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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 8. Okt 2025, 21:01

Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 14:23 Wie können dann eigentlich jetzt schon bestimmte Sachen anders umgesetzt werden wenn das neue Gesetz noch nicht gültig ist? Bestimmte Sachen sind ja meines Wissens schon seit Oktober gültig oder?
Nein, nein. Sie werden, wenn das Gesetz dann einmal publiziert wird, ab Oktober anzuwenden gewesen sein – gelten aber aktuell noch nicht :-)

Im Ernst: Juristen unterscheiden zwei Zeitpunkte, die „Geltung“ (dh das Gesetz gibt es, es wurde im BGBl. veröffentlicht und gehört unserem Rechtsbestand an) und das „Inkrafttreten“ (dh das Gesetz gibt es nicht nur, es ist auch anzuwenden.) Ein Gesetz tritt normalerweise am Tag nach seiner Veröffentlichung (0:00 Uhr) in Kraft, außer im Gesetz steht etwas anderes („ … ist ab 1. Jänner 2027 anzuwenden.“) Die Frist zwischen Geltung und Inkrafttreten nennt man „Legisvakanz“. Ausnahmsweise kann diese (mit Ausnahme des Strafrechts) auch negativ sein, dh ein Gesetz ist (nachträglich) auf Sachverhalte anzuwenden, die vor dem Zeitpunkt seiner Geltung liegen (also rückwirkend). Das ist legistisch unsauber, und außerhalb des Steuer- oder Sozialversicherungsrechts sehr selten – aber was will man machen?

Insofern, auch wenn es ein bissl paradox klingt: Manche Sachen werden ab Oktober anzuwenden sein – aber noch nicht :-O
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 8. Okt 2025, 21:07

titan hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 19:12
balahu hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 14:49 Weil einzelne behörden "es einfach machen".
Sry aber das ist absoluter bullshit. Nenn ein Bsp wo das so wäre.
Wenn Frauen aufgefordert werden, die Ergebnisse einer etwaigen „freiwilligen Stellung“ vorzulegen, oder einen Nachweis, dass sie sich einer solchen nicht unterzogen haben – wo genau findet sich die Rechtsgrundlage dafür? Oder bei Untauglichen die Einholung der Untersuchungsergebnisse der Stellungsbehörde?
Glaubst du, ein Sachbearbeiter legt dem oder der AmtsträgerIn einer Behörde eine rechtswidrige Handlung zur Unterschrift vor?
Nicht doch, die interne Weisung dazu kommt von oben, also Bezirkshauptmanns-Level. Es sagt halt niemand was, weil man ja schließlich noch was will, von der Behörde, und ein Rechtsmittel die Bearbeitung sicher nicht beschleunigt.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 8. Okt 2025, 21:28

Unter Missbrauch versteh ich etwas anderes. Das hier sind Spielchen. Den Fall, der deswegen abgelehnt wird, möcht ich sehen. Das war nichmal in Vorarlberg der Fall, wo man zum Amtsarzt gehen musste (es ging auch ohne).

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 8. Okt 2025, 21:35

Die Aussage war: „Weil einzelne Behörden es einfach machen. Ohne gesetzliche Grundlage“. Das wurde von dir mit „absoluter bullshit“ abgetan, verbunden mit der Aufforderung „ein Bsp [zu nennen] wo das so wäre“. Das habe ich, glaublich, getan: Dass Behörden etwas „einfach so“, ohne Rechtsgrundlage machen, kommt laufend vor.

Ich habe nicht behauptet, dass das zwingend einen Amtsmissbrauch darstellt, überhaupt das Strafrecht nicht ins Spiel gebracht; aber mE unvertretbare und damit im Ergebnis missbräuchliche Ermessensausübung wäre das schon. Unbedingt neu, iS von noch nie dagewesen, wohl leider nicht.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mi 8. Okt 2025, 22:14

Danke für die juristische Erklärung sehr interessant.

Heißt das jetzt aber jeder ab 18 darf sich Stichpunkt heute eine Kat C kaufen mit 3 Tagen Abkühlphase weil altes Gesetz noch gültig. Wenn das neue Gesetz dann Rückwirkend geltend wird wie soll er z.B. die neue Abkühlphase von 4 Wochen nachholen? Soll er sie zurück zum Händler tragen oder wie? :D

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 8. Okt 2025, 22:25

Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 22:14 Danke für die juristische Erklärung sehr interessant.

Heißt das jetzt aber jeder ab 18 darf sich Stichpunkt heute eine Kat C kaufen mit 3 Tagen Abkühlphase weil altes Gesetz noch gültig. Wenn das neue Gesetz dann Rückwirkend geltend wird wie soll er z.B. die neue Abkühlphase von 4 Wochen nachholen? Soll er sie zurück zum Händler tragen oder wie? :D
Ja, heute kann sich jeder der 18 ist noch eine Kat C kaufen, da bin ich mir sicher, weil das ein Freund von mir vor 2 tagen getan hat.

