlassgesetzgebung der Antifanten erspart.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 2. Okt 2025, 20:07

Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 19:01 Frage: Wie tief ist eine normale Lasergravur?
Mit den billigen China Diodenlaser kommt man nicht auf die Tiefe. Das ist nur oberflächliches schmelzen.
Die teuren Laser bei den Beschussämtern schaffen beispielsweise die geforderte Tiefe.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Fr 3. Okt 2025, 12:30

jirgel hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:14 Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...

Das kannst nicht erfinden.

0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?

Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.

https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Deine Wortmeldung beruht wohl auf einer völlig unreflektiert übernommenen Schlagzeile aus den Medien und ist fester Unsinn.

Wo hat einer der Neos-Politiker irgendwas über Freiheitsrechte gesagt? Wenn ich das richtig lese, hat er hauptsächlich über die dadurch verursachten Rückschritte beim Wandel in der Verkehrsnutzung („sogenannte letzte Meile“) gesprochen und nichts, aber auch gar nichts von Freiheitsrechten.

Ich sehe du bist ebenso wie 4/5 der Österreicher für eine Helmpflicht. Demgemäß wären doch auch weitere potentielle Gefahren gesetzlich zu reglementieren. Schifahren, Radfahren, eBike-Fahren etc. Oder?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Fr 3. Okt 2025, 12:37

mikonis hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 12:30
jirgel hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:14 Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...

Das kannst nicht erfinden.

0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?

Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.

https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Deine Wortmeldung beruht wohl auf einer völlig unreflektiert übernommenen Schlagzeile aus den Medien und ist fester Unsinn.

Wo hat einer der Neos-Politiker irgendwas über Freiheitsrechte gesagt? Wenn ich das richtig lese, hat er hauptsächlich über die dadurch verursachten Rückschritte beim Wandel in der Verkehrsnutzung („sogenannte letzte Meile“) gesprochen und nichts, aber auch gar nichts von Freiheitsrechten.

Ich sehe du bist ebenso wie 4/5 der Österreicher für eine Helmpflicht. Demgemäß wären doch auch weitere potentielle Gefahren gesetzlich zu reglementieren. Schifahren, Radfahren, eBike-Fahren, Zugang zu Waffengeschäften für Minderjährige etc. Oder?
Auch wenn ich einen Helm für sinnvoll heiße, so obliegt es ganz alleine meiner Entscheidung. Wir müssen endlich aufhören dem Staat immer mehr und mehr Verantwortung über unser wirken und tun, zu überlassen.

Mir wäre lieber wenn sich der Staat mit all seiner (vom Volke sehr gut bezahlten Jobs inkl. der Opposition) Kraft für einen guten sozialen Wirtschaftstandort bemüht als um solche Gesetze und andere wie z.B. die Pommesverordnung....
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BR1 » Fr 3. Okt 2025, 13:03

Steppenwolf hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 12:37 Auch wenn ich einen Helm für sinnvoll heiße, so obliegt es ganz alleine meiner Entscheidung. Wir müssen endlich aufhören dem Staat immer mehr und mehr Verantwortung über unser wirken und tun, zu überlassen.
Der staat zahlt halt für die konsequenzen des kein-heml-tragens

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Laubmasta_reloaded » Fr 3. Okt 2025, 13:19

BR1 hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 13:03
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 12:37 Auch wenn ich einen Helm für sinnvoll heiße, so obliegt es ganz alleine meiner Entscheidung. Wir müssen endlich aufhören dem Staat immer mehr und mehr Verantwortung über unser wirken und tun, zu überlassen.
Der staat zahlt halt für die konsequenzen des kein-heml-tragens
Dafür knöpft der Staat dem Bürger ja viel Geld ab mit dem Zweck das zu übernehmen. Wenn nun der Staat hergeht und die Menschen immer weiter bevormundet und das damit argumentiert, dass es sonst zu teuer ist... ja dann müssten ja fairerweise die Beiträge dafür sinken, wenn sich der Staat durch diese Maßnahme (n) Geld sparen würde.

Passiert aber nicht.... vermutlich weil einfach die Kostenersparnis sehr überschaubbar ist und der Zweck dieser Bevormundung(en) eher ein erzieherischer ist.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 3. Okt 2025, 15:25

Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 13:19 und der Zweck dieser Bevormundung(en) eher ein erzieherischer ist.
Schikane + Machtausübung.
Warum ? Weil man es kann.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Sa 4. Okt 2025, 09:06

Poirot hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 15:25
Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Fr 3. Okt 2025, 13:19 und der Zweck dieser Bevormundung(en) eher ein erzieherischer ist.
Schikane + Machtausübung.
Warum ? Weil man es kann.

Die Mehrheit der Österreicher ist für eine Helmpflicht und ein strenges Waffengesetz. Die Mehrheit der Österreicher sind weiters für die Geborgenheit, die einem die sozialen und rechtlichen Leistungen und Rahmenbedingungen des Staates bieten ………

Damit sind die Begriffe Bevormundung und Machtausübung in euren Wortmeldungen als bloßes Schimpfen, Herumsudern und Motzen einer kleinen Minderheit zu werten. Stammtischgeschwafel. Man mag eure Meldungen gar nicht mehr lesen. Es wäre schön, wenn mehr diskussionswürdiger Inhalt enthalten wäre oder noch besser Fakten.

Ich selbst bin ja auch nicht immer ganz sattelfest bei meinen Meinungen oder Feststellungen im Forum. Deshalb ist diese meine Wortmeldung ziemlich großkotzig. Aber ich lese gerne hier und deshalb halte ich eure stumpfsinnigen Aussagen für zutiefst negativ und demotivierend.
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