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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von titan » Mi 11. Feb 2026, 00:18

Edit, falsch Interpretiert.
Zuletzt geändert von titan am Mi 11. Feb 2026, 00:56, insgesamt 1-mal geändert.

twin2000
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von twin2000 » Mi 11. Feb 2026, 00:49

Die Wartefrist referiert im Gesetz nicht auf Besitz oder Eigentum sondern auf eine im ZWR eingetragene Waffe der entsprechenden Kategorie.

Im ZWR muss (nun) der eigentragen werden der sie physikalisch „hat“.

Von daher nicht zweckmässig.

Poirot
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Mi 11. Feb 2026, 01:00

Damit müsste man auch eine Leihwaffe innerhalb der 3 Tagesfrist hin und hermelden ?
Wie sieht es mit Leihwaffen zwischen Privat aus ? Jäger A leiht Jäger B die Büchse über Nacht für den Fuchsansitz.

twin2000
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von twin2000 » Mi 11. Feb 2026, 01:15

Überlassung Privat - Privat OHNE Eigentumsübertrag:

Bis zu drei Werktage keine Registrierungspflicht ( Wobei keine Klarheit bestanden hat ob der Samstag ein Werktag ist) aber Aufzeichnungspflicht der Überlassung ( 6 Monate Aufbewahren!)

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rider650
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von rider650 » Mi 11. Feb 2026, 06:12

twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50 ...
Bestätigt wurde, das Wwaffen von Händlern tatsächlich bis zu drei Werktage an zb Interessenten verliehen werden dürfen, ohne Wartefrist.
Wenn der Interessent die Waffe nach den drei Tagen wieder bringt und sich zum Kauf entschieden hat, dann muss die Waffe - wenn nicht schon eine Waffe dieser Kategorie im Besitz ist - für vier Wochen Wartefrist gem §41f vom Händler gelagert werden.
Eintrag im ZWR muss aber jedenfalls für diese drei Tage erfolgen.
...
Das nach dem Leihen immer noch die Wartefrist gilt ist vom Gesetzestext absolut nicht gedeckt. Aber ich bin mir sicher die Richter werden schon Wegen finden, wie sie es trotzdem reininterpretieren. Entspricht sicher dem 'Geist des Gesetzes', dessen Zweck es ja offensichtlich ist, uns das Leben so mühsam und teuer wie möglich zu machen.

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Snoop
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Snoop » Mi 11. Feb 2026, 07:40

twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50
Wechselsysteme müssen in Zukunft in ihre Bestandteile aufgetrennt werden. Solange sie im ständigen Besitz sind ändert sich noch nichts. Aber ein Verkauf ist nicht möglich, der Händler muss das Wechselsystem im ZWR in seine wesentlichen Teile (2 bis 4 Teile je nach Modell) auftrennen. Der Käufer eines solchen Wechselsystem braucht daher nicht nur EINEN Zubehörplatz für den Kauf sondern so viele Zubehörplätze wie es wesentliche Teile gibt.
.
Danke für die tolle Mitschrift und deine Mühen!

Bedeutet der zweite Satz hier, dass aktuelle Besitzer von Wechselsystem nichts tun müssen und die Auftrennung in Bestandteile erst bei einer Überlassung schlagend wird?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Mi 11. Feb 2026, 08:02

Danke für die Infos, was ein Clusterfuck!

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 11. Feb 2026, 08:10

Wer waren die Vortragenden?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von MarkM » Mi 11. Feb 2026, 08:11

WBK Kat. C ist ein eigenes Dokument?
Muss jetzt ein WBK Kat.B Besitzer C nachmachen?
Gilt das dann als befristete Erstausstellung und 2x700€ olus Mwst?
Beiträge können Spuren von Sarkasmus enthalten.
Bei Fragen - einfach fragen.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von twin2000 » Mi 11. Feb 2026, 08:24

Coolhand1980 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:10 Wer waren die Vortragenden?
Fürs Recht Gartner wie immer

Und betreffend ZWR Neuhold von der ZWR Clearingstelle
Zuletzt geändert von twin2000 am Mi 11. Feb 2026, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von twin2000 » Mi 11. Feb 2026, 08:26

MarkM hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:11 WBK Kat. C ist ein eigenes Dokument?
Muss jetzt ein WBK Kat.B Besitzer C nachmachen?
Gilt das dann als befristete Erstausstellung und 2x700€ olus Mwst?
Wbk C heisst wbk light
Eigenes dokument

Mit wbk A/B kannst ( wenn antrag WBK vor 1.6.25) beliebig viele C besitzen und auch weiter neu kaufen.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 11. Feb 2026, 08:37

Ist jetzt ein Holzschaft einer Repetierbüchse ein wesentliches Waffenteil?
Und diese sind zu melden?
Wie soll das funktionieren?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Pozzo » Mi 11. Feb 2026, 08:50

Das eigentliche Drama ist ja, dass immer von Verwaltungsvereinfachungen gesprochen wird und bei der ersten Gelegenheit wird ein weiteres Verwaltungsmonster geschaffen... Die BHs werden es danken.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Hasenfuss » Mi 11. Feb 2026, 08:56

Also praktisch ein verzögertes Totalverbot, denn wer sollte sich das mit der WBK dann noch antun wollen? 840 Euro für eine WBK, die nur 5 Jahre gültig ist? Und dann noch einmal 840 Euro, allerdings ohne Garantie, dass man WBK und Waffen danach noch haben darf? Weil man vielleicht einen schlechten Tag hatte oder der Psychologe ein Waffenhasser ist?
Warum habens nicht gleich jeden Waffenbesitz außer für die Jäger verboten? Wäre billiger und ehrlicher.
Wenn sie ein Bild von der Zukunft haben wollen, so stellen sie sich einen Stiefel vor, der auf ein Gesicht tritt. Unaufhörlich.

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Steppenwolf
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 11. Feb 2026, 09:00

twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50

Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
Völliger Schwachsinn aber bitte....aber ab wann ist "in Zukunft" ?
Wir haben zum Glück 2 idente Waffenschränke und können das Trennen....
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