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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wäre allerdings interessant, was ein "Fachjurist" dazu sagen würde
Leider gibt es dazu diverse Ergebnisse aus verschiedenen Quellen
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Si vis pacem, para bellum
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Schön langsam werden die Gesetze genauso blöd und hirnlos wie in der BRD ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
leute lest das gesetzPoirot hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 08:40Womit bei Leihgabe vom Waffenhändler wieder die Abkühlfrist greifen würde was ja vertrottelt ist.twin2000 hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 20:47 Für die leihweise Überlassung von Schusswaffen ist §41f nicht anzuwenden.
Für länger als drei Tage verliehene Schusswaffen ist der Eintrag ins ZWR verpflichtend.-
Bei gewerblicher Verleihung ist der Eintrag ins ZWR sofort - unabhängig von der Verleihdauer - vorzunehmen.
keine wartefrist bei verleihen von waffen
und die "abkühlphase (andere baustelle)" gibts schon noch,
aber nur bei ueberlassung von kat C an jemand der zwar keine WBK oder WP hat dafür aber schon kat C in seinem ZWR stehen hat
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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