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Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 20. Okt 2025, 15:56

milu hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 15:40
gewo hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 14:26 wie der koll. promo freundlicherweise gepostet hat tritt die wartefrist beim waffenverkauf ab 1.11.2025 in kraft.
....
..

keine ahnung wie das ein privater verkaeufer loesen soll.
ZWR-Auszug tagesaktuell ausdrucken lassen.
Sollte doch reichen.
Wer soll das ausdrucken?
Der Käufer?

Woher soll der Verkäufer wissen ob der ned Waffen die noch "tagesaktuell" in seinem ZWR Bestand stehen schon vor Tagen oder Wochen verkauft hat und er tatsächlich keine mehr hat?

Meldefrist ZWR Privatkunde nach wie vor 6 Wochen.
Und wie lang die Behörden brauchen zum Erfassen ist überhaupt ned festgelegt, da gibts keine Frist, das können Monate sein in Einzelfällen.
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von fast12 » Mo 20. Okt 2025, 16:34

Braucht er nicht. Es zählt was im ZWR steht, nicht die Realität

(2)Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von milu » Mo 20. Okt 2025, 16:47

ich meinte, die abfrage bei abholung machen.
dann bin ich als verkäufer doch safe, da bei waffenverbot die behörde unverzüglich die waffen holen lassen muss.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von DOUBLEACTION » Mo 20. Okt 2025, 16:53

milu hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 16:47 ich meinte, die abfrage bei abholung machen.
dann bin ich als verkäufer doch safe, da bei waffenverbot die behörde unverzüglich die waffen holen lassen muss.
Es geht doch nicht um ein Waffenverbot.
das kannst Du als privater eh nicht prüfen.

Soweit ICH VERSTANDEN HABE nach abrufen der Gesetzesteile im ris.gv.at welche mit 1.11.2025 in Kraft treten, wird am 1.11.2025
- die neue Abkühlphase von 4 Wochen wenn jemand KEINE WAFFE DIESER KATEGORIE hat in Kraft treten,
- die Einschränkung, dass Privatverkäufe nur mehr über den Handel gehen können aber NOCH NICHT in Kraft treten.

WENN DAS SO IST (?) dann gilt die 4 wochen abkühlphase auch für privatkäufe, so fern der käufer dzt keine waffe dieser kategorie besitzt

und genau das kann ein privater verkaeufer nicht überprüfen
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von fast12 » Mo 20. Okt 2025, 16:57

Braucht er nicht. Es zählt was im ZWR steht, nicht die Realität

(2)Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von milu » Mo 20. Okt 2025, 17:51

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 16:53
milu hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 16:47 ich meinte, die abfrage bei abholung machen.
dann bin ich als verkäufer doch safe, da bei waffenverbot die behörde unverzüglich die waffen holen lassen muss.
Es geht doch nicht um ein Waffenverbot.
das kannst Du als privater eh nicht prüfen.

Soweit ICH VERSTANDEN HABE nach abrufen der Gesetzesteile im ris.gv.at welche mit 1.11.2025 in Kraft treten, wird am 1.11.2025
- die neue Abkühlphase von 4 Wochen wenn jemand KEINE WAFFE DIESER KATEGORIE hat in Kraft treten,
- die Einschränkung, dass Privatverkäufe nur mehr über den Handel gehen können aber NOCH NICHT in Kraft treten.

WENN DAS SO IST (?) dann gilt die 4 wochen abkühlphase auch für privatkäufe, so fern der käufer dzt keine waffe dieser kategorie besitzt

und genau das kann ein privater verkaeufer nicht überprüfen
ahso. ja, weil's meinen, ein neuer lwb kauft nur beim händler ... tjo. äh. naja, verkauf i halt nix mehr...
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von k20D » Mo 20. Okt 2025, 18:19

Verkaufen kannst weiterhin an Privat, aber nur mehr über den Händler. Nur ab wann das gültig ist?

