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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Di 25. Nov 2025, 18:15

combatmiles hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 17:41 Also meine BH hat mir, als ich nen 44.er S&W gekauft hab (allerdings innerhalb gleichem Bezirk) kostenlos und unverzüglich (also noch am selben Nachmittag) einen ZWR Ausdruck geschickt... aber vermutlich meints ihr jetzt die Registrierungsbescheinigung Kat C?
waffenregisterauszug.
die liste dessen was auf dich grad gemeldet ist

in den fall hat die komische google KI glaub ich recht wenn sie schreibt:

"Ein Auszug aus dem österreichischen Waffenregister ist
kostenpflichtig und kostet je nach beantragter Auskunft 14,30 Euro für die Datensätze und 3,20 Euro Gebühr, also insgesamt 17,50 Euro. Der Auszug kann bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine kostenlose Online-Auskunft ist über das Serviceportal oesterreich.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur möglich. "

wenn a behoerde dir sowas gratis macht - genau genommen verkürzt sie damit die einnahmen des staates ... mit den entsprechenden konsequenzen
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combatmiles
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von combatmiles » Di 25. Nov 2025, 18:24

..ich liebe meine BH....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von ebner33 » Di 25. Nov 2025, 18:33

gewo hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:15
combatmiles hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 17:41 Also meine BH hat mir, als ich nen 44.er S&W gekauft hab (allerdings innerhalb gleichem Bezirk) kostenlos und unverzüglich (also noch am selben Nachmittag) einen ZWR Ausdruck geschickt... aber vermutlich meints ihr jetzt die Registrierungsbescheinigung Kat C?
waffenregisterauszug.
die liste dessen was auf dich grad gemeldet ist

in den fall hat die komische google KI glaub ich recht wenn sie schreibt:

"Ein Auszug aus dem österreichischen Waffenregister ist
kostenpflichtig und kostet je nach beantragter Auskunft 14,30 Euro für die Datensätze und 3,20 Euro Gebühr, also insgesamt 17,50 Euro. Der Auszug kann bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine kostenlose Online-Auskunft ist über das Serviceportal oesterreich.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur möglich. "

wenn a behoerde dir sowas gratis macht - genau genommen verkürzt sie damit die einnahmen des staates ... mit den entsprechenden konsequenzen
Das wird ja immer spannender... :doh:
Da sieht man wieder wie weit Theorie und Praxis gerade im Bezug aufs Waffenrecht auseinandergehen.
Die Sache mit dem Ausdruck hab ich die letzten 15 Jahre über locker bei 4-5 verschiedenen Händlern machen lassen,wenns grad zufällig gepasst hat.
Da gabs nie auch nur ein Wort der Diskussion und gekostet hats auch nie etwas (sofern man dort anderweitig eingekauft hat versteht sich).
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von rhodium » Di 25. Nov 2025, 20:39

Bei mir waren nach der Magazinthematik bei der 5-jährigen Kontrolle Magazine nicht eingetragen. Ich konnte aber durch das Mail belegen, dass diese korrekt aufgeführt waren. Wurde dann anstandslos nachgetragen … Aber ohne Beweise wäre das sicher unangenehm.

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von glockfun » Mi 26. Nov 2025, 20:43

Auch positives möchte ich nicht auslassen.

Hatte gestern meine erste Kat. B Überlassung seit 41f. Am Montag Abend von beiden Parteien alles gut aufbereitet und an die Behörde des Erwerbers gesendet. Beide an die BH, jeder sich und den anderen CC.

Heute schon umgemeldet. Sehr auf zack. Das war tatsächlich auch in den letzten Monaten bei mir so. 24-48h. Diesmal eben sehr neugierig wegen ZWR Beleg Akzeptanz Erwerber das keine Abkühlphase

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Promo » Do 27. Nov 2025, 09:50

gewo hat geschrieben: Di 25. Nov 2025, 18:15 in den fall hat die komische google KI glaub ich recht wenn sie schreibt:
"Ein Auszug aus dem österreichischen Waffenregister ist
kostenpflichtig und kostet je nach beantragter Auskunft 14,30 Euro für die Datensätze und 3,20 Euro Gebühr, also insgesamt 17,50 Euro. Der Auszug kann bei der zuständigen Waffenbehörde schriftlich oder persönlich beantragt werden. Eine kostenlose Online-Auskunft ist über das Serviceportal oesterreich.gv.at mit ID Austria oder Handy-Signatur möglich. "

wenn a behoerde dir sowas gratis macht - genau genommen verkürzt sie damit die einnahmen des staates ... mit den entsprechenden konsequenzen
Ich glaub formal ist das so ein Grenzfall wie Grundbucheinsichtnahme (hingehen und mit Handy abfotografieren ist kostenlos, aber offizielle Kopie kostet was). Wenn die Behörde es nicht ausdruckt sondern per Mail sendet, dann ist es keine Aushändigung und kein Ausdruck und könnte daher tatsächlich kostenlos sein.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Dude72 » So 7. Dez 2025, 00:31

