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Depotwaffen und neues Waffenrecht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von plainwaviness » Mo 27. Okt 2025, 13:44

kawaz hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 13:37 Ich beziehe mich hier auf den privaten Markt.
​Auf Waffengebraucht findet man regelmäßig Glock 17/19 der Gen 4 und sogar der Gen 5 für unter 450 Euro.
​Du hast zwei Möglichkeiten: du kannst abwarten oder in den sauren Apfel beißen und Seidler bitten, mit dem Preis um 100 Euro herunterzugehen.
​Aktuell ist beispielsweise eine Glock 17 Gen 4 in FDE seit August auf Waffengebraucht für 600 Euro inseriert. Dieser Preis ist anscheinend zu hoch, da sie noch nicht verkauft wurde.
Ok, danke für die Preise.

Ja, da muss ich wohl etwas runter, wenn sogar Glock
17/19 Gen 5 für 450€ weggehen. Wenn Gen 6 rauskommt, wird der Wert wahrscheinlich noch weiter sinken.

Gut, immerhin habe ich wohl nur eine in FDE als Konkurrenz im Moment.

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rider650
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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von rider650 » Mo 27. Okt 2025, 13:58

plainwaviness hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 13:10 ...
Eines der Hauptprobleme war, dass die meisten Händler keine Waffen ankaufen wollten. Manche boten nur Versteigerung an (was total in die Hose gehen könnte) und andere nur so Verkäufe an andere Privatpersonen um Umwege über den Händler, für was er eine Provision erhält. Keiner wollte Waffen direkt kaufen und sie meinten, das wäre üblich so. Daher habe ich dem halt geglaubt.

Also ich hatte damals keine Ahnung davon, dass das eventuell ein Problem ist, weil ich dachte der lange Vertrag und was mir gesagt wurde, ist korrekt. Ich hätte das Gesetz vorher nochmals durchlesen können, aber das hätte mir nicht geholfen. Das „Depotverbot 2023“ ist ein extra Dokument von dem ich gestern das erste Mal gehört habe. Nun meint der Händler, sein Vertrag hält dem stand.

Also angenommen, es ist schon lange zu spät für mich (rein hypothetisch natürlich), sollte ich die Waffe so schnell wie möglich verkaufen?

Wobei ich kann sie nicht mehr zurücknehmen, weil dann wäre ich im ZWR auf 3/2, falls möglich und müsste die Provision glaub trotzdem dem Händler auszahlen. Das wäre wahrscheinlich die dümmste Idee, denn da mache ich mich definitiv strafbar.

Also die einzige Möglichkeit wäre dann den Verkaufspreis weiter zu senken? Falls der Vertrag jedoch gültig ist, würde ich mich quasi selber abzocken. Ich weiß nicht, ob der Händler jemals eine Waffe direkt kauft, vielleicht für 1€…
Ich hab die Dinger immer auf waffengebraucht gestellt. Eine Glock 19 Gen 2 wurde dort von einem Händler für 300 € gekauft, der sie postwendend für 450 € auf seine homepage gestellt hat - war mir recht, ich hab bekommen was ich ein paar Jahre früher dafür gezahlt hatte. Das waren aber auch noch andere Zeiten, heute ist das Interesse an Glocks merklich zurückgegangen, da Waffen von diesem Typ inzwischen so viele Firmen anbieten, die dazu noch günstiger und innovativer sind.

Ich kann das rechtliche Konstrukt dieses Händlers nicht beurteilen, nur weiß ich dass du die Verantwortung nicht auf ihn schieben kannst, sollte es Probleme geben. Es ist schwer dir hier jetzt zu irgendwas zu raten.

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von plainwaviness » Mo 27. Okt 2025, 14:05

rider650 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 13:58 Ich hab die Dinger immer auf waffengebraucht gestellt. Eine Glock 19 Gen 2 wurde dort von einem Händler für 300 € gekauft, der sie postwendend für 450 € auf seine homepage gestellt hat - war mir recht, ich hab bekommen was ich ein paar Jahre früher dafür gezahlt hatte.
Das ist genau was der Seidler verlangt. Jedoch bekomme ich das Geld erst beim Verkauf anstatt sofort.

Ich hätte gehofft, dass die Änderungen am Waffengesetz einen weiteren Ansturm auf Pistolen, inkl. Glocks auslöst.

Also in den USA sagen ja einige, dass Obama der beste Waffenverkäufer war. Denn viele dachten er würde viel mehr und strengere Waffengesetze einführen, was einen Ansturm auf AR-15s usw. ausgelöst hat. Also vor allem die Waffen, die beliebt in Schulschießereien waren. Die hatten eben Angst, dass AR-15s komplett verboten werden und da es normalerweise keine Stückbegrenzung in den USA gibt, war nur die Frage, ob die Waffe lagernd ist und man das Geld hat.