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von panhandle » Mo 20. Okt 2025, 18:31

k20D hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 18:19 Verkaufen kannst weiterhin an Privat, aber nur mehr über den Händler. Nur ab wann das gültig ist?
Da habens eventuell einen "Bock" gschossen.... ( die Behörde )....
Wenn es darum geht/gehen sollte, das die 4 Wöchige Wartefrist vollumfänglich ab 1. November greift, hätte man § 28 Absatz 3 und § 34 Absatz 4 sofort mit hineinnehmen müssen.
Denn erst aus diesen beiden Paragr. geht eindeutig hervor, wie es bei einer privaten Überlassung aussieht.

Beide Parag. sind aber erst in der ZWEITEN Phase der Gesetzeswerdung angeführt.
Somit sollte zumindest ein privater Deal - zur Zeit - noch unter der "alten" Regelung machbar sein.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von gewo » Mo 20. Okt 2025, 19:55

panhandle hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 18:31 Da habens eventuell einen "Bock" gschossen.... ( die Behörde )....
Wenn es darum geht/gehen sollte, das die 4 Wöchige Wartefrist vollumfänglich ab 1. November greift, hätte man § 28 Absatz 3 und § 34 Absatz 4 sofort mit hineinnehmen müssen.
Denn erst aus diesen beiden Paragr. geht eindeutig hervor, wie es bei einer privaten Überlassung aussieht.

Beide Parag. sind aber erst in der ZWEITEN Phase der Gesetzeswerdung angeführt.
Somit sollte zumindest ein privater Deal - zur Zeit - noch unter der "alten" Regelung machbar sein.
ich hab heut a stund oder zwei ver(sch)wendet um mir rauszukopieren was wann gelten soll.

mein fazit (und ich weiss ned ob es richtig ist):
- die abkühlphase beim waffenverkauf an personen die dzt keine waffe dieser kategorie besitzen tritt ab 1.11.2025 in kraft, aber
- die einschraenkung dass privater waffenverkauf ueber einen gewerbetreibenden abgewickelt werden muss tritt mit 1.11. noch NICHT in kraft

und damit ergibt sich das geschilderte problem weil ein privater halt ned wissen kann was der andere in besitz hat und was nicht und man es ihm aufgrund datenschutz auch ned mitteilen darf
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von fast12 » Mo 20. Okt 2025, 20:02

gewo hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 19:55
und damit ergibt sich das geschilderte problem weil ein privater halt ned wissen kann was der andere in besitz hat und was nicht und man es ihm aufgrund datenschutz auch ned mitteilen darf
Ich probiers jetzt noch ein drittes und letztes Mal:

Der Verkäufer muss lt. neuem Gesetz ausdrücklich nicht wissen ob der Erwerber eine Waffe dieser Kategorie besitzt.

Der Verkäufter muss nur wissen ob "aktuell [k]eine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist" - und das lässt sich über einen ZWR Auszug ja klären.

Ist das soweit nachvollziehbar? oder steh ich auf der Leitung?


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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von gewo » Mo 20. Okt 2025, 20:12

fast12 hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 20:02
gewo hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 19:55
und damit ergibt sich das geschilderte problem weil ein privater halt ned wissen kann was der andere in besitz hat und was nicht und man es ihm aufgrund datenschutz auch ned mitteilen darf
Ich probiers jetzt noch ein drittes und letztes Mal:

Der Verkäufer muss lt. neuem Gesetz ausdrücklich nicht wissen ob der Erwerber eine Waffe dieser Kategorie besitzt.

Der Verkäufter muss nur wissen ob "aktuell [k]eine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist" - und das lässt sich über einen ZWR Auszug ja klären.

Ist das soweit nachvollziehbar? oder steh ich auf der Leitung?


(2)Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

ja da hast du allerdings recht
ich hab nicht sofort durchschaut auf was du rauswolltest.

nach den buchstaben des gesetzes kann es den verkaeufer egal sein ob der tatsaechlich eine waffe der kategorie besitzt oder nicht.
es geht demnach nur um das was im ZWR steht (in welches eine eintragungsfrist von sechs wochen gilt) ......
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von panhandle » Mo 20. Okt 2025, 20:35

@gewo

Ja, ich verstehe schon Dein "Dilemma" .... da Du unter anderem nun ja auch mit Fragen seitens der Kunden gelöchert wirst.
Da ja die Leute ja sowieso zwecks der Registrierung beim Händler antanzen müssen... machst dann eine normale Registrierung, oder gehst "auf" Nummer sicher und bestehst auf die 4 Wochen + Einlagerung.

