Mal zurück zum Thema Abkühlphase.
Gibt es schon neue Unterlagen/Formulare zur Überlassung wo diese Punkte berücksichtigt werden bzw. was soll man alles der zu meldenden Behörde belegen? Quasi als Vordruck drauf erwähnt mit Nachweis Info. Bei Kat A/B. Würde B privat verkaufen wollen.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
In den letzten Tagen hatten in den div. Bundesländern die Waffenreferenten gemeinsame Sitzungen.
Allgemeiner Tenor dort ist dass man nicht weiss wie man das machen soll.
Einerseits sind generell Ermittlungsverfahren vorgesehen wenn jemand eine erste Waffe kauft, betreffend des Nachweises bei welchem Gewerbetreibenden die Abkühlphase durchgeführt wurde. Andererseits gibt es für derartige Verfahren erst dann Kapazitäten wenn die Privatmeldungen über Händler erfolgen und die Waffenbehörden davon entlastet sind. Das wird aber erst in ungefähr einem halben Jahr der Fall sein.
Offen ist auch die Frage WANN die Waffe auf den Käufer übertragen wird.
Dann, wenn der Verkäufer sie beim Händler zu lagernd abgibt?
Oder dann wenn der neue Besitzer sie abholt?
Um das ganze Wartefristthema gem 41f sinnvoll abbilden zu können müsste
- der Privatkauf nur mehr via Gewerbetreibenden zulässig sein, oder
- es zu mindest Zusatzfunktionen im ZWR geben
Beides ist erst in der Phase 2 irgendwann im Lauf des Jahres 2026 der Fall.
Formulare für Endkunden wird es - so wie bisher - keine geben.
Die eine oder andere Behörde wird aber wohl - so wie bisher - in Eigenregie (inoffiziell) Formulare zur Wartefrist anfertigen, das ist effizienter als 300mal die selben Fragen dazu zu beantworten.
Es scheint so als hätte man sich darauf verständigt dass bei Kauf zwischen privaten als Nachweis betreffend im ZWR vorhandener Waffe der selben Kategorie ein tagesaktueller ZWR Ausdruck oder das Abfotografieren eines solchen ZWR Eintrags zb vom Handy des Käufers als ausreichend zu betrachten wäre.
Allgemeiner Tenor dort ist dass man nicht weiss wie man das machen soll.
Einerseits sind generell Ermittlungsverfahren vorgesehen wenn jemand eine erste Waffe kauft, betreffend des Nachweises bei welchem Gewerbetreibenden die Abkühlphase durchgeführt wurde. Andererseits gibt es für derartige Verfahren erst dann Kapazitäten wenn die Privatmeldungen über Händler erfolgen und die Waffenbehörden davon entlastet sind. Das wird aber erst in ungefähr einem halben Jahr der Fall sein.
Offen ist auch die Frage WANN die Waffe auf den Käufer übertragen wird.
Dann, wenn der Verkäufer sie beim Händler zu lagernd abgibt?
Oder dann wenn der neue Besitzer sie abholt?
Um das ganze Wartefristthema gem 41f sinnvoll abbilden zu können müsste
- der Privatkauf nur mehr via Gewerbetreibenden zulässig sein, oder
- es zu mindest Zusatzfunktionen im ZWR geben
Beides ist erst in der Phase 2 irgendwann im Lauf des Jahres 2026 der Fall.
Formulare für Endkunden wird es - so wie bisher - keine geben.
Die eine oder andere Behörde wird aber wohl - so wie bisher - in Eigenregie (inoffiziell) Formulare zur Wartefrist anfertigen, das ist effizienter als 300mal die selben Fragen dazu zu beantworten.
Es scheint so als hätte man sich darauf verständigt dass bei Kauf zwischen privaten als Nachweis betreffend im ZWR vorhandener Waffe der selben Kategorie ein tagesaktueller ZWR Ausdruck oder das Abfotografieren eines solchen ZWR Eintrags zb vom Handy des Käufers als ausreichend zu betrachten wäre.
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Husch Pfusch ...wie üblich ...die Zuckerlparteien wollen alles super machen , aber haben Null Ahnung ...aber unser Andi Babler wirds schon richten , ich vertraue ihm voll....der kann alles ... 
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Mich würde interessieren ab wann die Abkühlphase wirklich beginnt.
Beispiel: Erstkauf Kat B. - Waffe beim Hersteller nach Anfrage vom Händler in 2 Monat lieferbar.
Beginnt die Abkühlphase sobald ich die Waffe beim Händler geordert habe oder muss man nach Lieferung der Waffe an den Händler, in 2 Monate, nochmals 4 Wochen warten...
Beispiel: Erstkauf Kat B. - Waffe beim Hersteller nach Anfrage vom Händler in 2 Monat lieferbar.
Beginnt die Abkühlphase sobald ich die Waffe beim Händler geordert habe oder muss man nach Lieferung der Waffe an den Händler, in 2 Monate, nochmals 4 Wochen warten...
[Signature under investigation for treason]
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Die WKO beauskunftet dass ein nachweisliche Kaufentscheid (also zb ein Kleinbetrag als Anzahlung) ausreicht.Tical hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 16:01 Mich würde interessieren ab wann die Abkühlphase wirklich beginnt.
Beispiel: Erstkauf Kat B. - Waffe beim Hersteller nach Anfrage vom Händler in 2 Monat lieferbar.
Beginnt die Abkühlphase sobald ich die Waffe beim Händler geordert habe oder muss man nach Lieferung der Waffe an den Händler, in 2 Monate, nochmals 4 Wochen warten...![]()
Die Wartefrist beginnt da schon zu laufen.
Keine Ahnung ob die Behörde das auch so sieht ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Gute Ausrede für einen Händler bei Erstkäufern gleich einen Vertrag vorzulegen sowie 100% Anzahlung zu nehmen für die Bestellung - weil der Kunde hat ja dann auch den Vorteil, dass die Frist früher zu laufen beginntgewo hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 16:05 Die WKO beauskunftet dass ein nachweisliche Kaufentscheid (also zb ein Kleinbetrag als Anzahlung) ausreicht.
Die Wartefrist beginnt da schon zu laufen.
Keine Ahnung ob die Behörde das auch so sieht ...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.



