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Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Kaliber kann nur auf dem Lauf drauf stehen, sonst nirgends.
Auf allen anderen Teilen genügt folglich eine Snr, ggf ein Hersteller (sofern eruierbar) oder eine Type.
Auf allen anderen Teilen genügt folglich eine Snr, ggf ein Hersteller (sofern eruierbar) oder eine Type.
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masterman04
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Hab da noch einen 1911er Wechsellauf und ein komplettes 1911 Wechselsystem, ohne viel Markierungen mit ausnahme naturlich des Kalibers, wurde auch von der Behörde so lt. Überlassungsmeldung mit 0000 registriert.
Ganz einfach, damit auch ich es verstehe: Heißt das, dass einfach nur die Seriennummer (von einem Gewerbetreibenden) nachgelasert werden muss, weil der Hersteller ist (bei gebraucht) sowieso nicht eruierbar, oder muss man sonst noch etwas beachten?
Ist die Nummer nur für die Übertragung auf einen neuen Besitzer (nehme ich jetzt mal ganz stumpf an) oder generell erforderlich? Hab mich ehrlich gesagt noch nicht mit dem Thema befasst.
Ganz einfach, damit auch ich es verstehe: Heißt das, dass einfach nur die Seriennummer (von einem Gewerbetreibenden) nachgelasert werden muss, weil der Hersteller ist (bei gebraucht) sowieso nicht eruierbar, oder muss man sonst noch etwas beachten?
Ist die Nummer nur für die Übertragung auf einen neuen Besitzer (nehme ich jetzt mal ganz stumpf an) oder generell erforderlich? Hab mich ehrlich gesagt noch nicht mit dem Thema befasst.
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DOUBLEACTION
- .50 BMG

- Beiträge: 1205
- Registriert: Fr 14. Jan 2011, 22:33
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Wenn du das teil schon vor 2018 hattest bzw es vorher auf ein wechselsystem aufgetrennt hast dann bist du nicht dazu verpflichtet.
Sonst schon
Hersteller sollte sich ja rausfinden lassen oder?
Falls das dazupassende Griffstück bekannt ist spricht nichts dagegen diese nummer mit dem zusatzbuchstaben „L“ für den Lauf und dem zusatz „V“ für den verschluss im anhang zur griffstueck nummer zu verwenden.
Verpflichtend ist das nicht.
Sonst schon
Hersteller sollte sich ja rausfinden lassen oder?
Falls das dazupassende Griffstück bekannt ist spricht nichts dagegen diese nummer mit dem zusatzbuchstaben „L“ für den Lauf und dem zusatz „V“ für den verschluss im anhang zur griffstueck nummer zu verwenden.
Verpflichtend ist das nicht.
doubleaction OG
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Beim weiterverkauf wäre es aber verpflichtend, auch wenn vor 2018, oder ?
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Muss das in irgendeiner Form nachgewiesen werden?
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DOUBLEACTION
- .50 BMG

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Ernst jetzt?
ZWR ….
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Ich habe mind. ein AR Upper und mehrere Lower seit vor 2018 im Schrank, die sind in keinem ZWR.DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 21:33Ernst jetzt?
ZWR ….
Ein Aero Pecision Upper (ohne Kennzeichnung) ist am AR verbaut und der orig. OA Upper liegt (ohne Kennzeichnung) im Schrank…
Selbiges mit dem Lower. Aero Precision ist verbaut und der OA Lower liegt im Schrank (mit Seriennummer)
Dann sind da noch 9mm Lower ohne Kennzeichnung für ein RRA Wechselsystem. Hera wenn ich mich richtig erinnere
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Das ganze ist ein bisserl auch ein Intelligenztest. Und auf der anderen Seite gibts Leute, die fürs Denken morgens nicht aufgestanden sind.
- AUG-andy
- .50 BMG