Ein Versuch fällt mir noch ein.... eine Überlassung einer Kat B Waffe ist/war ja immer von den beteiligten Parteien - sag ich mal - dir. bei der Behörde zu melden. Nach neuer Definition ( § 28 Absatz 3 ) in Zukunft auch über einen Händler, also nix mehr dir. mittels E-Mail oder so.
Man könnte das ja durchaus antesten, indem man nach dem 1. November eine Kat B privat kauft/verkauft...und wieder/noch die alte Vorgehensweise praktiziert.... und denen den Gesetzestext präsentiert. Kann meiner Meinung nach ned schief gehen.... dann müssten sie Farbe bekennen was nun Gültigkeit hat.

Ein Anruf beim jeweiligen SB.... keinen Ahnung, inwieweit die schon auf das Hoppala aufmerksam geworden sind bzw. darauf aufmerksam gemacht wurden.

Ich sehe dieses Dilemma eben im "Versäumnis" der Behörde.....wie oben schon geschrieben.... da fehlen nämlich explizit diese beiden Parag. ( 28, 34 ) in der Gesetzeswerdung mit 01. November. Denn nur dann wäre die ( vom Gesetzgeber vermutlich sehr wohl angedachte Regelung ) der vollumfänglichen Kontrolle gegeben.......zur Zeit ned Fisch ned Fleisch.

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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von gewo » Mo 20. Okt 2025, 21:01

panhandle hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 20:35 Ich sehe dieses Dilemma eben im "Versäumnis" der Behörde.....wie oben schon geschrieben.... da fehlen nämlich explizit diese beiden Parag. ( 28, 34 ) in der Gesetzeswerdung mit 01. November. Denn nur dann wäre die ( vom Gesetzgeber vermutlich sehr wohl angedachte Regelung ) der vollumfänglichen Kontrolle gegeben.......zur Zeit ned Fisch ned Fleisch.

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den 28iger und den 34iger kannstn jetzt noch ned wirkung gehen lassen, da fehlt ja vorn und hint noch alles, vor allem ein umbau im ZWR und a haufen schulungen vermutlich, sowohl fuer den handel als auch fuer behoerden.

ob einzelne behoerden die naeher am "zentrum der macht" sind schon was wissen weiss ich ned.

ich hatte heut drei unterschiedliche BHs zu dem thema am telefon
die wissen zur Abkühlphase genau so viel wie wir hier, infos gabs im Detail nur zu den erforderlichen Abfragen und Weitergaben betreffend Psychotest
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von gewo » Mo 20. Okt 2025, 21:07

panhandle hat geschrieben: Mo 20. Okt 2025, 20:35 Da ja die Leute ja sowieso zwecks der Registrierung beim Händler antanzen müssen... machst dann eine normale Registrierung, oder gehst "auf" Nummer sicher und bestehst auf die 4 Wochen + Einlagerung.
wovon sprichst du?

kat B?
damit hat der handel nix zu tun
auch nach 1.11.2025 noch nicht
hatte er auch nie
kat B an kat B privat geht nur direkt an die behoerde

kat C ?
auch nach 1.11.2025 soweit ich es verstehe frei ab 18
es gibt ja noch keine kat C WBKs und die neuen altersgrenzen sind auch noch nicht im gesetz oder?
von da her selbes programm wie bisher
an kat B wbk inhaber sofort
an alle anderen nach überprüfung waffenverbot und drei abkühltagen ausser sie haben noch keine kat C waffe ... dann vier wochen
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Re: Was für ein unfassbarer Haufen an Dilettanten...

Beitrag von balahu » Mo 20. Okt 2025, 21:08

Gilt ab 1. November überhaupt noch eine Abkühlphase wenn jemand ohne ein Waffendokument schon eine Kat C Waffe hat?
Wer eine Waffe derselben Kategorie hat ist doch von der Abkühlphase nicht betroffen, richtig?

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