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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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titan
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Fr 5. Jun 2026, 19:08

Kaliber kann nur auf dem Lauf drauf stehen, sonst nirgends.

Auf allen anderen Teilen genügt folglich eine Snr, ggf ein Hersteller (sofern eruierbar) oder eine Type.

masterman04
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von masterman04 » Sa 6. Jun 2026, 17:28

Hab da noch einen 1911er Wechsellauf und ein komplettes 1911 Wechselsystem, ohne viel Markierungen mit ausnahme naturlich des Kalibers, wurde auch von der Behörde so lt. Überlassungsmeldung mit 0000 registriert.

Ganz einfach, damit auch ich es verstehe: Heißt das, dass einfach nur die Seriennummer (von einem Gewerbetreibenden) nachgelasert werden muss, weil der Hersteller ist (bei gebraucht) sowieso nicht eruierbar, oder muss man sonst noch etwas beachten?

Ist die Nummer nur für die Übertragung auf einen neuen Besitzer (nehme ich jetzt mal ganz stumpf an) oder generell erforderlich? Hab mich ehrlich gesagt noch nicht mit dem Thema befasst.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 6. Jun 2026, 19:33

Wenn du das teil schon vor 2018 hattest bzw es vorher auf ein wechselsystem aufgetrennt hast dann bist du nicht dazu verpflichtet.

Sonst schon

Hersteller sollte sich ja rausfinden lassen oder?

Falls das dazupassende Griffstück bekannt ist spricht nichts dagegen diese nummer mit dem zusatzbuchstaben „L“ für den Lauf und dem zusatz „V“ für den verschluss im anhang zur griffstueck nummer zu verwenden.

Verpflichtend ist das nicht.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Poirot » Sa 6. Jun 2026, 20:21

Beim weiterverkauf wäre es aber verpflichtend, auch wenn vor 2018, oder ?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Mentor » Sa 6. Jun 2026, 20:42

DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 19:33 Wenn du das teil schon vor 2018 hattest…
Muss das in irgendeiner Form nachgewiesen werden?

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von DOUBLEACTION » Sa 6. Jun 2026, 21:33

Mentor hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 20:42
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 19:33 Wenn du das teil schon vor 2018 hattest…
Muss das in irgendeiner Form nachgewiesen werden?
Ernst jetzt?

ZWR ….
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Mentor » Sa 6. Jun 2026, 21:53

DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 21:33
Mentor hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 20:42
DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 19:33 Wenn du das teil schon vor 2018 hattest…
Muss das in irgendeiner Form nachgewiesen werden?
Ernst jetzt?

ZWR ….
Ich habe mind. ein AR Upper und mehrere Lower seit vor 2018 im Schrank, die sind in keinem ZWR.

Ein Aero Pecision Upper (ohne Kennzeichnung) ist am AR verbaut und der orig. OA Upper liegt (ohne Kennzeichnung) im Schrank…
Selbiges mit dem Lower. Aero Precision ist verbaut und der OA Lower liegt im Schrank (mit Seriennummer)


Dann sind da noch 9mm Lower ohne Kennzeichnung für ein RRA Wechselsystem. Hera wenn ich mich richtig erinnere

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Sa 6. Jun 2026, 22:02

Das ganze ist ein bisserl auch ein Intelligenztest. Und auf der anderen Seite gibts Leute, die fürs Denken morgens nicht aufgestanden sind.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von AUG-andy » Sa 6. Jun 2026, 22:07

titan hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 22:02 Das ganze ist ein bisserl auch ein Intelligenztest. Und auf der anderen Seite gibts Leute, die fürs Denken morgens nicht aufgestanden sind.
Böse Worte :lol: :whistle:
MfG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von titan » Sa 6. Jun 2026, 22:41

Was ich damit sagen will, wer soll das kontrollieren? Wie denn auch... Nur, wer sich selbst ein Eigentor schießt, braucht nachher nicht groß jammern.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von speedy.G » So 7. Jun 2026, 10:43

gewo hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 18:03
speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 16:27 Ganz so schlimm wärs nicht, würde ja nur 2 Waffen und ein Ar Wechselsystem betreffen.
Unsinn.
Abgeben brauchst nix.

Nochmal:
Soweit man a Antwort von Behörden bekommt lautet die - inoffiziell - immer

Wenn es sich um eine komplette Waffe handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat und es sind mind.
- Hersteller
- Kaliber
- Herstellernummer
drauf, und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland
dann alles gut.
Wenn nicht müssen die fehlenden Kennzeichnungen von einem Waffengewerbetreibenden ergänzt werden.

Wenn es sich um wesentliche Waffenteile handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat, dann sollte
- Hersteller (kann tricky sein. Wenn nichts feststellbar dann darf KEINE Herstellerkennzeichnung vorgenommen werden)
- Kaliber (falls eindeutig und zutreffend) und
- Herstellernummer (frei zu vergeben)
angebracht sein.
Wenn keine angebracht ist:
Seit 28.04.2026 darf das nur ein Waffengewerbetreibender anbringen.
Vorher durfte man selber.

Achtung beim Trennen von Waffen auf wesentliche Teile:
Hier muss zwingend eine Kennzeichnung aller Teile erfolgen.
So wie oben beschrieben:
- Hersteller
- Kaliber (wenn zutreffend und eindeutig)
- Herstellernummer
und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland


Da offenbar auch die Behörde nicht weiss wie man in Kunststoffgehäuse nachträglich ein Metallplättchen einbauen soll welches beim entfernen das Gehäuse unbrauchbar macht wird man die Kennzeichnung wohl auf einem geeigneten Bereich des Kunststoffgehäuses anzubringen haben.

Der Endkunden muss in keinem Fall wegen einer fehlerhaften oder falsch vorgenommenen Kennzeichnung Konsequenzen fürchten. Verantwortlich dafür ist der Waffengewerbetreibende.

Was wohl auch der Grund ist weshalb es derzeit die wenigsten anbieten.
Ich denke, ich werde, falls möglich, demnächst nach Wien fahren und das ganze vorab besprechen. Wenn ich denn darf.

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von masterman04 » So 7. Jun 2026, 19:41

DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 19:33 Wenn du das teil schon vor 2018 hattest bzw es vorher auf ein wechselsystem aufgetrennt hast dann bist du nicht dazu verpflichtet.

Sonst schon

Hersteller sollte sich ja rausfinden lassen oder?

Falls das dazupassende Griffstück bekannt ist spricht nichts dagegen diese nummer mit dem zusatzbuchstaben „L“ für den Lauf und dem zusatz „V“ für den verschluss im anhang zur griffstueck nummer zu verwenden.

Verpflichtend ist das nicht.
Hab die erst vor ein paar Monaten von Privat erworben.

Die beiden 1911er Läufe haben keinerlei Markierungen die auf einen Hersteller schließen lassen würden.

Wie läuft das dann ab? Macht man diese Kennzeichnung dann erst im Zuge des Verkaufs? Weil bei mir wurden die Läufe ja mit 0000 als Seriennummer (eben weil keine angebracht ist) eingetragen? Wird das dann auch gleich von dir im ZWR berichtigt oder wie läuft das dann ab? Die Seriennummer muss doch auch im ZWR nachgezogen werden, sonst hab ich bei einer Kontrolle ja den schwarzen Peter.

Sorry wenns blöd klingt, hab mich damit bisher noch nicht auseinandergesetzt (mach ich aber noch).

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Martin P » Di 23. Jun 2026, 19:29

Mal nur zur - bitte juristischen - Diskussion: § 1 des Schusswaffenkennzeichnungsgesetzes und die damit angeordnete Kennzeichnungspflicht bezieht sich nach dem Wortlaut der Bestimmung ausschließlich auf das Inverkehrbringen. Nach den Erläuterungen bedeutet Inverkehrbringen: Die - Achtung und jetzt kommt es - erstmalige Überlassung an einen Endverbraucher.

Soll heißen, die Verpflichtung zur allfälligen Nachkennzeichnung aus der Übergangsbestimmung (§ 5 leg. cit.) kann doch nur den ersten Erwerber/Endverbraucher (die Veräußerung an ihn ist das Inverkehrbringen) treffen. Danach ist die Waffe/das Bestandteil bereits in Verkehr gebracht und unterliegt nicht mehr dem § 1 leg. cit.. Hätte der Gesetzgeber eine absolute und ausnahmslose, den jeweiligen aktuellen Eigentümer treffende Kennzeichnungspflicht für alle Schusswaffen und Bestandteile erlassen wollen, die nach dem 14. September 2018 veräußert werden, hätte er in § 1 leg. cit. die Einschränkung der Kennzeichnungspflicht auf das Inverkehrbringen nicht vorgenommen.

Mit anderen Worten: wenn ich bei einer gebrauchten Waffe das dritte Glied in der Kette bin (1. Händler oder Importeur, 2. erster Endverbraucher, 3. ich) kann mich die Verpflichtung zur Nachkennzeichnung selbst dann nicht treffen, wenn ich Waffe nach dem 14. September 2018 erworben habe. Selbst Händler wären demnach nicht zur Nachkennzeichnung verpflichtet, wenn beweisbar ist, dass Waffe oder Bestandteile bereits mehr als ein Mal veräußert wurden (da sie eben nicht in Verkehr gebracht werden).

Oder hab ich einen Denkfehler?

mikonis
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von mikonis » Di 23. Jun 2026, 20:08

Martin P hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 19:29 Oder hab ich einen Denkfehler?
Ich würde sagen - Ja.

Der § 5 richtet sich nicht an den Inverkehrbringer (Erzeuger, Importeur, Händler) oder ersten Erwerber, wie von dir angenommen, sondern an den nunmehrigen Besitzer, egal der wievielte er ist und wann nach 2018 er die Waffe erworben hat und verpflichtet ihn zur Kennzeichnung unter Einhaltung von § 1 (2), (3) und (7).
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Beitrag von Martin P » Di 23. Jun 2026, 20:24

mikonis hat geschrieben: Di 23. Jun 2026, 20:08Ich würde sagen - Ja.

Der § 5 richtet sich nicht an den Inverkehrbringer (Erzeuger, Importeur, Händler) oder ersten Erwerber, wie von dir angenommen, sondern an den nunmehrigen Besitzer, egal der wievielte er ist und wann nach 2018 er die Waffe erworben hat und verpflichtet ihn zur Kennzeichnung unter Einhaltung von § 1 (2), (3) und (7).
Gegen deine Ansicht spricht der Wortlaut des § 5, der ausdrücklich auf den gesamten § 1 und damit auch auf Absatz 1 verweist. Ohne den Verweis würde ich dir vielleicht zustimmen.

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