Promo hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 09:25
Waffenpass wird "in Hinsicht auf eine konkrete Gefahr" ausgestellt. Von daher würde es konterkarieren, wenn ich sage der braucht dringend eine Waffe zum Eigenschutz, er soll aber bitte jetzt noch 4 Wochen warten, bis er sich schützen darf. Insoweit für mich nachvollziehbar.
Geschenkt. Aber die „Wartefrist“ wurde uns ja ursprünglich als dreitägige „Abkühlfrist“ verkauft, damit nicht jemand quasi im Affekt sich eine Waffe besorgt und gleich benutzt (
Saturday Night Special effect.) Das trifft ja auf WBK-Besitzer, die ein wochenlanges Verfahren hinter sich haben, sowieso nicht zu.
Man erkennt mE hier recht deutlich die Handschrift hoplophoper Politiker, die von der Materie keine Ahnung haben, aber halt „irgendwas“ verschärfen wollten. Dasselbe gilt für den Rechtsanspruch auf Erweiterung auf 5 Stück nach nunmehr erst 10 Jahren: ist ein unbescholtener Waffenbesitzer, der in 5 Jahren keinen Anlass zur Beanstandung gegeben hat mit 3, 4 oder 5 Waffen im Safe wirklich gefährlich als einer mit nur 2 Waffen?
Ein Händler könnte sich in seinem Geschäft also eine "Kat. C Hure" zulegen, die er dann tageweise vermietet

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