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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Apr 2026, 18:09

titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 17:28 Zum Blaser Verschluss: Ich würde sagen, den Verschlusskopf (Kammer). Der Rest ist nicht wesentlich.
Verschluss = Verschlusskopf oder Verschlusskopf inkl. Anbaueilen.
was meinst denn jetzt?

den bolt?
Bild

oder das verschlussgehäuse?
Bild


Weil in dieser Anleitung ist ja beides im zusammengebautem Zustand abgebildet.

Und da erwaehne ich jetzt noch garned dass auch die Kammer mittels des Entfernen des Splints weiter zerlegbar ist und sich die Frage stellt welches der Einzelteile denn nun der wesentliche waffenteil Teil ist .... genauso wie beim Verschlussgehäuse ....
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von DOUBLEACTION » Di 7. Apr 2026, 18:36

titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 17:28 Zum Blaser Schaft, Die Holzteile haben keine Seriennummer und sind nicht wesentlich.
Was meinst denn jetzt?
Auf der Skizze unten ist genau der Holzschaft der Blaser R8 als "wesentlicher Waffenteil" markiert.
Oder sind das Holzseitenteile die man abnehmen kann und da ist getrennt davon ein Gehäuse drunter?

Wohl kaum, sonst hätte man das ja abgebildet oder?


Edit:
Du meinst nur dieser Systemkasten wäre der wesentliche Waffenteil?

Bild
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 7. Apr 2026, 18:45

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 18:09
titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 17:28
Und da erwaehne ich jetzt noch garned dass auch die Kammer mittels des Entfernen des Splints weiter zerlegbar ist und sich die Frage stellt welches der Einzelteile denn nun der wesentliche waffenteil Teil ist .... genauso wie beim Verschlussgehäuse ....
Guter Einwand.
Beim R8 sind es ja sogar zwei belastete Hauptbauteile die eigentlich je Seriennummern und Beschusszeichen haben müssten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 19:36

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 18:09
titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 17:28 Zum Blaser Verschluss: Ich würde sagen, den Verschlusskopf (Kammer). Der Rest ist nicht wesentlich.
Verschluss = Verschlusskopf oder Verschlusskopf inkl. Anbaueilen.
was meinst denn jetzt?

den bolt?
Bild

oder das verschlussgehäuse?
Bild


Weil in dieser Anleitung ist ja beides im zusammengebautem Zustand abgebildet.

Und da erwaehne ich jetzt noch garned dass auch die Kammer mittels des Entfernen des Splints weiter zerlegbar ist und sich die Frage stellt welches der Einzelteile denn nun der wesentliche waffenteil Teil ist .... genauso wie beim Verschlussgehäuse ....
Gasdruckbelastet entfällt ja, demnach ist die Spreizhülse, egal ob sie derzeit ein gasdruckbelastetes Teil ist oder nicht, meiner Auffassung nach ab Stichtag definitiv nicht relevant, da sie nur ein Verriegelungselement darstellt und kein Verschlusskopf ist und auch keinen Stoßboden aufweist.

Warum eine Verschlusskammer oder ein Verschlussträger ohne Verschlusskopf ab Stichtag wesentliche sein soll, erschließt sich mir nicht. Der Verschluss ist in diesem Fall eine Baugruppe aus einem wesentlichen Teil, nämlich dem Verschlusskopf (Bolt head) und anderen nicht wesentlichen Teilen. Der Verschluss nimmt sich aber nicht selbst auf, weswegen das "Verschlussgehäuse" mE kein wesentliches Teil sein kann. Weiter gibt es genügend Verschlüsse, die bei gleicher Analogie kein "Gehäuse" darstellen.

In Deutschland ist die Verschlussführung einer Blaser inkl Schienen ein freies Teil. Ebenso ist die Verschlussführung (ein leerer Schlitten ohne Verwchlusskopf) einer Desert Eagle gem. deren Leitfaden ein freies Teil. Siehe deutscher Leitfaden.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Di 7. Apr 2026, 19:42

DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 18:36
titan hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 17:28 Zum Blaser Schaft, Die Holzteile haben keine Seriennummer und sind nicht wesentlich.
Was meinst denn jetzt?
Auf der Skizze unten ist genau der Holzschaft der Blaser R8 als "wesentlicher Waffenteil" markiert.
Oder sind das Holzseitenteile die man abnehmen kann und da ist getrennt davon ein Gehäuse drunter?

