Für Deutschland plant Sprave nun eine Version mit nur 39 mm langen Pfeilen … den Six-Nagler
Nebenbei: aktuell wird das deutsche Waffengesetz evaluiert und alle deutschen Verbände können Stellungnahmen einreichen. Der DSB hat in dieser das Chaos durch die unzähligen Ergänzungen des Gesetzes bemängelt und dezidiert das Thema SixNeedler erwähnt. Wenn ein Verband mit 1.4 Millionen Mitgliedern das bemängelt, heißt das schon was.
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Six Needler - Rechtslage in Österreich
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- Jake Cutlass
- .22 lr
- Beiträge: 8
- Registriert: Mi 1. Okt 2025, 10:41
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Es ist schon ziemlich skrupellos, solch ein Gerät als wirkungsvolles Verteidigungsmittel zu bewerben, nur weil die Nadeln bei Versuchen recht tief in Fleischstücke eingedrungen sind, und blauäugig, sich im Notwehrfall darauf zu verlassen. Bei dickerer Kleidung, z.B. einem gefütterten Ledermantel, dürfte die Nadeln höchstens oberflächliche Wunden verursachen, die einen Getroffenen wohl kaum daran hindern würden, seinen Angriff fortzusetzen.
Einigen Unfug könnte man damit aber schon anstellen, insofern hat mich das Verbot nicht wirklich überrascht. Und daß Jörg Sprave, der schon ein kreativer Kopf ist, nun versucht seine Bestände im grenznahen Nachbarland zu verticken, hat für mich schon ein Geschmäckle...
Einigen Unfug könnte man damit aber schon anstellen, insofern hat mich das Verbot nicht wirklich überrascht. Und daß Jörg Sprave, der schon ein kreativer Kopf ist, nun versucht seine Bestände im grenznahen Nachbarland zu verticken, hat für mich schon ein Geschmäckle...
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Wieso? Was soll er sonst machen? Er hat ja nen Haufen davon bestellt/bauen lassen. Jeder vernünftige Geschäftsmann wird immer versuchen, seine Verluste so gering wie möglich zu halten bzw. im Idealfall Gewinn zufahren, wenn sowas passiertJake Cutlass hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 15:02 Und daß Jörg Sprave, der schon ein kreativer Kopf ist, nun versucht seine Bestände im grenznahen Nachbarland zu verticken, hat für mich schon ein Geschmäckle...
- Jake Cutlass
- .22 lr
- Beiträge: 8
- Registriert: Mi 1. Okt 2025, 10:41
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Ich stimme Dir insofern zu, daß J. Sprave ein cleverer Geschäftsmann ist, der weiß, welche Seite des Brots gebuttert ist.
Wie gesagt, halte ich es für fragwürdig, seine Produkte als Verteidigungsmittel zu bewerben.
Daß direkt hinter Landesgrenzen Waren angeboten werden, die auf der anderen Seite nicht erlaubt sind, ist natürlich auch nichts Neues und sorgt auch beim Zoll für sichere Arbeitsplätze. Gibts ja auch an anderen Grenzen (PL-D), mit z.B. Feuerwerk, Hieb- und Stichwaffen usw.
Ich gestatte mir aber, daß es bei mir einen schlechten Geschmack macht. J. Sprave wird es kaum anfechten.
Wie gesagt, halte ich es für fragwürdig, seine Produkte als Verteidigungsmittel zu bewerben.
Daß direkt hinter Landesgrenzen Waren angeboten werden, die auf der anderen Seite nicht erlaubt sind, ist natürlich auch nichts Neues und sorgt auch beim Zoll für sichere Arbeitsplätze. Gibts ja auch an anderen Grenzen (PL-D), mit z.B. Feuerwerk, Hieb- und Stichwaffen usw.
Ich gestatte mir aber, daß es bei mir einen schlechten Geschmack macht. J. Sprave wird es kaum anfechten.
Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Tja, das zu verbieten wird dann spannnedrhodium hat geschrieben: Mo 13. Okt 2025, 22:14 Für Deutschland plant Sprave nun eine Version mit nur 39 mm langen Pfeilen … den Six-Nagler
Das sind dann ja nix anderes als Druckluft Nagelgeräte ..
https://www.testsieger24.net/industrie/ ... gJn6PD_BwE
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Sie kannst du "in die Luft" nicht abfeuern, für Selbstverteidigung sinnlos.gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 16:55Tja, das zu verbieten wird dann spannnedrhodium hat geschrieben: Mo 13. Okt 2025, 22:14 Für Deutschland plant Sprave nun eine Version mit nur 39 mm langen Pfeilen … den Six-Nagler
Das sind dann ja nix anderes als Druckluft Nagelgeräte ..
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Du brauchst zumindest einen relativ starken Kompressor mit ausreichend Luftleistung. Abgesehen davon, geht das Abschießen sehr wohl. Vor Jahren hat unser Dachdecker beim Hausbau meines Bruders mit einem Nagelgerät vom Dachstuhl fast 150m weit den Nagel in den naheliegenden Badeteich geschossen. War echt Beeindruckend wie weit der Nagel fliegt. Von daher eine nicht zu unterschätzende Waffe.AndyA hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 17:01Sie kannst du "in die Luft" nicht abfeuern, für Selbstverteidigung sinnlos.gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 16:55Tja, das zu verbieten wird dann spannnedrhodium hat geschrieben: Mo 13. Okt 2025, 22:14 Für Deutschland plant Sprave nun eine Version mit nur 39 mm langen Pfeilen … den Six-Nagler
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
Ach freilich,AndyA hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 17:01Sie kannst du "in die Luft" nicht abfeuern, für Selbstverteidigung sinnlos.gewo hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 16:55Tja, das zu verbieten wird dann spannnedrhodium hat geschrieben: Mo 13. Okt 2025, 22:14 Für Deutschland plant Sprave nun eine Version mit nur 39 mm langen Pfeilen … den Six-Nagler
Das sind dann ja nix anderes als Druckluft Nagelgeräte ..
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Brauchst ja nur den auflagesensor mit dem finger reindrücken dann glaubt der druckluftnagler er ist angesetzt.
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Re: Six Needler - Rechtslage in Österreich
So ist es. Wir ham damals mit einem Gasdrucknagler auf einen 5m entfernten Baum geschossen, einfach die Auflage-Sicherung mit einem Draht nach hinten gezogen und ab ging die Lutzi.. 
Si vis pacem, para bellum
Bellum omnium pater
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