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Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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DumbDummy
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von DumbDummy » Fr 27. Feb 2026, 18:07

kawaz hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 16:03 Stehe ich gerade auf der Leitung oder habe ich etwas verpasst? Früher war es doch so, dass man pro Platz auf der WBK zwei Plätze für Zubehör hatte. Kann man jetzt eine neue Glock kaufen, sie in Verschluss, Lauf und Griffstück zerlegen lassen und diese Teile dann als Zubehör eintragen lassen? Oder benötigt man zwingend eine Basiswaffe?
Nach jetziger Rechtsmeinung ist das Auftrennen einer gesamten Waffe als Wechselsystem nicht mehr zulässig. Basiswaffe benötigst Du aber weiterhin nicht.

Master-chief1000
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Master-chief1000 » Fr 27. Feb 2026, 18:31

Wie der Vorposter schon sagt ist das "auftrennen" einer Waffe um sie dir als einzelne Zubehörteile (komplett) zu verkaufen nicht mehr legal. Wenn du es schaffst dir die Einzelteile unabhängig voneinander zu kaufen ist es glaube ich immer noch legal.

Soviel ich weiß wurde ja gerade im aktuellen Urteil festgehalten das der reine Besitz von zueinanderpassenden Zubehör keine automatische Platzüberschreitung darstellt solang du nur am Stand zusammenbaust also sollte auch die Neuanschaffung immer noch kein Problem sein. Ihr dürft mich gern korrigieren.

yoda
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von yoda » Mo 2. Mär 2026, 08:54

Promo hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 12:38
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02 Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Die Zubehörart WECHSELSYSTEM ist zukünftig im ZWR für Neueinträge nicht mehr verfügbar. Stand HEUTE bestehende Wechselsysteme bleiben als solche verspeichert, zukünftige Überlassungen als WECHSELSYSTEM sind aber nicht mehr möglich. Es muss anstelle dessen ein WECHSELLAUF und ein WECHSELVERSCHLUSS angelegt werden. Die Art WECHSELSYSTEM belegt daher weiterhin nur einen Zubehörplatz.
Das hab ich schon verstanden, ich kritisiere nur die Ungleichbehandlung gleicher Personen mit gleicher Berechtigung und gleichem Besitz, eine der beiden Varianten.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Mo 2. Mär 2026, 09:51

ebner33 hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 13:31 Danke für die Info,das ist schonmal beruhigend zu wissen!
Wie siehts denn mit dem Griffstück aus,wird das in Zukunft einfach nur so eingetragen oder wird es auch einen eigenen Zubehörplatz belegen?
Ein GRIFFSTÜCK wird auch als die neue Art GRIFFSTÜCK eingetragen (zusätzlich kommen auch noch GEHÄUSE, GEHÄUSEOBERTEIL und GEHÄUSEUNTERTEIL).

Theoretisch wäre es möglich eine Glock als Zubehöre einzutragen, wobei diese zukünftig jedenfalls dann aber 3 Zubehörplätze belegen würden (Lauf, Verschluss, Griffstück).
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Molec_22 » Do 26. Mär 2026, 13:07

Promo hat geschrieben: Fr 27. Feb 2026, 12:38
yoda hat geschrieben: Do 26. Feb 2026, 15:02 Entweder belegt ein CZ75 Kadett Wechselsystem 1x Zubehörplatz oder es belegt 2x Zubehörplätze, und wenn die Behörde die Rechtsansicht vertritt, ein Wechselsystem würde jetzt auf einmal 2 x Plätze belegen (wobei das BMI nicht die laut Gesetz zuständige Waffenbehörde ist, auch wenn sich die Waffenbehörden an deren Anweisungen halten), dann kann die Behörde im Umkehrschluss ohne Rechtsgrundlage nicht einfach sagen, bei dem Altbestand drücken wir ein Auge zu, überhaupt wenn im Gesetz nichts dazu steht.
Die Zubehörart WECHSELSYSTEM ist zukünftig im ZWR für Neueinträge nicht mehr verfügbar. Stand HEUTE bestehende Wechselsysteme bleiben als solche verspeichert, zukünftige Überlassungen als WECHSELSYSTEM sind aber nicht mehr möglich. Es muss anstelle dessen ein WECHSELLAUF und ein WECHSELVERSCHLUSS angelegt werden. Die Art WECHSELSYSTEM belegt daher weiterhin nur einen Zubehörplatz.
Wissen Sie, wann diese Regel in Kraft tritt?

Und ob die Anzahl der Zubehörplätze gleich bleibt (2/Waffe)?

Ich wollte zwei Wechselsysteme kaufen, muss aber auf die Lieferung warten und bin mir deshalb unsicher, ob ich sie bestellen soll. Könnte es ein Problem werden, wenn ich nicht genügend Zubehörplätze habe?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Do 26. Mär 2026, 15:50

Ab Inkrafttreten aller Bestimmungen der WaffG Novelle 2025. Diese erfolgt durch Erlass des Ministers. Theroretisch also irgendwann zwischen Morgen und in den nächsten 20 Jahren ...

Im Ernst aber: geplant war irgendwas bis Mitte des Jahres. Wann genau weiß leider wirklich niemand.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Mr. Danger » Do 26. Mär 2026, 16:26

Ich frage mich immer, warum hier alle solche Bedenken wegen der Zubehörplätze haben? Wenn die Plätze voll sind kann man noch immer zur zuständigen Behörde gehen (BH, Polizei) und sich zusätzliche Zubehörplätze holen [§23 (3) in Verbindung mit §21 (1)]. War in der Vergangenheit so, ist jetzt so und wird auch in Zukunft so sein.
Ermessen der Behörde war und ist leider ein Thema.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Molec_22 » Do 26. Mär 2026, 18:23

Promo hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 15:50 Ab Inkrafttreten aller Bestimmungen der WaffG Novelle 2025. Diese erfolgt durch Erlass des Ministers. Theroretisch also irgendwann zwischen Morgen und in den nächsten 20 Jahren ...

Im Ernst aber: geplant war irgendwas bis Mitte des Jahres. Wann genau weiß leider wirklich niemand.
Ein kleiner Vogel hat mir gezwitschert, dass es vielleicht Ende dieses Monats oder Ende nächsten Monats passieren könnte. Aber keine Garantie ... mal sehen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von gewo » Do 26. Mär 2026, 18:49

Molec_22 hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 18:23
Promo hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 15:50 Ab Inkrafttreten aller Bestimmungen der WaffG Novelle 2025. Diese erfolgt durch Erlass des Ministers. Theroretisch also irgendwann zwischen Morgen und in den nächsten 20 Jahren ...
Im Ernst aber: geplant war irgendwas bis Mitte des Jahres. Wann genau weiß leider wirklich niemand.
Ein kleiner Vogel hat mir gezwitschert, dass es vielleicht Ende dieses Monats oder Ende nächsten Monats passieren könnte. Aber keine Garantie ... mal sehen.
Ende März wäre ueberraschend
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von titan » Do 26. Mär 2026, 19:04

Molec_22 hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 18:23 Ein kleiner Vogel hat mir gezwitschert, dass es vielleicht Ende dieses Monats oder Ende nächsten Monats passieren könnte. Aber keine Garantie ... mal sehen.
Die Info ist nicht wirklich neu

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Guardian » Fr 27. Mär 2026, 11:39

Habe hierzu nichts gefunden daher stelle ich dir Frage hier:
Weiss man schon ob es nach der Novelle, sprich wenn es kein Wechselsystem mehr gibt sondern nur noch Wechsellauf, Wechselverschluss bzw. Wechselschlitten und (Wechsel) Griffstück für einen Waffenhändler wieder möglich ist, eine ganze Waffe - in dem Fall eine Glock 17 - zu zerlegen und als einzelne Wechselteile an einen Endkunden zu verkaufen?
Sprich kein WBK Platz wird belegt sondern dafür eben 3 Zubehörplätze?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Fr 27. Mär 2026, 11:48

Molec_22 hat geschrieben: Do 26. Mär 2026, 18:23 Ein kleiner Vogel hat mir gezwitschert, dass es vielleicht Ende dieses Monats oder Ende nächsten Monats passieren könnte. Aber keine Garantie ... mal sehen.
Gartner selbst sagte in Salzburg Mai/Juni. Und er versprach, dass nach Möglichkeit zumindest 2 Wochen vorher eine Info erfolgt.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von m_a_d » Fr 27. Mär 2026, 12:59

