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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du hast scheinbar eine WBK...Shadow2 und C Waffen ...wo ist da Dein Problem ? ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen ausgewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.
§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.yoda hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 19:47Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen ausgewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.
§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm![]()
Oder auch nicht.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da erfährt man dann die aktuelle Rechtsansicht von Juristen eines Ministeriums, die einem im Ernstfall genau so viel hilft wie bei den Wechselsystemen - 0,00. Der Strafbescheid kommt dann von einer zuständigen Behörde z.B. einer BH und verhandelt wird es dann vor Gericht.gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 22:20 Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.
Oder auch nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gibt es ein Nachschlagewerk, was waffenrelevante Teile sind? Magazine Kat. B kann ich ja (leer) unverschlossen rum liegen lassen, aber welche Teile noch? Interessant ist das, wenn man größere Mengen reinigt und mittendrin plötzlich etwas erledigen muss.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eventuell Windelhose anziehen beim Reinigen großer Mengenmoretti hat geschrieben: Fr 2. Jan 2026, 00:35 Gibt es ein Nachschlagewerk, was waffenrelevante Teile sind? Magazine Kat. B kann ich ja (leer) unverschlossen rum liegen lassen, aber welche Teile noch? Interessant ist das, wenn man größere Mengen reinigt und mittendrin plötzlich etwas erledigen muss.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ab Seite 29 - für Jäger gut zusammengefasst.
Nicht vergessen jährlich die Jagdkarte einzahlen !
https://www.tirolerberufsjaeger.at/wp-c ... JZ-3-4.pdf
Was leider nicht daraus hervorgeht: Jäger zahlt Jagdkarte nicht mehr ein. Muss sich innerhalb von 14 Monaten eine WBK holen. Ist dabei ein Psychotest nötig ? Lustig ist auch der Begriff "ehemaliger" Jäger, nur weil man keine Lust mehr hat im Inland für die Jagdkarte zu zahlen.
Nicht vergessen jährlich die Jagdkarte einzahlen !
https://www.tirolerberufsjaeger.at/wp-c ... JZ-3-4.pdf
Was leider nicht daraus hervorgeht: Jäger zahlt Jagdkarte nicht mehr ein. Muss sich innerhalb von 14 Monaten eine WBK holen. Ist dabei ein Psychotest nötig ? Lustig ist auch der Begriff "ehemaliger" Jäger, nur weil man keine Lust mehr hat im Inland für die Jagdkarte zu zahlen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn der Käufer mir duch einen tagesaktuellen Teilauszug wo mind. 1 Kat B, Datum und Name zu sehen ist beweist, dass er in der Kat des Kaufobjektes schon 1 Waffe besitzt, reicht das dann? Oder muss ich den ganzen ZWR Ausdruck bekommen und kontrollieren, ob noch ein freier Platz vorhanden ist?gewo hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 00:27Ausser der wartefrist gem 41f hat sich derzeit noch nichts geändert. Nachweis via tagesaktuellem ZWR auszug.MikeV hat geschrieben: Di 9. Dez 2025, 00:01 Wie ist das jetzt (Stand 12/2025) eigentlich mit dem Verkauf von Kat B von privat zu privat geregelt?
Muss ich das jetzt beim Händler abwickeln, oder kann ich das nach wie vor direkt abwickeln, wenn ich mir mittels ZWR-Auszug nachweisen lasse, dass der Käufer bereits eine Waffe dieser Kategorie registriert hat.
Wie findet in zweitem Fall die Registrierung statt? Wie zuvor durch Meldung bei den Behörden durch Verkäufer und Käufer?
Zwingende Treffen beim Händler machen Bundeslandübergreifende Käufe ja fast schon unmöglich.![]()
Meldung unter privaten direkt an die behörde.
Im fall der käufer noch keine waffe dieser kategorie hat muss die waffe halt fuer 4 wochen zum händler.
Bestätigung über lagerung gem 41f gleich an die behoerde mitschicken, sonst kommt eine rueckfrage der behoerde dazu.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas

