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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Edit, falsch Interpretiert.
Zuletzt geändert von titan am Mi 11. Feb 2026, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Die Wartefrist referiert im Gesetz nicht auf Besitz oder Eigentum sondern auf eine im ZWR eingetragene Waffe der entsprechenden Kategorie.
Im ZWR muss (nun) der eigentragen werden der sie physikalisch „hat“.
Von daher nicht zweckmässig.
Im ZWR muss (nun) der eigentragen werden der sie physikalisch „hat“.
Von daher nicht zweckmässig.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Damit müsste man auch eine Leihwaffe innerhalb der 3 Tagesfrist hin und hermelden ?
Wie sieht es mit Leihwaffen zwischen Privat aus ? Jäger A leiht Jäger B die Büchse über Nacht für den Fuchsansitz.
Wie sieht es mit Leihwaffen zwischen Privat aus ? Jäger A leiht Jäger B die Büchse über Nacht für den Fuchsansitz.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Überlassung Privat - Privat OHNE Eigentumsübertrag:
Bis zu drei Werktage keine Registrierungspflicht ( Wobei keine Klarheit bestanden hat ob der Samstag ein Werktag ist) aber Aufzeichnungspflicht der Überlassung ( 6 Monate Aufbewahren!)
Bis zu drei Werktage keine Registrierungspflicht ( Wobei keine Klarheit bestanden hat ob der Samstag ein Werktag ist) aber Aufzeichnungspflicht der Überlassung ( 6 Monate Aufbewahren!)
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Das nach dem Leihen immer noch die Wartefrist gilt ist vom Gesetzestext absolut nicht gedeckt. Aber ich bin mir sicher die Richter werden schon Wegen finden, wie sie es trotzdem reininterpretieren. Entspricht sicher dem 'Geist des Gesetzes', dessen Zweck es ja offensichtlich ist, uns das Leben so mühsam und teuer wie möglich zu machen.twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50 ...
Bestätigt wurde, das Wwaffen von Händlern tatsächlich bis zu drei Werktage an zb Interessenten verliehen werden dürfen, ohne Wartefrist.
Wenn der Interessent die Waffe nach den drei Tagen wieder bringt und sich zum Kauf entschieden hat, dann muss die Waffe - wenn nicht schon eine Waffe dieser Kategorie im Besitz ist - für vier Wochen Wartefrist gem §41f vom Händler gelagert werden.
Eintrag im ZWR muss aber jedenfalls für diese drei Tage erfolgen.
...
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Danke für die tolle Mitschrift und deine Mühen!twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50
Wechselsysteme müssen in Zukunft in ihre Bestandteile aufgetrennt werden. Solange sie im ständigen Besitz sind ändert sich noch nichts. Aber ein Verkauf ist nicht möglich, der Händler muss das Wechselsystem im ZWR in seine wesentlichen Teile (2 bis 4 Teile je nach Modell) auftrennen. Der Käufer eines solchen Wechselsystem braucht daher nicht nur EINEN Zubehörplatz für den Kauf sondern so viele Zubehörplätze wie es wesentliche Teile gibt.
.
Bedeutet der zweite Satz hier, dass aktuelle Besitzer von Wechselsystem nichts tun müssen und die Auftrennung in Bestandteile erst bei einer Überlassung schlagend wird?
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befluegeltkostbarer
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Danke für die Infos, was ein Clusterfuck!
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Coolhand1980
- .50 BMG

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Wer waren die Vortragenden?
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
WBK Kat. C ist ein eigenes Dokument?
Muss jetzt ein WBK Kat.B Besitzer C nachmachen?
Gilt das dann als befristete Erstausstellung und 2x700€ olus Mwst?
Muss jetzt ein WBK Kat.B Besitzer C nachmachen?
Gilt das dann als befristete Erstausstellung und 2x700€ olus Mwst?
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Fürs Recht Gartner wie immer
Und betreffend ZWR Neuhold von der ZWR Clearingstelle
Zuletzt geändert von twin2000 am Mi 11. Feb 2026, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Wbk C heisst wbk lightMarkM hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:11 WBK Kat. C ist ein eigenes Dokument?
Muss jetzt ein WBK Kat.B Besitzer C nachmachen?
Gilt das dann als befristete Erstausstellung und 2x700€ olus Mwst?
Eigenes dokument
Mit wbk A/B kannst ( wenn antrag WBK vor 1.6.25) beliebig viele C besitzen und auch weiter neu kaufen.
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Evilcannibal79
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- Wohnort: Kufstein
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Ist jetzt ein Holzschaft einer Repetierbüchse ein wesentliches Waffenteil?
Und diese sind zu melden?
Wie soll das funktionieren?
Und diese sind zu melden?
Wie soll das funktionieren?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Das eigentliche Drama ist ja, dass immer von Verwaltungsvereinfachungen gesprochen wird und bei der ersten Gelegenheit wird ein weiteres Verwaltungsmonster geschaffen... Die BHs werden es danken.
Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Also praktisch ein verzögertes Totalverbot, denn wer sollte sich das mit der WBK dann noch antun wollen? 840 Euro für eine WBK, die nur 5 Jahre gültig ist? Und dann noch einmal 840 Euro, allerdings ohne Garantie, dass man WBK und Waffen danach noch haben darf? Weil man vielleicht einen schlechten Tag hatte oder der Psychologe ein Waffenhasser ist?
Warum habens nicht gleich jeden Waffenbesitz außer für die Jäger verboten? Wäre billiger und ehrlicher.
Warum habens nicht gleich jeden Waffenbesitz außer für die Jäger verboten? Wäre billiger und ehrlicher.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.
- Steppenwolf
- .50 BMG

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?
Völliger Schwachsinn aber bitte....aber ab wann ist "in Zukunft" ?twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50
Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
Wir haben zum Glück 2 idente Waffenschränke und können das Trennen....
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

