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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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L3MNTRIX
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Di 13. Jan 2026, 11:30

Wäre allerdings interessant, was ein "Fachjurist" dazu sagen würde :?: :lol:
Leider gibt es dazu diverse Ergebnisse aus verschiedenen Quellen :doh:
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spareribs
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Di 13. Jan 2026, 12:04

Schön langsam werden die Gesetze genauso blöd und hirnlos wie in der BRD ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

gewo
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Di 13. Jan 2026, 12:52

Poirot hat geschrieben: Di 13. Jan 2026, 08:40
twin2000 hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 20:47 Für die leihweise Überlassung von Schusswaffen ist §41f nicht anzuwenden.

Für länger als drei Tage verliehene Schusswaffen ist der Eintrag ins ZWR verpflichtend.-
Bei gewerblicher Verleihung ist der Eintrag ins ZWR sofort - unabhängig von der Verleihdauer - vorzunehmen.
Womit bei Leihgabe vom Waffenhändler wieder die Abkühlfrist greifen würde was ja vertrottelt ist.
leute lest das gesetz
keine wartefrist bei verleihen von waffen

und die "abkühlphase (andere baustelle)" gibts schon noch,
aber nur bei ueberlassung von kat C an jemand der zwar keine WBK oder WP hat dafür aber schon kat C in seinem ZWR stehen hat
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