Leider im Gegenteil. Es wurde verfügt, dass auch für Sportschützen keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden darf: Sportliches Pumpgun-Schießen in Österreich ist damit tot. (Halbautomaten sind OK!) Manchmal fragt man sich …rider650 hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 13:23 Sind sie nach 30 Jahren drauf gekommen dass das 'Pumpgunverbot' völlig sinnbefreit ist?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f
Das wissen die selbst auch nicht und können sie auch gar nicht wissen.Vadar hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 11:59 Wie lange eine sinnvolle Wartefrist wirklich ist weiß ich nicht. Das wissen Psychiater oder Psychologen sicher besser als die Politiker oder wir.