Wohl kaum, sonst hätte man das ja abgebildet oder?


Edit:
Du meinst nur dieser Systemkasten wäre der wesentliche Waffenteil?

Bild
Wie ich bereits geschrieben habe, ist der Leitfaden mEn mangelhaft. Abbildung 18 Seite 10 zeigt jedoch das eingerahmte relevante Teil im Schaft. Nur dieses Teil nimmt den Verschluss (also die gesamte Baugruppe) auf, führt diese und nimmt den Abzug und den Lauf auf. Warum man das so ungeschickt markiert hat, ist aber eine berechtigte Frage.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Di 7. Apr 2026, 19:52

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 14:05 Es ist nichts nachzuregistieren, was bereits Teil einer gemeldete/registrierte ganzen Waffe ist.
Keiner muss eine R8 in 4 Teile aufteilen.
Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?

Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).

Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Di 7. Apr 2026, 20:34

balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:52
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 14:05 Es ist nichts nachzuregistieren, was bereits Teil einer gemeldete/registrierte ganzen Waffe ist.
Keiner muss eine R8 in 4 Teile aufteilen.
Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?

Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).

Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?
Müssen? Schalldämpfer-Zwang gibt's nicht in Österreich. Aber gut, Sharing is carrying. Happy life, share your barrel. Why not ...

Die Frage könnte die Jägerschaft eigentlich selber am besten beantworten - Landesjagdverband anschreiben. Waffenhandel macht ja nur Waffenführerschein für nicht so gut sachkundig ausgebildete Personen die diesen alle paar Jahre benötigen oder vorab zur WBK auch zum Psychologen müssen.

Aber Tipp, den vorübergehenden Lauftausch konnte der Händler auch bislang noch nie im für die legale Mitnahme notwendigen EU-Feuerwaffenpass eintragen, den macht nur die Behörde.

Alles andere lernt man beim Jagdkurs und mit der jährlichen Auffrischung der Jagdkarte.

Der Text dient mit einem ;) der ironischen Betrachtung. Aber mal ehrlich, dafür gibt's einen Verband der fachkundig über alles Aufklärung verschaffen kann.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Di 7. Apr 2026, 20:44

balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:52 Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?

Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).

Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?
Bis 3 Tage Leihvertrag der angeblich 6 Monate archiviert werden muss.
Alles über 3 Tage muss im ZWR geändert werden.
Spannend wird aber die Frage mit dem europäischen Feuerwaffenpass. Denn 1) dauert das ein/austragen immer sehr lange und 2) kostet das richtig Kohle.
Da haben die Granden der Jägerschaft etwas geschlafen als deren Kumpels in der Politik sich das neue Waffengesetz ausgeschnapst haben :lol:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 8. Apr 2026, 09:20

balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:52
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 14:05 Es ist nichts nachzuregistieren, was bereits Teil einer gemeldete/registrierte ganzen Waffe ist.
Keiner muss eine R8 in 4 Teile aufteilen.
Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?

Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).

Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?
Ich weiß nicht genau was du meinst.
Wie war das bisher? Ein Lauf musste ja so oder so im EUFWP stehen, wenn er ins Ausland verbracht wurde.
Diese ganzen verschärften Meldebestimmungen, was ausborgen angeht, sind der völlige Schwachsinn und ein Verwaltungsaufwand sondergleichen. Leider war das offenbar politisch so gewünscht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Mi 8. Apr 2026, 09:38

Poirot hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 20:44
balahu hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 19:52 Wie funktioniert dass dann beim privaten Tausch von Läufen?

Wir haben in unserer Gruppe Jäger die vor Jagdreisen tauschen müssen ( Schalldämpferlauf Verbote, Grosswildkaliber usw).

