Einfach mal logisch gedacht, wenn ab 28.4 Griffstücke relevant sind und registriert werden müssen kann es sich wenn noch nicht registriert nur um Altbestand handeln (außer man unterstellt den Händlern/Privaten illegal gehandelt zu haben).masterman04 hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 12:10Klingt nach einem Gschichtldrucker, solange keiner die Quelle dazu nennt (im Gesetz steht jedenfalls nichts davon, dass ein Nachweis über den Erwerbszeitpunkt erforderlich wäre).Maria hat geschrieben: Sa 2. Mai 2026, 00:20Ich bin mir gerade da nicht so sicher, ich habe heute in einem Video gesehen wo gesagt wurde das man nachweisen muss das dass Griffstück ein altbestand ist, das hieße das man eine Rechnung vorweisen muss wann das Griffstück gekauft wurde damit es zum altbestand zählt und es auch so nachmelden kann.
Ich hoffe aber das es so nicht stimmt ansonsten müsste man alle Rechnungen irgendwie wieder aktualisieren bzw. bei dem Verkäufer anfordern.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=vDj29ltt7Jk
Das würde dazu führen, dass viele Griffstücke in der Illegalität enden, weil die Besitzer die Griffstücke gar nicht melden könnten.
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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
- AUG-andy
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Na sicher, so wie seinerzeit die Pumpguns.spareribs hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 12:25 Du wirst doch echt nicht glauben , das ALLE. Griffstücke gemeldet werden?![]()
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Für die jüngeren habe diesen Schildbürgerstreich unserer Politik durch die KI zusammenfassen lassen.
Schätzungen und historische Daten deuten jedoch auf eine hohe Dunkelziffer hin:
Historischer Hintergrund (1995/1996): Nach dem Verbot von Pumpguns (Kategorie A) Mitte der 1990er Jahre wurden schätzungsweise nur 10.557 von damals angenommenen 60.000 im Privatbesitz befindlichen Waffen abgegeben oder angemeldet.
Dunkelziffer: Berichten zufolge wurden damals rund 50.000 Pumpguns nicht offiziell registriert oder abgegeben.
Gesamtsituation: Schätzungen gehen von insgesamt ca. 1 Million nicht registrierten Feuerwaffen in Österreich aus. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der 1995 verbotenen Pumpguns Teil dieser Dunkelziffer ist.
Man sieht wie erfolgreich die Politik mit ihrer law and order Strategie ist um unser schönes friedliches Land sicherer zu machen.
Villeicht wird die hominide Regierung aber irgendwann gegen eine KI austauscht die etwas logischere und bürgerfreundlichere Entscheidungen trifft.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
KI... alles klar. Wer schätzt denn nicht die exakte Stückzahl.. zumal die Zahl absoluter Blödsinn zu sein scheint.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ich kann mich an Berichte aus der Zeit mit ähnlichen Zahlen erinnern die wohl auf Import und Beschusszahlen vs gemelderter Waffen basieren.titan hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 15:12 KI... alles klar. Wer schätzt denn nicht die exakte Stückzahl.. zumal die Zahl absoluter Blödsinn zu sein scheint.
Aus dieser Erfahrung heraus hat man wohl auch die schrittweise Registrierung durchgezogen.
Erst Zettelmeldung, dann ZWR und so konnte man jetzt WBK für alles durchziehen.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Ich kann mich ebenfalls an die damaligen Berichte erinnern.Poirot hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 16:04Ich kann mich an Berichte aus der Zeit mit ähnlichen Zahlen erinnern die wohl auf Import und Beschusszahlen vs gemelderter Waffen basieren.titan hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 15:12 KI... alles klar. Wer schätzt denn nicht die exakte Stückzahl.. zumal die Zahl absoluter Blödsinn zu sein scheint.
Aus dieser Erfahrung heraus hat man wohl auch die schrittweise Registrierung durchgezogen.
Erst Zettelmeldung, dann ZWR und so konnte man jetzt WBK für alles durchziehen.
Die Zahlen scheinen zu stimmen.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Naja bei den Pumpguns kann man ja davon ausgehen, dass mittlerweile auch der Letzte weiß, dass dieser verboten (= Kat. A) sind. Wie erfährt aber ein Griffstückbesitzer von seinem Glück? Da gibt es sicher Altbestand ohne Ende, von irgendwelchen „Sondlern“
und dergleichen Sammler mal ganz abgesehen.
und dergleichen Sammler mal ganz abgesehen.
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Maximale Kriminalisierung ist das Ziel.rhodium hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 19:52 Naja bei den Pumpguns kann man ja davon ausgehen, dass mittlerweile auch der Letzte weiß, dass dieser verboten (= Kat. A) sind. Wie erfährt aber ein Griffstückbesitzer von seinem Glück? Da gibt es sicher Altbestand ohne Ende, von irgendwelchen „Sondlern“
und dergleichen Sammler mal ganz abgesehen.
Das gleiche Spiel wird man mit den Taschenmessern schrittweise durchziehen.
Mit Dickpics usw.
Mit Sex, Einwilligung usw.
Mit Bargeld, Goldmünzen usw.
Und natürlich bei Äußerungen in social Media, Messengern...
Total verrückt wie ein demokratisches System sich gegen seine Bürger richtet unter dem Deckmantel sie schützen zu wollen
Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Den Gedanken im ersten Satz würde ich auch so ähnlich sehen. Nach viel Wirbel in der Presse werden die Strafen für alle möglichen Verwaltungsdelikte drastisch erhöht und schön laut und öffentlich verkündet. Jedoch wird nicht zeitgleich der polizeiliche und gerichtliche Apparat verbessert, sodass schlussendlich die ganzen schönen Maßnahmen ins Leere laufen. Es ist in meinen Augen eine ziemlich verrückte Politik, die sich da derzeit abspielt - verordnen und hoffen, dass alle mitspielen.Poirot hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 20:06 Maximale Kriminalisierung ist das Ziel.
Das gleiche Spiel wird man mit den Taschenmessern schrittweise durchziehen.
Mit Dickpics usw.
Mit Sex, Einwilligung usw.
Mit Bargeld, Goldmünzen usw.
Und natürlich bei Äußerungen in social Media, Messengern...
Total verrückt wie ein demokratisches System sich gegen seine Bürger richtet unter dem Deckmantel sie schützen zu wollen![]()
Deiner letzten Aussage stimme ich so nicht zu, da z.B. der weitaus überwiegende Teil der Österreicher, also z.B. die Mehrheit der 97% Nicht-Waffen-Besitzer, eine Verschärfung des Waffengesetztes begrüßen und die Mehrheit der Gesellschaft auch von Dickpics und Haßreden im Netz nicht so begeistert sind. Das demokratische System funktioniert also nach wie vor. Ob es was bringt, ist halt mehr als fraglich.

Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft
Die Info die Du übermittelst wird im Normalfall eingetragen (und sollte auch der Wahrheit entsprechen sonst wirst Du vermutl. bei der nächsten Verlässlichkeitsüberprüfung die eine oder andere Rückfrage haben).botschinger hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 10:09 Frage an die bereits erledigten Griffstückmelder...
Was habt ihr alles angegeben?
Hersteller und Seriennummer ist klar.
Habt ihr ein Kaliber angegeben?
Und vor allem beim Modell bin ich mir unschlüssig, da bei Glock ja 17/17L/34 und 19/19X/45/47/49 möglich wäre.
Bei CZ z.B. 75/75b/Kadet/Kadet2/Sport2/Sport3
Mein Sachbearbeiter steht leider auf dem Schlauch, er/sie/es hat es bis heute nicht geschafft die Altbestandsmagazine ins
ZWR zu pflanzen.
Danke vorab.
Einfach melden wofür Du es vorgesehen hast und passend ist. Kaliber wird ebenfalls im ZWR eingetragen.