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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Böse Wortetitan hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 22:02 Das ganze ist ein bisserl auch ein Intelligenztest. Und auf der anderen Seite gibts Leute, die fürs Denken morgens nicht aufgestanden sind.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Was ich damit sagen will, wer soll das kontrollieren? Wie denn auch... Nur, wer sich selbst ein Eigentor schießt, braucht nachher nicht groß jammern.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Ich denke, ich werde, falls möglich, demnächst nach Wien fahren und das ganze vorab besprechen. Wenn ich denn darf.gewo hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 18:03Unsinn.speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 16:27 Ganz so schlimm wärs nicht, würde ja nur 2 Waffen und ein Ar Wechselsystem betreffen.
Abgeben brauchst nix.
Nochmal:
Soweit man a Antwort von Behörden bekommt lautet die - inoffiziell - immer
Wenn es sich um eine komplette Waffe handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat und es sind mind.
- Hersteller
- Kaliber
- Herstellernummer
drauf, und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland
dann alles gut.
Wenn nicht müssen die fehlenden Kennzeichnungen von einem Waffengewerbetreibenden ergänzt werden.
Wenn es sich um wesentliche Waffenteile handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat, dann sollte
- Hersteller (kann tricky sein. Wenn nichts feststellbar dann darf KEINE Herstellerkennzeichnung vorgenommen werden)
- Kaliber (falls eindeutig und zutreffend) und
- Herstellernummer (frei zu vergeben)
angebracht sein.
Wenn keine angebracht ist:
Seit 28.04.2026 darf das nur ein Waffengewerbetreibender anbringen.
Vorher durfte man selber.
Achtung beim Trennen von Waffen auf wesentliche Teile:
Hier muss zwingend eine Kennzeichnung aller Teile erfolgen.
So wie oben beschrieben:
- Hersteller
- Kaliber (wenn zutreffend und eindeutig)
- Herstellernummer
und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland
Da offenbar auch die Behörde nicht weiss wie man in Kunststoffgehäuse nachträglich ein Metallplättchen einbauen soll welches beim entfernen das Gehäuse unbrauchbar macht wird man die Kennzeichnung wohl auf einem geeigneten Bereich des Kunststoffgehäuses anzubringen haben.
Der Endkunden muss in keinem Fall wegen einer fehlerhaften oder falsch vorgenommenen Kennzeichnung Konsequenzen fürchten. Verantwortlich dafür ist der Waffengewerbetreibende.
Was wohl auch der Grund ist weshalb es derzeit die wenigsten anbieten.
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masterman04
- .223 Rem

- Beiträge: 200
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Hab die erst vor ein paar Monaten von Privat erworben.DOUBLEACTION hat geschrieben: Sa 6. Jun 2026, 19:33 Wenn du das teil schon vor 2018 hattest bzw es vorher auf ein wechselsystem aufgetrennt hast dann bist du nicht dazu verpflichtet.
Sonst schon
Hersteller sollte sich ja rausfinden lassen oder?
Falls das dazupassende Griffstück bekannt ist spricht nichts dagegen diese nummer mit dem zusatzbuchstaben „L“ für den Lauf und dem zusatz „V“ für den verschluss im anhang zur griffstueck nummer zu verwenden.
Verpflichtend ist das nicht.
Die beiden 1911er Läufe haben keinerlei Markierungen die auf einen Hersteller schließen lassen würden.
Wie läuft das dann ab? Macht man diese Kennzeichnung dann erst im Zuge des Verkaufs? Weil bei mir wurden die Läufe ja mit 0000 als Seriennummer (eben weil keine angebracht ist) eingetragen? Wird das dann auch gleich von dir im ZWR berichtigt oder wie läuft das dann ab? Die Seriennummer muss doch auch im ZWR nachgezogen werden, sonst hab ich bei einer Kontrolle ja den schwarzen Peter.
Sorry wenns blöd klingt, hab mich damit bisher noch nicht auseinandergesetzt (mach ich aber noch).