Hahah nein eine Rückwirkende abkühlphase wäre verrückt, ich traue den Herrschaften aber wirklich schon alles zu, ums der gesetzestreuen Bevölkerung möglichst umständlich zu machen.,
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 8. Okt 2025, 22:44

Master-chief1000 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 22:14 Heißt das jetzt aber jeder ab 18 darf sich Stichpunkt heute eine Kat C kaufen mit 3 Tagen Abkühlphase weil altes Gesetz noch gültig.
Absolut. Und jeder WBK-Inhaber darf sich seine erste Waffe überhaupt ganz ohne Abkühlfrist kaufen, und so viele freie Griffstücke wie er möchte. Rein rechtlich hat sich bisher noch nichts geändert.
Wenn das neue Gesetz dann Rückwirkend geltend wird wie soll er z.B. die neue Abkühlphase von 4 Wochen nachholen? Soll er sie zurück zum Händler tragen oder wie? :D
Nein, was man hat, hat man. Man muss dann aber zB die WBK incl. Psychotest nachmachen, auch wenn man gar keine B-Waffe möchte.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Do 9. Okt 2025, 07:54

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 22:25 ...
Hahah nein eine Rückwirkende abkühlphase wäre verrückt, ich traue den Herrschaften aber wirklich schon alles zu, ums der gesetzestreuen Bevölkerung möglichst umständlich zu machen.,
Wer nicht in der Zeit zurückreist um seine da gewesen zu sein habende längere Abkühlphase anzutreten ist leider unzuverlässig und seine neue C-Waffe gleich wieder los :lol:

Elmo12
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Elmo12 » Do 9. Okt 2025, 09:23

SectionThree hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 22:44
Absolut. Und jeder WBK-Inhaber darf sich seine erste Waffe überhaupt ganz ohne Abkühlfrist kaufen, und so viele freie Griffstücke wie er möchte. Rein rechtlich hat sich bisher noch nichts
Und wenn du ein paar griffstücke auf einmal kaufst, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und der DSN steht vor der Haustüre und will wissen ob du illegalen waffenhandel betreibst….ist mir passiert da es ein Monitoring über aktuell gekaufte griffstücke gibt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Do 9. Okt 2025, 10:22

Elmo12 hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 09:23 Und wenn du ein paar griffstücke auf einmal kaufst, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und der DSN steht vor der Haustüre und will wissen ob du illegalen waffenhandel betreibst….ist mir passiert da es ein Monitoring über aktuell gekaufte griffstücke gibt.
das ist vollständiger unsinn

warum auch immer dir was passiert ist
aber
- weder werden griffstück herstellernummern aufgezeichnet,
- noch werden käuferdaten von griffstücken erhoben oder aufgezeichnet,
- noch gibt das WaffG eine Meldepflicht bei einer unüblich hohen Anzahl Griffstückkäufen vor (das ist nur für Munition vorgeschrieben)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 9. Okt 2025, 11:11

Die Regierung will das sich alle Legalwaffenbesitzern den Psychologen ausliefern. Ihr Wort ist Gesetz.
Passt der Politik aber plötzlich ein psychologisches Gutachten nicht (wie im nachfolgend verlinkten Artikel), wird die juristischen Keule rausgeholt :lol:
Der Amoktäter von Graz, Anlass für die aktuell schwerwiegenden Verschärfungen des WaffG, hatte übrigens auch einen Psychotest positiv abgelegt und legal vom Staat eine WBK erhalten. Wie hoch ist also die Fehlerquote der Psychologen und kann der Staat den Einsatz dieses anfälligen Diagnosewerkzeugs gegenüber seinen Bürgern tatsächlich rechtfertigen ?

Auszug aus dem Artikel:
"Außerdem müsse überprüft werden, ob der begutachtende Psychiater fahrlässig oder vorsätzlich das Gutachten ausgestellt und sich damit ebenfalls strafbar gemacht habe."

https://www.derstandard.at/story/310000 ... t-moeglich

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 9. Okt 2025, 11:25

Elmo12 hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 09:23
SectionThree hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 22:44
Absolut. Und jeder WBK-Inhaber darf sich seine erste Waffe überhaupt ganz ohne Abkühlfrist kaufen, und so viele freie Griffstücke wie er möchte. Rein rechtlich hat sich bisher noch nichts
Und wenn du ein paar griffstücke auf einmal kaufst, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft und der DSN steht vor der Haustüre und will wissen ob du illegalen waffenhandel betreibst….ist mir passiert da es ein Monitoring über aktuell gekaufte griffstücke gibt.
Dazu hätte ich gerne mehr Details bitte!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Do 9. Okt 2025, 11:38

Poirot hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 11:11
Auszug aus dem Artikel:
"Außerdem müsse überprüft werden, ob der begutachtende Psychiater fahrlässig oder vorsätzlich das Gutachten ausgestellt und sich damit ebenfalls strafbar gemacht habe."

https://www.derstandard.at/story/310000 ... t-moeglich
Sollte es ein Gefälligkeitsdelikt sein, endet es sicher in einer Diversion wenn er Verantwortung zeigt- völlig wurscht was er bis tags davor gesagt hat. ;)
(ironi off)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Do 9. Okt 2025, 12:32

Der is eh gestraft genug..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 9. Okt 2025, 12:50

Steppenwolf hat geschrieben: Do 9. Okt 2025, 11:38 Sollte es ein Gefälligkeitsdelikt sein, endet es sicher in einer Diversion wenn er Verantwortung zeigt- völlig wurscht was er bis tags davor gesagt hat. ;)
(ironi off)
Wie will man so ein Gefälligkeits Gutachten beweisen ?
Man kann höchstens eine zweite Meinung einholen. Dann steht aber noch immer Aussage gegen Aussage.
Fängt man so an, müsste man eine zweite Meinung auch bei psychologischen Begutachtungen von Legalwaffenbesitzern zulassen um der ggf hohen Fehlerquote entgegenzuwirken. Im medizinischen Bereich wird das sogar dringend empfohlen ! Eben auch wegen der hohen Quote an Fehl und Überdiagnosen.

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