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Griffstück Glock noch frei?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DumbDummy
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Re: Griffstück Glock noch frei?

Beitrag von DumbDummy » Fr 9. Jan 2026, 01:00

spareribs hat geschrieben: Do 8. Jan 2026, 15:39 Wird spannend wenn man ein WECHSELSYTEM hat und dann ein dazupassendes Griffstück anmelden tut .....wahrscheinlich ist dann die WBK in A...
Interessante Vermutung...
Diese Diskussionen hatten wir hier schon oft.
Gab es auch in der Vergangenheit wo Lauf, Verschluss UND Griffstück als einzelne Positionen als Wechselsystem (Voraussetzung natürlich dass ein Wechselsystem als solches behandelt und nicht außerhalb von behördlich genehmigten Schießplätzen zusammengebaut werden) registriert wurden (solange der Erwerb im Zeitrahmen war wo dies die Rechtsansicht des BMI's war)....

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Joewood
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Re: Griffstück Glock noch frei?

Beitrag von Joewood » Sa 10. Jan 2026, 20:48

phaesun hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 19:21 oder an Berechtigte überlassen werden müssen.
Habe das Gesetz bzw. denEntwurf nicht im Kopf... aber ist das so? Bekommt man dann nicht eine "Griffstück-WBK"? So Ähnlich, wie die Magazin-WBK? Kann mir gur vorstellen, dass es einige geben wird, die - auch ohne WBK - nen Haufen Griffstücke daheim haben...
Vermutlich wird es dann einige "Waffenfunde" geben, weil sich die Besitzer von Griffstücken natürlich nie ums Waffengesetz gekümmert haben (wozu auch - geht sie nichts an; als reiner Verkehrsteilnehmer am Beoden kümmer ich mich auch nicht ums Luftfahrtgesetz)

phaesun
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Re: Griffstück Glock noch frei?

Beitrag von phaesun » Sa 10. Jan 2026, 21:01

Joewood hat geschrieben: Sa 10. Jan 2026, 20:48
phaesun hat geschrieben: Di 6. Jan 2026, 19:21 oder an Berechtigte überlassen werden müssen.
Habe das Gesetz bzw. denEntwurf nicht im Kopf... aber ist das so? Bekommt man dann nicht eine "Griffstück-WBK"? So Ähnlich, wie die Magazin-WBK? Kann mir gur vorstellen, dass es einige geben wird, die - auch ohne WBK - nen Haufen Griffstücke daheim haben...
Vermutlich wird es dann einige "Waffenfunde" geben, weil sich die Besitzer von Griffstücken natürlich nie ums Waffengesetz gekümmert haben (wozu auch - geht sie nichts an; als reiner Verkehrsteilnehmer am Beoden kümmer ich mich auch nicht ums Luftfahrtgesetz)
Nein?

Dem § 58 werden folgende Abs. 23 bis 38 angefügt:
„(23) Wer zum gemäß § 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für
Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel,
sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder – sofern
es sich um Kriegsmaterial handelt – dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von einem Jahr
zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen.

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