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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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spareribs
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Di 30. Dez 2025, 14:11

Du hast scheinbar eine WBK...Shadow2 und C Waffen ...wo ist da Dein Problem ? ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

yoda
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von yoda » Di 30. Dez 2025, 19:47

gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.

§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen aus ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Di 30. Dez 2025, 22:20

yoda hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 19:47
gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.

§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen aus ;)
Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.
Oder auch nicht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von yoda » Do 1. Jan 2026, 11:51

gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 22:20 Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.
Oder auch nicht.
Da erfährt man dann die aktuelle Rechtsansicht von Juristen eines Ministeriums, die einem im Ernstfall genau so viel hilft wie bei den Wechselsystemen - 0,00. Der Strafbescheid kommt dann von einer zuständigen Behörde z.B. einer BH und verhandelt wird es dann vor Gericht.

moretti
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Fr 2. Jan 2026, 00:35

Gibt es ein Nachschlagewerk, was waffenrelevante Teile sind? Magazine Kat. B kann ich ja (leer) unverschlossen rum liegen lassen, aber welche Teile noch? Interessant ist das, wenn man größere Mengen reinigt und mittendrin plötzlich etwas erledigen muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Fr 2. Jan 2026, 12:09

moretti hat geschrieben: Fr 2. Jan 2026, 00:35 Gibt es ein Nachschlagewerk, was waffenrelevante Teile sind? Magazine Kat. B kann ich ja (leer) unverschlossen rum liegen lassen, aber welche Teile noch? Interessant ist das, wenn man größere Mengen reinigt und mittendrin plötzlich etwas erledigen muss.
Eventuell Windelhose anziehen beim Reinigen großer Mengen :lol:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Fr 2. Jan 2026, 16:38

Ab Seite 29 - für Jäger gut zusammengefasst.
Nicht vergessen jährlich die Jagdkarte einzahlen !

https://www.tirolerberufsjaeger.at/wp-c ... JZ-3-4.pdf

Was leider nicht daraus hervorgeht: Jäger zahlt Jagdkarte nicht mehr ein. Muss sich innerhalb von 14 Monaten eine WBK holen. Ist dabei ein Psychotest nötig ? Lustig ist auch der Begriff "ehemaliger" Jäger, nur weil man keine Lust mehr hat im Inland für die Jagdkarte zu zahlen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Sa 3. Jan 2026, 03:29

gewo hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 00:27
MikeV hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 00:01 Wie ist das jetzt (Stand 12/2025) eigentlich mit dem Verkauf von Kat B von privat zu privat geregelt?

Muss ich das jetzt beim Händler abwickeln, oder kann ich das nach wie vor direkt abwickeln, wenn ich mir mittels ZWR-Auszug nachweisen lasse, dass der Käufer bereits eine Waffe dieser Kategorie registriert hat.
Wie findet in zweitem Fall die Registrierung statt? Wie zuvor durch Meldung bei den Behörden durch Verkäufer und Käufer?

Zwingende Treffen beim Händler machen Bundeslandübergreifende Käufe ja fast schon unmöglich. :tipphead:
Ausser der wartefrist gem 41f hat sich derzeit noch nichts geändert. Nachweis via tagesaktuellem ZWR auszug.

Meldung unter privaten direkt an die behörde.

Im fall der käufer noch keine waffe dieser kategorie hat muss die waffe halt fuer 4 wochen zum händler.

Bestätigung über lagerung gem 41f gleich an die behoerde mitschicken, sonst kommt eine rueckfrage der behoerde dazu.
Wenn der Käufer mir duch einen tagesaktuellen Teilauszug wo mind. 1 Kat B, Datum und Name zu sehen ist beweist, dass er in der Kat des Kaufobjektes schon 1 Waffe besitzt, reicht das dann? Oder muss ich den ganzen ZWR Ausdruck bekommen und kontrollieren, ob noch ein freier Platz vorhanden ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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