Wie wird ein vorübergehender Lauftausch für eine Jagdreise gemeldet? Beim Händler geht ja nicht mehr oder?
Bis 3 Tage Leihvertrag der angeblich 6 Monate archiviert werden muss.
Alles über 3 Tage muss im ZWR geändert werden.
Spannend wird aber die Frage mit dem europäischen Feuerwaffenpass. Denn 1) dauert das ein/austragen immer sehr lange und 2) kostet das richtig Kohle.
Da haben die Granden der Jägerschaft etwas geschlafen als deren Kumpels in der Politik sich das neue Waffengesetz ausgeschnapst haben :lol:
Hier handelt es sich offenbar um Fehlinformationen.
Die Eintragungen im EUFWP haben mit dem Eigentum an den Waffen nichts zu tun.

Wir haben bestimmte Läufe alle in unseren EUFWPs stehen.
Unabhängig davon wem die laut ZWR gehören.

Und da die Übergabemeldung laut unserem Waffenamt zu unterlassen war, wenn die Waffe innerhalb von sechs Wochen wieder zurückgegeben wird war das bisher kein Problem.

Mit einer Meldung an das Waffenamt - denn mehr als drei Tage sind es ja immer - lässt sich das nicht lösen.
Ich leihe ja nicht die Waffe, wir tauschen die Läufe.
Da müsste die Zusammenstellung aus Kammer, Schaft und Lauf ja ständig im Register umgestellt werden.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 8. Apr 2026, 10:04

balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 09:38
Da müsste die Zusammenstellung aus Kammer, Schaft und Lauf ja ständig im Register umgestellt werden.
Wenn länger als 3 Tage (im Vergleich zu 6 Wochen vorher) wird euch aber nichts anderes übrig bleiben.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Mi 8. Apr 2026, 10:15

Poirot hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 10:04
balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 09:38
Da müsste die Zusammenstellung aus Kammer, Schaft und Lauf ja ständig im Register umgestellt werden.
Wenn länger als 3 Tage (im Vergleich zu 6 Wochen vorher) wird euch aber nichts anderes übrig bleiben.
Kat C macht doch immer der Büchsenmacher oder?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 8. Apr 2026, 11:38

balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 10:15
Kat C macht doch immer der Büchsenmacher oder?
Weshalb das hin und her melden auch sehr schnell erledigt wäre. Aber jedesmal Geld kostet :headslap:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Mi 8. Apr 2026, 16:05

balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 10:15
Poirot hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 10:04
balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 09:38 Da müsste die Zusammenstellung aus Kammer, Schaft und Lauf ja ständig im Register umgestellt werden.
Wenn länger als 3 Tage (im Vergleich zu 6 Wochen vorher) wird euch aber nichts anderes übrig bleiben.
Kat C macht doch immer der Büchsenmacher oder?
Leihgaben mit mehr als 3 Tagen meldet jetzt die Behörde um, ist eine Neuerung im WaffG. Ich bin mir nicht sicher, ob denen bewusst war, dass das vermutlich mehr Aufwand ist als bisher die Überlassungen binnen 6 Wochen. Vor allem weil eine Leihgabe zB über 7 Tage mal eher passieren kann. Mit dem ZWR soll sozusagen zukünftig kein Besitzstand abgebildet werden, sondern eine Innehabung. In Verbindung mit der Unmittelbarkeit der Meldung sollte folglich daher Behörden somit zukünftig ebenso wie Händler binnen 24 Stunden eine derartige Anzeige einer Leihgabe im ZWR umgesetzt haben.........

Ad der Diskussion mit dem Leitfaden: ich darf daran erinnern, dass die wesentlichste Änderung im § 2 Abs 2 diejenige ist, dass die Einschränkung "gasdruckbelastet" bei Gehäuse (und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen) wegfällt. Insoweit ergibt sich gegenüber der alten Gesetzeslage u.a. bei Verschlüssen und Läufen keine Änderungen. Insoweit ist der Fokus hier auf Gehäuse (und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen) zu richten, beziehungsweise welche Teile unter dem Begriff Gehäuse (und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen) zu subsummieren sind.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 8. Apr 2026, 17:46

Promo hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 16:05

Leihgaben mit mehr als 3 Tagen meldet jetzt die Behörde um, ist eine Neuerung im WaffG.
Bist du dir da sicher ?
Technisch muss es doch ident sein im ZWR z.B. einen Lauf von Person A auf Person B umzumelden oder ?
30 Tage Frist bei Erstmeldung wird dann ja auch wieder relevant oder ?

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