balahu hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 12:04
phaesun hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 10:33
AUG4ever hat geschrieben: Sa 18. Apr 2026, 01:16
Werden die Griffstücke auf Zubehörplätze oder „normale“ WBK Plätze gelegt?
Was passiert wenn alle WBK Plätze schon voll sind?
Danke.
Die Griffstücke sind jetzt neu wesentliche Bestandteile und du darfst nach wie vor doppelt so viele wesentliche Bestandteile wie B Plätze besitzen.
Es gibt eine Übergangsfrist für die Meldung und eine Ausnahmeregelung wenn du jetzt über der erlaubten Anzahl bist.
Wieso liest du nicht das Gesetz?
Solange er hier fragt und nicht die KI ist es halb so schlimm.
Ich frage mich gerade wenn die zwei zusatzplätze was jeweils pro platz frei belegbar sind/waren bereits durch Wechsel Systeme belegt sind was geschieht dann? bekommt man für die Griffstücke zusatzplätze? oder wie wurde das jetzt geregelt?
Weiteres die Definition der Kategorie C Waffen bei der jetzt ab 2 Jahre des Erwerbes bevor dieses Gesetz in kraft tritt scheinbar ein Maßstab ist, wie wird das für WBK Besitzer gehandhabt die unter diese 2 Jahre fallen..? Ich habe einige meiner Kategorie C kurz nach diesem Vorfall gekauft voriges Jahr und sind auch eingetragen. Ich hab meine WBK knapp über 4 Jahre.
Dann das Thema Erstausstellung der WBK oder WP? ab wann gilt es als Erstausstellung meine WBK knapp ist über 4 Jahre davor hatte ich noch keine WBK, gilt das bereits als Erstausstellung?
Sorry die Fragen einfach nur verwirrend alles.