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Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Flying Dog
- .50 BMG

- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Hallo.
Wurde vermutlich im Gesamtthread zu den anstehenden Änderungen bereits besprochen, aber die Suchfunktion hat nichts brauchbares hervorgebracht und ich hab dank Kind aktuell leider keine Zeit mich entsprechend mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen oder mich durchs Forum zu wühlen.
Schadet sicher auch nicht, wenn die Frage separat beantwortet wird, da ich sicher nicht der einzige bin...
Muss ich als Alt-WBKler nach kommendee Gesetzeslage nachträglich eine zusätzliche Kat-C WBK beantragen (für innerhalb der 2a ab Stichtag rückwirkend gekaufte Waffen sowie zukünftige)?
Oder hat wenigstens einer "da oben" eine Gehirnzelle genutzt und es läuft analog Führerschein - d.h. wenn ich zb den A-Schein habe, brauch ich nicht extra einen Schein fürs Moped!?
Bitte, Danke & beste Grüße
Wurde vermutlich im Gesamtthread zu den anstehenden Änderungen bereits besprochen, aber die Suchfunktion hat nichts brauchbares hervorgebracht und ich hab dank Kind aktuell leider keine Zeit mich entsprechend mit dem Gesetzestext auseinanderzusetzen oder mich durchs Forum zu wühlen.
Schadet sicher auch nicht, wenn die Frage separat beantwortet wird, da ich sicher nicht der einzige bin...
Muss ich als Alt-WBKler nach kommendee Gesetzeslage nachträglich eine zusätzliche Kat-C WBK beantragen (für innerhalb der 2a ab Stichtag rückwirkend gekaufte Waffen sowie zukünftige)?
Oder hat wenigstens einer "da oben" eine Gehirnzelle genutzt und es läuft analog Führerschein - d.h. wenn ich zb den A-Schein habe, brauch ich nicht extra einen Schein fürs Moped!?
Bitte, Danke & beste Grüße
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
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(Nietzsche)
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Nein.
Kat. B WBK berechtigt grundsätzlich zum Kat. C Besitz (ohne Platzeinschränkungen).
Kat. B WBK berechtigt grundsätzlich zum Kat. C Besitz (ohne Platzeinschränkungen).
"Wir kommen vom Himmel und bringen die Hölle... Glück Ab!"
"You don´t have to follow orders when your leader is acting like a daft c*nt!"
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- Flying Dog
- .50 BMG

- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Großartig, vielen Dank für die Antwort!
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- RedRider1982
- 9mm Para

- Beiträge: 20
- Registriert: So 10. Aug 2025, 09:53
- Wohnort: OÖ
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
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Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Die entfällt wenn man einen Waffenpass hat (z.B. Jäger).
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
kann man nicht oft genug sagen.Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Flying Dog
- .50 BMG

- Beiträge: 609
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Das betrifft dann meine Frau, danke. Die hat bislang "nur" Kat. B Waffen.RedRider1982 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 07:18 Ergänzend:
Neu ist nur die Cool Down Phase von 4 Wochen auch für alle "Alt-WBK´ler"
die noch keine Kat. C Waffe besessen haben. (gilt auch bei Kat. B")
für dich kein Thema, da du ja schon welche hast.
Absolut lächerlich.
Gefährten sucht der Schaffende,
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(Nietzsche)
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Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
du wirst bei fast jedem Waffenhändler a rostiges, abgeranztes KK, Flobert, Flinte Kal 16 oder dgl. aus Verlassenschaften für max 100€ finden...
- Steppenwolf
- .50 BMG

- Beiträge: 3100
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Mir hat unlängst ein Jäger (eh ein sehr symphatischer lieber Kerl) erklärt - das WaffG unterlege dem Jagdgesetz . ...Auch wenn er unrecht hat liegt er dennoch nicht so falschgewo hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:46kann man nicht oft genug sagen.Wolf1971 hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 11:00 Jäger haben nicht automatisch einen Waffenpass - aber die gültige Jagdkarte bringt viele Vorteile (zb Führen einer B-Waffe im Revier).
ich hoer den bloedsinn die letzten paar wochen laufend
es scheint zum teil die meinung vorzuherrschen dass die jagdkarte seit der letzten novelle 2019 defacto ein waffenpass waere
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Wenn du eh schon kaufst wieso nicht etwas mit dem du sogar was anfangen kannst? Die Baikal Einlaufflinten Kal. 12 gibts bei wg für 100 - 200 € Zur Zeit ist sogar eine für 50 € drin. Wenn die bei mir in der Nähe wäre würd ich die selber kaufen.moretti hat geschrieben: Fr 21. Nov 2025, 12:13 Wenn ich das richtig verstanden habe, reicht ein Waffenrelevantes Teil einer Kat C Waffe?!
Wenn dem so wäre, was wäre denn dann der kleineste und billigste Teil einer Kat C? Oder liege ich da falsch?
- Steppenwolf
- .50 BMG

- Beiträge: 3100
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Was soll denn der Kauf ermöglichen das du nicht auch hättest, wenn du es nicht kaufst- abgesehen der 4 Wochen Wartefrist ?!
Hab auch, ähnlich wie bei den Mags, mir schnell eine Flinte organisiert weil "haben wollen".
Jetzt? fristet sie im Waffenschrank ihr Leben, aber ich kann sagen - mit mir nicht! ich warte nicht 4 Wochen!!
Jo ..des wars denn würde ich sie brauchen - hätte ich schon seit 7 Jahren eine.
Oder steht wieder eine Gesetzesänderung an die an mir vorübergegangen ist?
p.s. Baikal einlaufflinte würde ich abraten wenn schon Doppelflinte
Hab auch, ähnlich wie bei den Mags, mir schnell eine Flinte organisiert weil "haben wollen".
Jetzt? fristet sie im Waffenschrank ihr Leben, aber ich kann sagen - mit mir nicht! ich warte nicht 4 Wochen!!
Jo ..des wars denn würde ich sie brauchen - hätte ich schon seit 7 Jahren eine.
Oder steht wieder eine Gesetzesänderung an die an mir vorübergegangen ist?
p.s. Baikal einlaufflinte würde ich abraten wenn schon Doppelflinte
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Fr 21. Nov 2025, 14:31, insgesamt 2-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Kat C WBK für Alt-WBK Besitzer notwendig?
Danke fast12 und rider650. Habe mich schlecht ausgedrückt. Hätte das mit dem "billigste" weg lassen sollen.
Da ich noch keine Lust auf einen großen Waffenschrank habe (habe Möbeltresor. Für 5 Pistolen und Muni mehr als ausreichend) ist mir das "kleinste" wichtiger. Wenn ich mir dann eine C Waffe zulegen will, kann ich den großen Waffentresor und direkt die C Waffe holen, ohne 4 Wochen warten zu müssen.
@Steppenwolf: Dein erster Satz beantwortet sich ja selbst.
Danke für den Hinweis.
Da ich noch keine Lust auf einen großen Waffenschrank habe (habe Möbeltresor. Für 5 Pistolen und Muni mehr als ausreichend) ist mir das "kleinste" wichtiger. Wenn ich mir dann eine C Waffe zulegen will, kann ich den großen Waffentresor und direkt die C Waffe holen, ohne 4 Wochen warten zu müssen.
@Steppenwolf: Dein erster Satz beantwortet sich ja selbst.
Danke für den Hinweis.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas