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von kawaz » Mo 27. Okt 2025, 14:34

Hast du jemanden in deinem Bekanntenkreis, der einen freien Platz auf seiner WBK hat?
​Du könntest ihm eine deiner Waffen "verkaufen". Anschließend holst du deine Glock von Seidler ab und verkaufst diese privat. Dann "kaufst" du deine Waffe von dem Bekannten wieder zurück

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von Snoop » Mo 27. Okt 2025, 16:15

gewo hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 18:26
Snoop hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 17:44 Und die G17/4 hast Du an Seidler übereignet und der hat sie abgemeldet. Das geht nach aktuellem Recht; und nach neuer Rechtslage wohl auch.
Wo habe ich die Schwierigkeit übersehen?
dass jedwedge uebereignung ohne dass dabei geld den besitzer wechselt seitens des BMI als umgehungshandlung gewertet wird zb ?

Wir haben von ca 2011 bis zum "Depotverbot" 2023 einen Text verwendet der ursprunglich mit der LPD wien abgestimmt war.

er lautete:
".....Mit diesem Übernahmevertrag erfolgt ein vollständiger Eigentums- und Besitzübergang vom Überlasser an den übernehmenden Betrieb. Die zur Verwahrung übernommene Waffe wird der Behörde gegenüber als in den Waffenbestand des Unternehmens übernommen gemeldet. Der Waffenplatz Besitzstand des Kunden reduziert sich entsprechend.
Bei der Rücküberlassung der Waffe an den Auftraggeber oder an einen von ihm bestimmten Dritten wird die Waffe der Behörde als rücküberlassen gemeldet. Diese belegt dann wieder den „Waffenplatz" beim Übernehmer.
Ein rechtlicher Anspruch auf Rückübernahme der gegenständlichen Waffe besteht nur dann, wenn die Verwahrungskosten vollständig bezahlt sind und der Vertragspartner oder der von Ihm bestimmte Dritte die waffenrechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Waffe erfüllt. Das sind insbesondere der Wohnsitz in Österreich, der Besitz eines gültigen Waffendokumentes für die gegenständliche Waffe, die erforderliche Anzahl an freien Besitzstandsplätzen für die Übernahme, kein Waffenverbot usw..
Die Zahlungsverpflichtung der Verwahrungskosten bleibt auch für den Fall aufrecht, dass die Waffe aus rechtlichen Gründen von uns nicht rückausgefolgt werden darf. Der Depotvertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch die beiden Parteien.....
" usw usw usw

Wir haben, als die Rechtsansicht des BMI bekannt gegeben wurde, dass Depotwaffen immer dem wirtschaftlichen Eigentümer zuzurechnen sind, diesen Text mit dem ersuchen rueckzubestäetigen dass das so in ordnung geht ans BMI uebersendet und von dort postwendend die rueckantwort bekommen dass der platz trotzdem nicht im ZWR entlastet werden darf, da die vermutung besteht dass es sich trotz dieses vertrags bei waffenbesitzer immer noch um den wirtschaftlichen eigentuemer handelt.
Lediglich dann wenn die waffe angekauft wird und ein angemessener kaufpreis entrichtet wird würde sich der eigentuemer ändern und darf entlastet werden.
Nach meiner Erinnerung stellt das Rundschreiben des BMI („Depotverbot 2023“) nicht auf das wirtschaftliche Eigentum, sondern auf den zivilrechtlichen Herausgabeanspruch ab. Abgezielt wurde damit auf das marktübliche „Depot“, das nach seinem Sinn und Zweck ja eine Verwahrung samt Entlastung des ZWR beim Schützen bewirken sollte.

Deine Formulierung, die mit der Voraussetzung der ausreichenden Plätze bei neuerlicher Herausgabe sogar sehr vorsichtig ist, sollte ja jedes waffenrechtliche Bedenken ausräumen.

Meines Erachtens hat das BMI sowohl mit dem ursprünglichen Rundschreiben, als auch mit der Auskunft an dich, einfach nicht recht.

Ich hatte mit meinem Händler eine im Hauptpunkt vergleichbare Vereinbarung, wurde von der LPD Wien angezeigt (mit Riesenaufwand, internen Rechtsgutachten etc) und der Staatsanwalt hat am Tag nach Vorlage des Falls das Verfahren sofort eingestellt. BMI hin oder her.

Ich habe weiterhin unverändert meine Depotwaffen, die LPD weiß es, und toleriert es.