Meinem Wissensstand nach war es bisher erlaubt, dass Ehepartner die Waffen gemeinsam in einem Safe aufbewahren dürfen. Darf nun weiterhin gemeinsam verwahrt werden? In meinem Fall besitze ich Waffen, und meine Frau hat zwar eine WBK, besitzt derzeit aber keine eigenen Waffen.
Darf ich ihr nun eine meiner Waffen überlassen bzw. verkaufen, oder muss ich die Waffe zunächst für vier Wochen zu einem Händler bringen und sie kann sie erst nach der vorgeschriebenen Abkühlphase übernehmen?
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von titan » So 7. Dez 2025, 10:50

Das musst das Innenministerium fragen. Du kannst dir aber sicher sein, dass sie Antwort mindestens ein Hintertürchen hat und in absehbarer Zeit anders lauten wird. Je nach aktueller Wetterlage.

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Knurl » So 7. Dez 2025, 10:59

Kurze Rückversicherung: aktuell darf ich noch Kat B an WBK Besitzer verkaufen sofern diese schon eine im ZWR eingetragen haben. Ab wann geht das voraussichtlich nicht mehr + reichts wenn mir der Käufer einen Screenshot zeigt?

Überlege eine zu verkaufen und mag grad nix falsch machen …

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Steppenwolf » So 7. Dez 2025, 11:12

Knurl hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 10:59 Kurze Rückversicherung: aktuell darf ich noch Kat B an WBK Besitzer verkaufen sofern diese schon eine im ZWR eingetragen haben. Ab wann geht das voraussichtlich nicht mehr + reichts wenn mir der Käufer einen Screenshot zeigt?

Überlege eine zu verkaufen und mag grad nix falsch machen …
Hast du es schriftlich?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Knurl » So 7. Dez 2025, 11:15

Hab ich was schriftlich?

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von AUG-andy » So 7. Dez 2025, 11:16

Steppenwolf hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 11:12
Knurl hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 10:59 Kurze Rückversicherung: aktuell darf ich noch Kat B an WBK Besitzer verkaufen sofern diese schon eine im ZWR eingetragen haben. Ab wann geht das voraussichtlich nicht mehr + reichts wenn mir der Käufer einen Screenshot zeigt?

Überlege eine zu verkaufen und mag grad nix falsch machen …
Hast du es schriftlich?
Einen Screenshot kann man jederzeit als PDF herunterladen und ausdrucken.
Also keine Hexerei. ;)
Der Käufer soll dir den Screenshot einfach per WhatsApp schicken und du kannst ihn dir jederzeit ausdrucken.
MfG
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Steppenwolf » So 7. Dez 2025, 11:18

Knurl hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 11:15 Hab ich was schriftlich?
Ok hab das falsch gelesen..dachte du hättest dich da behördlich schlau gemacht ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von m_a_d » So 7. Dez 2025, 11:39

Knurl hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 10:59 Kurze Rückversicherung: aktuell darf ich noch Kat B an WBK Besitzer verkaufen sofern diese schon eine im ZWR eingetragen haben. Ab wann geht das voraussichtlich nicht mehr + reichts wenn mir der Käufer einen Screenshot zeigt?

Überlege eine zu verkaufen und mag grad nix falsch machen …
Der Käufer schickt Dir aus dem ZWR eine aktuelle Registrierungsbestätigung einer Kat B als PDF, da ist unten eine digitale Signatur mit Datum und Uhrzeit drauf, damit bist Du als Verkäufer auf der sicheren Seite und das hebst Du Dir einfach zusammen mit der Überlassungsmeldung auf. Oder er druckt es vor der Überlassung aus, dann hast Du es in Papierform mit der gleichen Information.
Ich habe seit der Änderung bereits mehrere Waffen so gekauft bzw verkauft und problemlos gemeldet und im ZWR ungetragen bekommen bei verschiedenen BHs und LPD Wien. Geschickt habe ich jeweils nur die Überlassungsmeldung, denn ob der Käufer am Überlassungstag im ZWR etwas in der entsprechenden Kategorie eingetragen hatte, sieht die Behörde ja sowieso im ZWR, das PDF hebe ich mir nur für den Fall der Fälle auf.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Steppenwolf » So 7. Dez 2025, 12:18

alles wie immer nicht so einfach....

was müsste meine Frau machen, die aufgrund der letzten Novelle ihre high caps gemeldet hat und diese auch so im ZWR drinnensteht. Sie hat somit 2 Kat.B Faustfeuerwaffen als Kat A drinnen stehen und somit keine Kat B.. Darf sie jetzt eine Kat.B ohne Hürden erwerben oder sagt da das Gesetz - Wartefrist berücksichtigen?

Beispiel:
Sie hat eine Glock als Kat. A drinnen (wegen den Mags) - Dürfte sie eine weitere Glock kaufen oder braucht sie dafür eine Abkühlfrist von 4 Wochen?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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