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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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m_a_d
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von m_a_d » So 7. Dez 2025, 12:35

4 Wochen, es wurde „vergessen“ eine Hierachie der Kategorien im Zuge der wohlüberlegten Novelle zu unser aller Sicherheit zu berücksichtigen
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Joewood
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Joewood » Di 9. Dez 2025, 09:25

m_a_d hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 11:39
Der Käufer schickt Dir aus dem ZWR eine aktuelle Registrierungsbestätigung einer Kat B als PDF, da ist unten eine digitale Signatur mit Datum und Uhrzeit drauf, damit bist Du als Verkäufer auf der sicheren Seite und das hebst Du Dir einfach zusammen mit der Überlassungsmeldung auf. Oder er druckt es vor der Überlassung aus, dann hast Du es in Papierform mit der gleichen Information.
Ich habe seit der Änderung bereits mehrere Waffen so gekauft bzw verkauft und problemlos gemeldet und im ZWR ungetragen bekommen bei verschiedenen BHs und LPD Wien. Geschickt habe ich jeweils nur die Überlassungsmeldung, denn ob der Käufer am Überlassungstag im ZWR etwas in der entsprechenden Kategorie eingetragen hatte, sieht die Behörde ja sowieso im ZWR, das PDF hebe ich mir nur für den Fall der Fälle auf.
Wozu? Mittlerweile sollte sich eh jeder ins ZWR einloggen können. Reicht dann ja, wenn er sich im Zuge des Verakufs anmeldet und du das abfotografierst ist das genau so wertvoll, wie das signierte Zeugs. Die machen dort ja auch nichts anderes als das aktuell vorhandene auszudrucken

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Steppenwolf » Di 9. Dez 2025, 09:52

Joewood hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 09:25
m_a_d hat geschrieben: So 7. Dez 2025, 11:39
Der Käufer schickt Dir aus dem ZWR eine aktuelle Registrierungsbestätigung einer Kat B als PDF, da ist unten eine digitale Signatur mit Datum und Uhrzeit drauf, damit bist Du als Verkäufer auf der sicheren Seite und das hebst Du Dir einfach zusammen mit der Überlassungsmeldung auf. Oder er druckt es vor der Überlassung aus, dann hast Du es in Papierform mit der gleichen Information.
Ich habe seit der Änderung bereits mehrere Waffen so gekauft bzw verkauft und problemlos gemeldet und im ZWR ungetragen bekommen bei verschiedenen BHs und LPD Wien. Geschickt habe ich jeweils nur die Überlassungsmeldung, denn ob der Käufer am Überlassungstag im ZWR etwas in der entsprechenden Kategorie eingetragen hatte, sieht die Behörde ja sowieso im ZWR, das PDF hebe ich mir nur für den Fall der Fälle auf.
Wozu? Mittlerweile sollte sich eh jeder ins ZWR einloggen können. Reicht dann ja, wenn er sich im Zuge des Verakufs anmeldet und du das abfotografierst ist das genau so wertvoll, wie das signierte Zeugs. Die machen dort ja auch nichts anderes als das aktuell vorhandene auszudrucken
Würde ich genau so handhaben und nicht anders. Kenn ja das Gegenüber genau so nicht wie er mich und würde daher tunlichst vermeiden die Daten per Mail zu versenden. Wenn dann direkt vor Ort bei der Übergabe am Verkaufsort.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von m_a_d » Di 9. Dez 2025, 10:01

ich habe meine Vorgehensweise beschrieben, Foto von Handy-Screen mit ZWR des Käufers ist sicher besser als nichts
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Di 9. Dez 2025, 12:32

m_a_d hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 10:01 ich habe meine Vorgehensweise beschrieben, Foto von Handy-Screen mit ZWR des Käufers ist sicher besser als nichts
ja, ich denke man kann davon ausgehen dass das ausreicht.

aber achtung: ohne erkennbares datum ist es halt nur "irgendein" screenshot
der kann auch schon veraltet sein.

oft ist es am einfachsten einen zur passenden kategorie gehoerigen eintrag anzuklicken und dann dessen ZWR registrierungsnummer zu screenshot-en
denn die ZWR registrierungsnummer ist eine eindeutige nummer die untrennbar mit einem registrierungsdatum verknüpft ist, da muss dann das datum des fotos nicht mehr extra ersichtlich sein
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von moretti » Di 9. Dez 2025, 18:32

Gibt es einen Zeitpunkt das man den Verkauf nicht mehr selber der Behörde des Käufers melden kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Di 9. Dez 2025, 19:54

Ab in Kraft treten der Phase 2 der Novelle.
Vermutlich Frühjahr oder Sommer 2026
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