Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 15:18
RBM hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 14:12
Mr. Danger hat geschrieben: So 25. Jan 2026, 10:34
Erst ab Mitte Februar wird es in NÖ erlaubt sein Restlichtverstärker oder Thermalgerät auf der Waffe (im Schuß) für alle bejagbaren Wildarten ausserhalb der Nachtzeit zu nutzen.
Hast du eine Quelle? Das habe ich bei den Änderungen nirgends gelesen
https://www.noejagdverband.at/jagdgesetz/
Ist aber nur angekündigt und noch nicht gültig.
weils (leider) ja hier in den thread passt:
Auch folgende Änderung wird ab vermtl. februar für NÖ in Kraft treten:
Jagdschutz: Die Verpflichtung der Jagdaufseher, in ihrem Dienstbereich wildernde Hunde zu töten, ist entfallen. Es besteht jedoch eine Berechtigung zur Tötung wildernder Hunde.
Ich würde mir halt wünschen dass bei Überlegungen wie vorzugehen ist unterschieden wird in
- wildernde Haushunde
also Hunde die mit duldung ihrer halter planmässig unbeaufsichtigt reviere durchstreifen
- frei laufende Haushunde
also hunde die beim spaziergang sich innerhalb der sicht- und rufweite des halters - aufgrund der raeumlichen distanz sich jedoch nicht mehr vollständig unter der kontrolle des halters befinden
- entlaufende hunde
also hund die unplanmässig dort gelanden sind wo sie sind, und deren halter das nicht beabsichtigt haben.
alle massnahmen die getroffen werden sollten danach abgestuft und angemessen sein
jagdrecht hin oder her
denn die definition für "wildernd" ist ja beispiellos breit im NÖ jagdrecht.
Ein wildernder Hund im Sinne des Jagdrechts in Niederösterreich ist ein Hund, der sich außerhalb der Rufweite seines Halters befindet, sich der Einwirkung entzogen hat und im Jagdgebiet aktiv Wild aufspürt, verfolgt oder reißt. Es handelt sich um ein zielgerichtetes, selbstständiges Revieren (Suchen) oder Hetzen von Wild abseits menschlicher Kontrolle.
da wuerde ja auch ein pekinese dazu gehoeren der die nase a boden hat beim laufen