Beim Threadersteller sehe ich noch weniger Problem, weil der seine Glock ja nicht verwahrt, sondern in Kommission gibt. Da bleibt nach allgemeinen, zivilrechtlichen Regeln das Eigentum zwar bei ihm, man kann es aber abweichend vereinbaren. Und genau so dürfte der Vertrag von Seidler ausschauen.

Seidler macht übrigens unbeeindruckt vom Depotverbot 2023 weiterhin Verwahrung mit der Ankaufs-/Rückkaufskonstruktion. Ich denke, das würde im Fall des Falles auch „halten“.

Meine Conclusio ist, man darf das BMI im Zweifel keinesfalls fragen - Gartner ist nicht waffenaffin und antwortet im Zweifel im negativen Sinn, auch wenn es das Gesetz nicht hergibt.

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von Poirot » Mo 27. Okt 2025, 16:47

plainwaviness hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 14:05 Also in den USA sagen ja einige, dass Obama der beste Waffenverkäufer war. Denn viele dachten er würde viel mehr und strengere Waffengesetze einführen, was einen Ansturm auf AR-15s usw. ausgelöst hat.
Den Ansturm wird es bei uns aber wegen WBK und Psychotest nicht geben.
Wer eine WBK will hat sich davon früher und auch in Zukunft nicht abschrecken lassen aber wer nur ein Gewehr oder eine Flinte zum Spaß und zum Selbstschutz haben will, wird sich die künftig schwarz besorgen um die Bürokratie zu umgehen. Oder es in den meisten Fällen bleiben lassen.

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von Master-chief1000 » Mo 27. Okt 2025, 19:55

Goldene Brücke wäre übrigens auch noch eine Option. Dann hast 0 Risiko aber auch 0 Geld :D

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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von gewo » Mo 27. Okt 2025, 21:17

Snoop hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 16:15 Ich hatte mit meinem Händler eine im Hauptpunkt vergleichbare Vereinbarung, wurde von der LPD Wien angezeigt (mit Riesenaufwand, internen Rechtsgutachten etc) und der Staatsanwalt hat am Tag nach Vorlage des Falls das Verfahren sofort eingestellt.
Die STA hat es nicht "eingestellt", sondern den Sachverhalt als nicht verfolgenswürdig betrachtet und daher nicht weiter verfolgt. Das klassische "die Suppe ist zu dünn" szenario.
Das hilft Dir, in diesem einen Fall.
Sonst nix.

Denn es wurde nichts entschieden
Es gibt kein VWGH Urteil.

Es kann Dir durchaus passieren dass in einem neuerlichen gleichartigen Fall eine Behöerde neuerlich einen Strafantrag gegen dich stellt, den die STA dann nicht zurücklegt, und Du wirst in genau der gleichen Sache verurteilt.

Oder ein anderer.

Einstellungen seitens der STA sind angenehm, weil sie sparen Nerven und Kosten.
Sie sind jedoch bedeutungslos was den INhalt betrifft.
Es wurde schlicht kein Urteil gefällt, weil keine Verhandlung.
doubleaction OG, Wien
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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht

Beitrag von Snoop » Mo 27. Okt 2025, 22:46

gewo hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 21:17
Snoop hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 16:15 Ich hatte mit meinem Händler eine im Hauptpunkt vergleichbare Vereinbarung, wurde von der LPD Wien angezeigt (mit Riesenaufwand, internen Rechtsgutachten etc) und der Staatsanwalt hat am Tag nach Vorlage des Falls das Verfahren sofort eingestellt.
Die STA hat es nicht "eingestellt", sondern den Sachverhalt als nicht verfolgenswürdig betrachtet und daher nicht weiter verfolgt. Das klassische "die Suppe ist zu dünn" szenario.
Das hilft Dir, in diesem einen Fall.
Sonst nix.

Denn es wurde nichts entschieden
Es gibt kein VWGH Urteil.

Es kann Dir durchaus passieren dass in einem neuerlichen gleichartigen Fall eine Behöerde neuerlich einen Strafantrag gegen dich stellt, den die STA dann nicht zurücklegt, und Du wirst in genau der gleichen Sache verurteilt.

Oder ein anderer.

Einstellungen seitens der STA sind angenehm, weil sie sparen Nerven und Kosten.
Sie sind jedoch bedeutungslos was den INhalt betrifft.
Es wurde schlicht kein Urteil gefällt, weil keine Verhandlung.
Doch, sie hat „eingestellt“.

Ja, mir hilft das. Jedenfalls mehr als jedes Schreiben des BMI. Das ist nämlich nicht zuständig.

Und der VwGH wird sich mit der Frage vermutlich nicht befassen. Ist Strafrecht.

Trotzdem danke für die Analyse.

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