Du wirst proaktiv informiert über alle neuen Gesetze, unter ris.bka.gv.at Und es ist deine Pflicht, dich da über alles am laufenden zu halten. Für Leute ohne Internet wird das sicher auch noch irgendwo auf Papier veröffentlicht.rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
- AUG-andy
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Als Kfz Besitzer muss ich mich auch selbst informieren wenn sich die StVO geändert hat. Wird ja zeitgerecht kommuniziert.rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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masterman04
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Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Wie stellst du dir das organisatorisch vor, wenn man alle Menschen, die eine Gesetzesänderung irgendwie betrifft (oder betreffen wird?) von einer Änderung zu informieren? Und vor allem würde mich dein Vorschlag über die Art der Informationsverbreitung sehr interessieren. Brief per Post? SMS? Informationsbrief zugestellt über den digitalen Postkorb? Oder doch einfach über ris.bka.gv.at?rhodium hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 19:22 Es ist doch nicht die Aufgabe des legalen Besitzers, den Rechtsstatus seines Besitzes beständig zu prüfen. Es wäre eigentlich schon angebracht, die Leute proaktiv zu informieren.
Zu Gesetzesänderungen wird halt wirklich ständig und lange im Voraus durch alle Medien berichtet. Wenn man nicht Radio hört, Fernsieht und auch keine Zeitungen liest, dann wird man die von dir angedeutete "Information" auch getrost ignorieren.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Wenn man bedenkt wie lange und wieviel hier im Forum schon über die Gesetzesänderung beraten und diskutiert wurde, wird es für manchen LWB so enden wie von der Politik vorgesehen. Da braucht er sich z.B. nur vor Jahren irgendein Klumpert im Armyshop gekauft haben..
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Gilt der Bolt-carrier des AR-15 als reguliertes Bauteil? Nur der carrier, keine Innenteile, kein Schlagbolzen, kein Verschlussbolzen... zb..
https://www.nordarms.com/product-page/b ... tion-ar-15

https://www.nordarms.com/product-page/b ... tion-ar-15

.22 CZ457 | .223 Z-15 | 9mm G17/4
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Wahrscheinlich nicht
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Ich würde mal abwarten...gewisse Schei....wird sicher geklagt ....hoffentlich ...aber die IWÖ...schläft scheinbar auch ..denen dürfe das Geld ausgehen ...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Der Vorstand der IWÖ besteht im wesentlichen aus Jägern.spareribs hat geschrieben: So 17. Mai 2026, 18:57 Ich würde mal abwarten...gewisse Schei....wird sicher geklagt ....hoffentlich ...aber die IWÖ...schläft scheinbar auch ..denen dürfe das Geld ausgehen ...
Da wird nix kommen.
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
Es steht jedem frei, eine Anfrage an die Behörde zu stellen mit der Bitte um Aufklärung. Was soll eine Interessensvertretung (egal welche) oder ein Anwalt da schon richten? Das Innenministerium hat sich im Leitfaden nicht dazu geäußert, also wird es vermutlich nicht sonderlich wichtig gewesen sein. In DE sind zumindest zivile "Verschlussführungen" frei.
-
botschinger
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- Beiträge: 50
- Registriert: Mi 3. Sep 2025, 14:14
Re: Was nun? Waffenrecht Gesetzänderungen mit 28. April 2026 in Kraft
@mikonis: BESTEN DANK !!!mikonis hat geschrieben: Do 14. Mai 2026, 00:01Der §58(31) besagt, dass wenn die älteste in Besitz befindliche Waffe Kat C vor dem 16.10.2023 registriert wurde, ist der Besitz aller bis 28.4.2026 erworbenen Waffen Kat C ohne Bewilligung (WBK-C) zulässig.botschinger hat geschrieben: Mi 13. Mai 2026, 13:43
Betreffende Person ist älter als 21 Jahre.
keine Jagdkarte, keine WBK, kein WP
5 Langwaffen Kat C im ZWR
Waffe 1-4 : Erworben alle im Jahr 2022
Waffe 5: Erworben 02/2025
§58 (31) berechtigt weiterhin die Waffen 1-4, da alle "vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung" registriert wurden.
Weiters sagt Ziffer (31) "der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig", somit wäre auch Waffe 5 eingeschlossen, obwohl sie innerhalb von Jahren vor Kundmachung registriert wurde. Zielt also Ziffer (31) auf den Ersterwerb ab?
§58 (32) spricht eindeutig von "erste Registrierung einer Schusswaffe"
Der §58(32) besagt, dass wer seine erste Waffe Kat C nach dem 16.10.2023 registriert hat, braucht eine WBK-C.

