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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich versteh nicht, auf was du hinaus willst. Manche Leute sind dermaßen blank, dass es weh tut, denen als langjährige LWB irgendeine Antwort zu geben.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Villeicht Absicht. So kann man quasi jeden juristisch verfolgen und entwaffnen. Ganz legal.spareribs hat geschrieben: Mi 24. Dez 2025, 11:40 Stimmt, aber mit dem neuen Waffengesetz das diese glorreiche Regierung jetzt beschlossen hat, kennt sich aber kein Schwanz richtig aus ...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Vadar hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 19:09Abgesehen davon, dass vieles anscheinend Auslegungssache ist (wie der Transport im Behältnis im Fußraum bzw auf dem Beifahrersitz im Auto) oder in den Runderlässen geregelt ist, wobei diese keine Rechtsgültigkeit haben, ...titan hat geschrieben: Di 23. Dez 2025, 17:33 Das setzt voraus, dass man sich damit auseinandersetzen will oder dies getan hat. Selbes Thema hier.
Ich kenne - so wie vermutlich / hoffentlich meisten die waffenführerscheinkurse vortragen
- das waffG
- die WaffV
- die Runderlässe des BMI
- die judikatur zu waffen auf ris.gv.at
Richtig ist dass der vollzug uneinheitlich erfolgt und erst beim vwgh geradegezogen wird.
Das hat aber nichts mit „auslegungssache“ zu tun.
Wenn du das pech hast im wirkungsvereich bestimmter behoerden zu wohnen dann kostet es dich ggf leider geld (anwalt) dein recht zu bekommen.
Das ist bedauerlich, aber in anderen rechtsmaterien auch nicht anders.
Der meiste bullshit in der bevölkerung kommt aus stammtisch bla bla und vereinzelt auch von exekutivebeamten die glauben wass zu wissen.
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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