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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es geht bei uns nicht um das Ausleihen von Waffen sondern um das regelmässige Ausleihen der Blaser R8 Läufe. Um die zu tauschen musste unser Büchsenmacher bisher immer beide Waffen im ZWR auf Teile auftrennen, die Läufe wechselweise zuschreiben und dann die beiden Waffen im ZWR wieder zusammenfügen.
Er sagt er darf das in Zukunft nicht mehr.
Unser Waffenamt hat heute am Telefon aber gesagt sie machen so etwas sicher nicht, wir sollen weiter zum Büchsenmacher gehen damit.
Was ist denn jetzt richtig?
Er sagt er darf das in Zukunft nicht mehr.
Unser Waffenamt hat heute am Telefon aber gesagt sie machen so etwas sicher nicht, wir sollen weiter zum Büchsenmacher gehen damit.
Was ist denn jetzt richtig?
- AUG-andy
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dann wäre es einfacher sich gleich die passenden Läufe zuzulegen als ständig zu wechseln. Kann doch für die potenten Jäger nicht das Problem sein.balahu hat geschrieben: Mi 8. Apr 2026, 18:04 Es geht bei uns nicht um das Ausleihen von Waffen sondern um das regelmässige Ausleihen der Blaser R8 Läufe. Um die zu tauschen musste unser Büchsenmacher bisher immer beide Waffen im ZWR auf Teile auftrennen, die Läufe wechselweise zuschreiben und dann die beiden Waffen im ZWR wieder zusammenfügen.
Er sagt er darf das in Zukunft nicht mehr.
Unser Waffenamt hat heute am Telefon aber gesagt sie machen so etwas sicher nicht, wir sollen weiter zum Büchsenmacher gehen damit.
Was ist denn jetzt richtig?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was ist eine Griffhülle? Ist ein Glock Griffstück wo nix drin ist auch eine Griffhülle?Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:05 Verschlussträger bleiben frei.
Griffhüllen bleiben frei (Bei Guns die eine "Fire Control Unit" haben.)
Im Falle von AR Systemen, die keine Wechsellaufmöglichkeit haben (also die "normalen" ARs) ist ein Upper mit Lauf nur ein Teil.
Der Verschluss ist immer ein eigener Teil. (Der Verschluss, nicht der Verschlussträger!)
Schäfte, welche eine Verschlussführung haben, sind wesentliche Teile, wie zB die R8.
Schäfte, die de facto geschnitzte Holzbrettln sind, sind frei. (Gilt auch für Metall Schäfte wie moderne Chassis Systeme)
Unsere Republik verfügt über keine Stelle, wie das deutsche BKA, welches Einstufungen für das ganze Bundesgebiet macht.
Folglich finde ich eine vereinfachte Variante, welche nicht 128 Seiten benötigt, die bessere Lösung, damit auch technisch nicht versierte Beamte da keinen kompletten Mist in der Anwendung bauen. Wobei, da sind wir uns sicher einig, sie werden Möglichkeiten dazu finden...wie immer...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
2011er Griffhülle wäre sowas würde ich sagen.RBM hat geschrieben: Do 9. Apr 2026, 22:51Was ist eine Griffhülle? Ist ein Glock Griffstück wo nix drin ist auch eine Griffhülle?Coolhand1980 hat geschrieben: Di 7. Apr 2026, 12:05 Verschlussträger bleiben frei.
Griffhüllen bleiben frei (Bei Guns die eine "Fire Control Unit" haben.)
Im Falle von AR Systemen, die keine Wechsellaufmöglichkeit haben (also die "normalen" ARs) ist ein Upper mit Lauf nur ein Teil.
Der Verschluss ist immer ein eigener Teil. (Der Verschluss, nicht der Verschlussträger!)
Schäfte, welche eine Verschlussführung haben, sind wesentliche Teile, wie zB die R8.
