Sie haben auch noch die Möglichkeit, das, was jetzt schon im ZWR als Wechselsystem drin steht, zu lassen, und nur die neuen Sachen separat einzutragen. Auch Beamte müssen irgendwo ihre Kreativität auslebenSnoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 14:08 Ich glaube auch, dass das nicht so einfach ist. Zumindest nach der neuen Rechtslage ist aufgrund der Gesetzesmaterialien/Erläuterungen klar, dass die bisherigen „Wechselsysteme“ künftig als Verschluss und Lauf gesondert im ZWR zu erfassen sind. Ich kann jetzt keinen zwingenden Grund erkennen, dass das bei der Langwaffe anders sein soll und nicht künftig Lauf und der „Rest“ zumindest zwei Zubehörplätze einnehmen.
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WBK Erweiterung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WBK Erweiterung
Re: WBK Erweiterung
Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.rider650 hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 15:57Sie haben auch noch die Möglichkeit, das, was jetzt schon im ZWR als Wechselsystem drin steht, zu lassen, und nur die neuen Sachen separat einzutragen. Auch Beamte müssen irgendwo ihre Kreativität auslebenSnoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 14:08 Ich glaube auch, dass das nicht so einfach ist. Zumindest nach der neuen Rechtslage ist aufgrund der Gesetzesmaterialien/Erläuterungen klar, dass die bisherigen „Wechselsysteme“ künftig als Verschluss und Lauf gesondert im ZWR zu erfassen sind. Ich kann jetzt keinen zwingenden Grund erkennen, dass das bei der Langwaffe anders sein soll und nicht künftig Lauf und der „Rest“ zumindest zwei Zubehörplätze einnehmen.![]()
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
Re: WBK Erweiterung
So lange du genug freie Plätze hast musst du nichts unternehmen. Niemand muss wissen als was sein Zeug im ZWR steht, das ist nur ein behördeninternes Register. Du musst nur ordentlich melden, und beim Kauf vom Händler nichtmal das, weil der Händler das machen muss.Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:00 Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
Re: WBK Erweiterung
Wenn ich der Besitzer bin, und sich die Rechtslage ändert, glaube ich das nicht. Man musste ja auch 2019 HiCaps und muss 2026 Griffstücke melden. Da kann ich mich wohl nicht auf ein Geschäft mit einem Händler unter alter Rechtslage ausreden. Oder kennst Du dazu am Ende eine Entscheidung (VwGH) - das würde mich sehr interessieren, gefunden habe ich aber nichts.rider650 hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:09So lange du genug freie Plätze hast musst du nichts unternehmen. Niemand muss wissen als was sein Zeug im ZWR steht, das ist nur ein behördeninternes Register. Du musst nur ordentlich melden, und beim Kauf vom Händler nichtmal das, weil der Händler das machen muss.Snoop hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 16:00 Das wäre die charmanteste Variante. Ich weiß noch nicht, ob ich mich‘s trauen soll.
Eine Übergangsregelung wie für die Griffstücke (mit „Platzgarantie“) gibt es dafür ja leider nicht.
Re: WBK Erweiterung
Heute in Wien um Erweiterung angesucht. Von 2 zu 5 Plätzen.
Bin gespannt wie lange das tatsächlich dauert und ob/was an Rückfragen kommt.
Angeblich (laut der Person die den Antrag aufgenommen hat), liegt die Bearbeitungsdauer aktuell bei mehreren Monaten. Bin daher sehr gespannt ob das vor Jahresende etwas wird.
Bin gespannt wie lange das tatsächlich dauert und ob/was an Rückfragen kommt.
Angeblich (laut der Person die den Antrag aufgenommen hat), liegt die Bearbeitungsdauer aktuell bei mehreren Monaten. Bin daher sehr gespannt ob das vor Jahresende etwas wird.
Re: WBK Erweiterung
Es könnte sein dass sie versuchen alles erst in der Phase 2 der Novelle zu bearbeiten.
Dh erst im Q2 oder Q3 2026
Dh erst im Q2 oder Q3 2026
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Coolhand1980
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Re: WBK Erweiterung
Vermutlich wirst so eine Bestätigung von der Stellungskommission beibringen müssen. Soweit ich weiß, wird das momentan grad in Wien verlangt. Ned frag warum...
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Re: WBK Erweiterung
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: WBK Erweiterung
Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50 Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..
Re: WBK Erweiterung
Naja, du hast ja danach als Beschwerdeführer die Ehre, von jemand wirklich kompetenten (2. Instanz, Richter beim LVG) beamtsverwaltet zu werden, nicht bloß von "Dir". Das muss einem schon 50 € Wert sein. Es dauert halt wieder lange Monate und dieser Richter bleibt dir bis zum Schluss, außer die Säumnisbeschwerde beim VwGh geht beim ersten Mal durch und es gibt keine Fristsetzung. (Aber Instanzenzug ist nicht wirklich mein Thema).rider650 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 17:10Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50 Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!![]()
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..

Re: WBK Erweiterung
Und was macht der Richter als erstes? Der Behörde sagen dass sie doch bitte eine Entscheidung fällen soll und dafür weitere 3 Monate Zeit hat. Also habe ich bestenfalls (!) die Entscheidung die mir zusteht nach längerer Zeit als mir zusteht für einen höheren Preis als mir zusteht. Wow, ist Rechtsstaat nicht was geiles?
Wenns nach mir ginge müssten die mir 50 € zahlen, und zwar für jeden Tag den sie überziehen. Und das würde vom Budget der Behörde bezahlt werden, die mir die Entscheidung schuldig ist. Das würde den faulen Amtsschimmel etwas auf Trab bringen.
Wenns nach mir ginge müssten die mir 50 € zahlen, und zwar für jeden Tag den sie überziehen. Und das würde vom Budget der Behörde bezahlt werden, die mir die Entscheidung schuldig ist. Das würde den faulen Amtsschimmel etwas auf Trab bringen.
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Re: WBK Erweiterung
In Summe ist das wohl richtigrider650 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 17:10Ja das gilt. Danach darfst du eine Säumnisbeschwerde einlegen, gegen eine Gebühr von 50 €Steppenwolf hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:50
Gelten noch die maximal 6 Monate Bearbeitungszeit oder ist das auch schon gefallen?!![]()
Ich stelle mir gerade vor dass sich Kunden von mir beschweren weil ich ihre Aufträge nicht bearbeite, und ich verlange dann Geld von ihnen dafür dass sie sich beschweren dürfen..
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein


