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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

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MannOMann
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von MannOMann » Mi 11. Feb 2026, 19:21

Michl9mm hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:51 ...Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.

Ab wann gilt das BITTE?
Die nächste Überprüfung ist Ende Februar.
Meine und die Waffen meiner Frau (Alle Kat. B) In einem Tresor gelagert.
Frag bitte bei der lpd waffenbehörde vorab nach, dann hast du was schriftliches.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Gadai » Mi 11. Feb 2026, 19:40

MannOMann hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 19:21
Michl9mm hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:51 ...Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.

Ab wann gilt das BITTE?
Die nächste Überprüfung ist Ende Februar.
Meine und die Waffen meiner Frau (Alle Kat. B) In einem Tresor gelagert.
Frag bitte bei der lpd waffenbehörde vorab nach, dann hast du was schriftliches.
Und uns bitte über das Ergebnis informieren!
PS: gehört beim Thread ARGE nicht klein geschrieben?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Evilcannibal79 » Mi 11. Feb 2026, 19:49

twin2000 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:33
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 17:59 Naja schon oder?
Hab ich das richtig verstanden? Wenn Ma als jagdkartenbesitzer jetzt eine neue Büchse kaufen möchte muss man die WBK light machen?
Nein, mit einer Jagdkarte bist Du von allem ausgenommen.

Lediglich die Wartefrist 41f gilt auch für Jäger.

Und das Nachmelden der wesentlichen Teile
Dankeschön
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eierkopf
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von eierkopf » Mi 11. Feb 2026, 20:04

Michl9mm hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:51 ...Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.

Ab wann gilt das BITTE?
Die nächste Überprüfung ist Ende Februar.
Meine und die Waffen meiner Frau (Alle Kat. B) In einem Tresor gelagert.
Wie gewo und twin2000 meinten ab april circa.
Vorher muss das Gesetz aber erstmal kundgemacht werden (und geschult etc).
Kannst net irgendwas ohne Kundmachung exekutieren...

Poirot
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Mi 11. Feb 2026, 20:25

Apropo wesentliche Bauteile: wie sieht es künftig mit Schalldämpfern aus ? Oder Mündungsbremsen ?
Ab ins ZWR ?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von rider650 » Mi 11. Feb 2026, 20:34

plainwaviness hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:02 ...
Sind Kat. C Waffen normalerweise nicht eher billig? Also das Visier kostet wahrscheinlich mehr als die Waffe? Ich weiß aber nicht mit welcher Munition überhaupt gejagt wird, und vor allem in welchem Kaliber.

Ist der Beruf des Jägers überhaupt so profitabel oder macht man das eher aus Leidenschaft, weil man gerne draußen an der frischen Luft ist?
...
Jagd ist ein teures Hobby für Gutbetuchte und Politiker (und Normalsterbliche die es wirklich wollen).. Marken wie Blaser und Swarovski sind unter Jägern beliebt. Hier kannst Preise schauen https://www.kettner.com/at_de/waffen.ht ... urer=23200

Jagdmunition so ca 2-5€/ Schuss

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Ares » Mi 11. Feb 2026, 20:37

twin2000 hat geschrieben: Di 10. Feb 2026, 21:50 ...
Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.
...
:lol:
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~~~
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 21:51

eierkopf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 20:04
Michl9mm hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:51 ...Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.

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Kannst net irgendwas ohne Kundmachung exekutieren...
Das gesetz ist am 16.10.2025 in kraft getreten.

Die durchführungsverordnung dazu ist bereits in begutachtung ( keine öffentliche ).

Beteiligte schätzen auf inkrafttreten ca mitte april.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 21:52

Poirot hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 20:25 Apropo wesentliche Bauteile: wie sieht es künftig mit Schalldämpfern aus ? Oder Mündungsbremsen ?
Ab ins ZWR ?
Nein
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 21:53

MannOMann hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 19:21
Michl9mm hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:51 ...Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss.

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Genau das!
Macht aber erst ab Inkrafttreten der Verordnung Sinn.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 21:55

Wolf1971 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:52
Poirot hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:40
twin2000 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:33
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 17:59 Naja schon oder?
Hab ich das richtig verstanden? Wenn Ma als jagdkartenbesitzer jetzt eine neue Büchse kaufen möchte muss man die WBK light machen?
Nein, mit einer Jagdkarte bist Du von allem ausgenommen.

Lediglich die Wartefrist 41f gilt auch für Jäger.
Außer man zahlt die Jagdkarte länger als 1 Jahr nicht ein - dann wird WBK samt Psychotest fällig.
Man ist also nur so lange waffenrechtlich zuverlässig wie das Geld fliest.
Als Jäger musst ja sowieso auch die WBK lösen - nur der Psychotest fällt nicht an - was hat das jetzt mit der eingezahlten Jagdkartengebühr zu tun?
Nein warum, wenn der jäger nur kat C hat braucht er keine WBK, die Jagdkarte wird zum Waffendokument.

Aber nur so lange er eine gültige Jagdkarte hat.
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von DOUBLEACTION » Mi 11. Feb 2026, 21:57

Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..

Wird nicht „nur“ zum Akt genommen, wird im ZWR verspeichert (glaub ich).

Im sonstigen zu dieser Idee -> Par 35 AVG
;-)
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Mi 11. Feb 2026, 23:46

Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..
Das würde aber durchaus Sinn ergeben das zu machen. In meinem Fall habe ich noch 2 Plätze auf der WBK frei somit wäre das obendrein auch kein Thema. Un meine Waffen sind dann im getrennten Waffenschrank den ich sowieso habe.

Außer, dieses Verleihungsrecht würde nur von Gewerbetreibenden aus gehen können, das würde dieses "Werkzeug" obsolet machen. :think:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Snoop » Do 12. Feb 2026, 00:07

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 23:46
Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..
Das würde aber durchaus Sinn ergeben das zu machen. In meinem Fall habe ich noch 2 Plätze auf der WBK frei somit wäre das obendrein auch kein Thema. Un meine Waffen sind dann im getrennten Waffenschrank den ich sowieso habe.

Außer, dieses Verleihungsrecht würde nur von Gewerbetreibenden aus gehen können, das würde dieses "Werkzeug" obsolet machen. :think:
Nach der neuen Rechtslage muss die Überlassung für bis zu drei Werktage nicht angezeigt, sondern nur dokumentiert werden (§ 28 Abs 2 WaffG neu). Und wenn - wie Promo ausgeheckt hat - wechselseitig verliehen wird, braucht es keinen Gewerbetreibenden, weil kein Eigentumsübergang.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steyrer » Do 12. Feb 2026, 06:00

Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..
Der letzte Satz zeigt das Problem. Der oder die Sachbearbeiterin ist (meistens) nicht das Problem. Die müssen das "Meisterwerk" administrieren.
Man müsste was finden mit womit man den Minister beschäftigen kann...

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