Schäfte, die de facto geschnitzte Holzbrettln sind, sind frei. (Gilt auch für Metall Schäfte wie moderne Chassis Systeme)
Unsere Republik verfügt über keine Stelle, wie das deutsche BKA, welches Einstufungen für das ganze Bundesgebiet macht.
Folglich finde ich eine vereinfachte Variante, welche nicht 128 Seiten benötigt, die bessere Lösung, damit auch technisch nicht versierte Beamte da keinen kompletten Mist in der Anwendung bauen. Wobei, da sind wir uns sicher einig, sie werden Möglichkeiten dazu finden...wie immer...
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ein Griffstück, in welches eine Fire Control Unit eingesetzt wird, (FCU = ein Metallrahmen, in den der Abzug verbaut ist und der Führungsschienen aufweist) oder ein anbaubarer Griff wie bei der 2011er bzw STI.
-
Coolhand1980
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gelesen und verstanden!titan hat geschrieben: Fr 10. Apr 2026, 07:31 Ein Griffstück, in welches eine Fire Control Unit eingesetzt wird, (FCU = ein Metallrahmen, in den der Abzug verbaut ist und der Führungsschienen aufweist) oder ein anbaubarer Griff wie bei der 2011er bzw STI.
Genau so ist es.
Was das Ausborgen der Läufe angeht, hat diesen Spezialfall ganz sicher niemand auf dem Radar gehabt, als der Text formuliert wurde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich behaupte mal, dass der EUFWP gar nicht dazu berechtigt, außer dass die darin eingetragene Waffe(n), sofern sie im betreffenden Einreisestaat nicht verboten sind (Panzerbüchse bspw), mitgenommen und zum Zweck des Aufenthalts verwendet werden können. Das Thema Leihwaffe oder Wechsellauf hat mit dem EU FWP im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Mag sein, dass es gesetzlich möglich ist, jemandem, der in seinem Land zum Besitz einer Waffe berechtig ist, hier etwas ausleihen kann. Aber das gibt der EU FWP eigentlich nicht her, und einen Umbau schon gar nicht und hat damit auch nichts zu tun.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ist sicher richtig, aber genug Polizisten an der Grenze sehen EUFWP = WBK. Die hinterfragen nicht was da drin steht und wollen nichtmal zusätzlich eine WBK sehen. Wenn es sonst keine Auffälligkeiten gibt wirst du nach aller Wahrscheinlichkeit keine Probleme bekommen, wenn etwas im EUFWP eingetragen ist.titan hat geschrieben: Fr 10. Apr 2026, 13:02 Ich behaupte mal, dass der EUFWP gar nicht dazu berechtigt, außer dass die darin eingetragene Waffe(n), sofern sie im betreffenden Einreisestaat nicht verboten sind (Panzerbüchse bspw), mitgenommen und zum Zweck des Aufenthalts verwendet werden können. Das Thema Leihwaffe oder Wechsellauf hat mit dem EU FWP im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Mag sein, dass es gesetzlich möglich ist, jemandem, der in seinem Land zum Besitz einer Waffe berechtig ist, hier etwas ausleihen kann. Aber das gibt der EU FWP eigentlich nicht her, und einen Umbau schon gar nicht und hat damit auch nichts zu tun.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Darum gehts ja hoffentlich nicht, ob Polizisten Ahnung haben oder nicht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ausborgen hatten die sehr wohl am Schirm, sonst wäre das nicht von 6 Wochen auf 3 Tage geändert worden.Coolhand1980 hat geschrieben: Fr 10. Apr 2026, 09:53
Was das Ausborgen der Läufe angeht, hat diesen Spezialfall ganz sicher niemand auf dem Radar gehabt, als der Text formuliert wurde.