Guardian hat geschrieben: Fr 27. Mär 2026, 11:39 Habe hierzu nichts gefunden daher stelle ich dir Frage hier:
Weiss man schon ob es nach der Novelle, sprich wenn es kein Wechselsystem mehr gibt sondern nur noch Wechsellauf, Wechselverschluss bzw. Wechselschlitten und (Wechsel) Griffstück für einen Waffenhändler wieder möglich ist, eine ganze Waffe - in dem Fall eine Glock 17 - zu zerlegen und als einzelne Wechselteile an einen Endkunden zu verkaufen?
Sprich kein WBK Platz wird belegt sondern dafür eben 3 Zubehörplätze?
Sofern das Griffstück an Kunden A und der Lauf/Verschluss an Kunden B verkauft wird, ist das durchaus vorstellbar, weil es dann ja eindeutig über das ZWR nachvollziehbar ist, dass der Händler keine komplette Waffe an jemanden ausgefolgt hat.

Vermutlich zumindest solange, bis ein genug Findige auf die Idee kommen, zusammen zum Händler zu gehen und der eine zB ein Glock Griffstück und einen CZ Lauf/Verschluss kauft und der andere einen Glock Lauf/Verschluss und ein CZ Griffstück.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Guardian » Fr 27. Mär 2026, 13:14

m_a_d hat geschrieben: Fr 27. Mär 2026, 12:59
Guardian hat geschrieben: Fr 27. Mär 2026, 11:39 Habe hierzu nichts gefunden daher stelle ich dir Frage hier:
Weiss man schon ob es nach der Novelle, sprich wenn es kein Wechselsystem mehr gibt sondern nur noch Wechsellauf, Wechselverschluss bzw. Wechselschlitten und (Wechsel) Griffstück für einen Waffenhändler wieder möglich ist, eine ganze Waffe - in dem Fall eine Glock 17 - zu zerlegen und als einzelne Wechselteile an einen Endkunden zu verkaufen?
Sprich kein WBK Platz wird belegt sondern dafür eben 3 Zubehörplätze?
Sofern das Griffstück an Kunden A und der Lauf/Verschluss an Kunden B verkauft wird, ist das durchaus vorstellbar, weil es dann ja eindeutig über das ZWR nachvollziehbar ist, dass der Händler keine komplette Waffe an jemanden ausgefolgt hat.

Vermutlich zumindest solange, bis ein genug Findige auf die Idee kommen, zusammen zum Händler zu gehen und der eine zB ein Glock Griffstück und einen CZ Lauf/Verschluss kauft und der andere einen Glock Lauf/Verschluss und ein CZ Griffstück.
Eben genau darum geht es ja:
Ein Händler (m.W. im Burgenland) hat das ja so gehandhabt, dass er ganze Waffen als Wechselsystem verkauft hat. Ein Waffenhändler ist ja grundsätzlich berechtigt, die Waffen zu zerlegen und auch einzeln zu verkaufen - es war grundsätzlich rechtlich erlaubt was er getan hat, aber halt nicht ganz astrein. Er hat dem Kunden Lauf und Verschluss verkauft - als Wechselsystem - und das Griffstück, da ja nicht registrierungs/eintragungspflichtig, hat er dem Kunden einfach mitgegeben. Es gab dann einen Prozess und seitdem ist ein derartiger Verkauf nicht mehr erlaubt.

Die neue Gesetzgebung sieht allerdings vor, dass auch ein Griffstück registriert wird - diese belegt einen Zubehörplatz. Sprich: Ein im Falle der Glock als Wechselteile eingetragener Verschluss, Lauf und Griffstück ergibt eine Waffe, belegt aber nur 3 Zubehörplätze und keinen WBK Platz.
Laut meinem Wissen ist das auch so vorgesehen - es geht nur darum, dass die Griffstücke auch gemeldet sind, aber eben als jeweiliges Wechselteil. Auch wenn sich daraus eine vollständige Waffe ergeben könnte, soll es nur 3 Plätze für Zubehör belegen.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von titan » Fr 27. Mär 2026, 14:04

Der Fall im Burgenland war eine KK Pistole wo das Griffstück mit dem Lauf verbunden war. Das das kein WS sein kann, ist klar. Das Griffstück war also nicht nur dabei, sondern das ganze eine vorsätzliche Fehleintragung.

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