Die Funktionäre der Interessensgemeinschaften (Jagd, Sport, WKO) haben hier einfach einen schlechten Job gemacht.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wozu sollte der EUFWP wen nicht berechtigen?titan hat geschrieben: Fr 10. Apr 2026, 13:02 Ich behaupte mal, dass der EUFWP gar nicht dazu berechtigt, außer dass die darin eingetragene Waffe(n), sofern sie im betreffenden Einreisestaat nicht verboten sind (Panzerbüchse bspw), mitgenommen und zum Zweck des Aufenthalts verwendet werden können. Das Thema Leihwaffe oder Wechsellauf hat mit dem EU FWP im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Mag sein, dass es gesetzlich möglich ist, jemandem, der in seinem Land zum Besitz einer Waffe berechtig ist, hier etwas ausleihen kann. Aber das gibt der EU FWP eigentlich nicht her, und einen Umbau schon gar nicht und hat damit auch nichts zu tun.
Ich kenne das auch so, daß im EUFWP ein und dieselbe Waffe in unterschiedlichen Zusammensetzungen verspeichert ist.
Die R8 mit dem Lochschaft einmal mit dem 8,5 x 55 Blaser Lauf und einmal die R8 mit dem Lochschaft mit dem 300 Weath. Mag. Lauf.
Egal wo es hingeht, man hat die jeweilige Zusammenstellung mit den passenden Seriennummern immer im EUFWP.
Ansonsten müsste ja alle paar Wochen ein neuer EUFWP gelöst werden.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der EuFWP hat ja mit der Meldung ans Amt zwecks überlassung überhaupt nix zu tun.
Ihr vermischt hier 2 Dinge.
Der EuFwP zeigt nur auf was du über die Grenze mitnehmen kannst, ob dir die Waffen auch wirklich gehören steht auf einem anderen Blatt.
Ich hab auch manche Waffen meiner Frau auf meinem EuFWP stehen obwohl sie mir nicht gehören.
Die Sache mit den ausgeliehenen Läufen ist ja das man ab sofort eine Überlassung melden soll nicht mehr so wie früher, 6 Wochen.
Kauft euch selber einen passenden Lauf, tragt ihn auf euch im ZWR ein, dann habts kein Problem mit Überlassung etc....
Ihr vermischt hier 2 Dinge.
Der EuFwP zeigt nur auf was du über die Grenze mitnehmen kannst, ob dir die Waffen auch wirklich gehören steht auf einem anderen Blatt.
Ich hab auch manche Waffen meiner Frau auf meinem EuFWP stehen obwohl sie mir nicht gehören.
Die Sache mit den ausgeliehenen Läufen ist ja das man ab sofort eine Überlassung melden soll nicht mehr so wie früher, 6 Wochen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
So ist es.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:44 Der EuFWP hat ja mit der Meldung ans Amt zwecks überlassung überhaupt nix zu tun.
Ihr vermischt hier 2 Dinge.
Der EuFwP zeigt nur auf was du über die Grenze mitnehmen kannst, ob dir die Waffen auch wirklich gehören steht auf einem anderen Blatt.
Es kann eine Waffe im EUFWP mehrerer Waffenbesitzer stehen.
Es gibt da keinen Zusammenhang mit dem Eigentümer.
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18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist halt eine Geldverschwendung, wenn ich den Lauf genau 1x für einen Jagdausflug brauch und dann nie wieder...Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:44 Kauft euch selber einen passenden Lauf, tragt ihn auf euch im ZWR ein, dann habts kein Problem mit Überlassung etc....
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hab auch einige Gewehre/Waffen im Schrank die ich nur 1-2 mal im Jahr ausführe.Joewood hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:55Ist halt eine Geldverschwendung, wenn ich den Lauf genau 1x für einen Jagdausflug brauch und dann nie wieder...Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 13. Apr 2026, 10:44 Kauft euch selber einen passenden Lauf, tragt ihn auf euch im ZWR ein, dann habts kein Problem mit Überlassung etc....
Für mich ist das keine Geldverschwendung sondern mein Hobby.
auch für die Jagd hab ich Büchsen die ich nur 2-3 mal im Jahr brauche, so what?
Hier wird über ein Problem diskutiert das so keines ist.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "


