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Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mpterra96
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mpterra96 » Mi 6. Mai 2026, 11:42

Eine Frage bezüglich den Privatverkauf von meldepflichtigen Zubehörteilen wie einem WS auf .22lr:

Muss das nun über einen Waffenhändler laufen oder geht das noch direkt über Privat?
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von AUG-andy » Mi 6. Mai 2026, 12:11

mpterra96 hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 11:42 Eine Frage bezüglich den Privatverkauf von meldepflichtigen Zubehörteilen wie einem WS auf .22lr:

Muss das nun über einen Waffenhändler laufen oder geht das noch direkt über Privat?
Es geht nichts mehr Privat-Privat.
Nur noch über den Händler.
Wird doch schon tagelang darüber geschrieben hier im Forum. :doh:
MfG
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Poirot
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Poirot » Mi 6. Mai 2026, 13:25

AUG-andy hat geschrieben: Mi 6. Mai 2026, 10:29 Du wirst zwar ein paar ungemütliche Tage damit verbringen mit einem guten Anwalt deine Unschuld zu beweisen.
Die Realität sieht aber anders aus.

582 Tage U-Haft wegen Betrugsverdacht. Nach Freispruch gab es 14.250 € Haftentschädigung:
https://www.nachrichten.at/panorama/chr ... 58,3912032

5 Monate wegen angeblichen Mordversuch:
https://kurier.at/chronik/burgenland/un ... /403063614

Erst nachdem er seine Strafe wegen Mordes abgesessen hat stellte sich heraus das er es nicht war. Wiederaufnahme wurde aber verweigert - dann hätte der Staat nämlich Haftentschädigung zahlen müssen. Aber als Reaktion auf diesen Fall wurde der Tagessatz für die Haftentschädigung deutlich reduziert :lol:
https://www.krone.at/333162

Und das sind nur Fälle wo man die Unschuld herausgefunden hat. Es gibt bestimmt genug Fälle wo das nicht der Fall ist !
Und natürlich auch jede Menge Justizirrtümer.

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Maria
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Maria » Fr 15. Mai 2026, 18:38

Poirot hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 20:06
rhodium hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 19:52 Naja bei den Pumpguns kann man ja davon ausgehen, dass mittlerweile auch der Letzte weiß, dass dieser verboten (= Kat. A) sind. Wie erfährt aber ein Griffstückbesitzer von seinem Glück? Da gibt es sicher Altbestand ohne Ende, von irgendwelchen „Sondlern“
und dergleichen Sammler mal ganz abgesehen.
Maximale Kriminalisierung ist das Ziel.
Das gleiche Spiel wird man mit den Taschenmessern schrittweise durchziehen.
Mit Dickpics usw.
Mit Sex, Einwilligung usw.
Mit Bargeld, Goldmünzen usw.
Und natürlich bei Äußerungen in social Media, Messengern...
Total verrückt wie ein demokratisches System sich gegen seine Bürger richtet unter dem Deckmantel sie schützen zu wollen :headslap:
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von MannOMann » Fr 15. Mai 2026, 18:50

Poirot hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 20:06
rhodium hat geschrieben: Mo 4. Mai 2026, 19:52 Naja bei den Pumpguns kann man ja davon ausgehen, dass mittlerweile auch der Letzte weiß, dass dieser verboten (= Kat. A) sind. Wie erfährt aber ein Griffstückbesitzer von seinem Glück? Da gibt es sicher Altbestand ohne Ende, von irgendwelchen „Sondlern“
und dergleichen Sammler mal ganz abgesehen.
Maximale Kriminalisierung ist das Ziel.
Das gleiche Spiel wird man mit den Taschenmessern schrittweise durchziehen.
Mit Dickpics usw.
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Dickpics und Sex mit Einwilligung vergleichst du damit? Also wirklich, das geht gar nicht. Sexuelle Belästigung gehört bestraft. Punkt. Ende. Aus.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Fr 15. Mai 2026, 20:08

Maria hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 18:38


Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Burke (1729–1797)
Mary, ich glaub´ den Satz hast aber falsch verstanden.

Weil die Guten wollen das du deine Waffen abgibst, nicht mit dem Auto fährst, kein Fleisch isst, das noch mehr Pseudoflüchtlinge über uns herfallen, das noch mehr von deinem sauerverdienten Geld an dubios NGO´s "gespendet" wird, ...........
Die Liste ist endlos.
Das alles wollen die Guten von dir.........

Also schau mal über den Tellerrand
Oder glaubst du das die heutige Welt mit jener vor 300 Jahren vergleichbar ist? :confusion-confused:

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Glock1768 » Fr 15. Mai 2026, 22:07

MannOMann hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 18:50
Dickpics und Sex mit Einwilligung vergleichst du damit? Also wirklich, das geht gar nicht. Sexuelle Belästigung gehört bestraft. Punkt. Ende. Aus.
Sexuelle Belästigung absolut, keine Frage … nur, was ist das? Wo beginnt es? Wo endet es?

Was heute schon darunter fällt, da kann man sich nur noch an den Kopf greifen … und ja, da wird es sehr sehr gefährlich für uns alle und für einen Rechtsstaat sowieso!!!

dvbt
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von dvbt » Mi 10. Jun 2026, 11:41

Frage zu §58 (30a):

(30a)Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird....

Ist es möglich, dieses Gutachten bereits jetzt zu absolvieren? Ich habe ziemlich ausführlich gesucht und in diversen Stellungnahmen und Informationsschreiben sowie im Gesetz selbst nichts gefunden, was dem entgegenstehen oder bestimmte Fristen vorgeben würde.

LG

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Promo
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Promo » Mi 10. Jun 2026, 14:20

"[..] bis zur [..]" würde dies ermöglichen; es sieht dabei nur einen spätestmöglichen Zeitpunkt vor, aber keinen frühestmöglichen Zeitpunkt. Nachdem aber ohnedies der Gutachter vorab der Behörde mitgeteilt werden muss, findet daher sowieso eine Abstimmung mit der Behörde diesbezüglich statt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Wolf1971 » Mi 10. Jun 2026, 15:36

FdH22 hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 20:08
Maria hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 18:38


Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Burke (1729–1797)
Mary, ich glaub´ den Satz hast aber falsch verstanden.

Weil die Guten wollen das du deine Waffen abgibst, nicht mit dem Auto fährst, kein Fleisch isst, das noch mehr Pseudoflüchtlinge über uns herfallen, das noch mehr von deinem sauerverdienten Geld an dubios NGO´s "gespendet" wird, ...........
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von FdH22 » Mi 10. Jun 2026, 20:33

Wolf1971 hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 15:36
FdH22 hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 20:08
Maria hat geschrieben: Fr 15. Mai 2026, 18:38


Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen.
Burke (1729–1797)
Mary, ich glaub´ den Satz hast aber falsch verstanden.

Weil die Guten wollen das du deine Waffen abgibst, nicht mit dem Auto fährst, kein Fleisch isst, das noch mehr Pseudoflüchtlinge über uns herfallen, das noch mehr von deinem sauerverdienten Geld an dubios NGO´s "gespendet" wird, ...........
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Oder glaubst du das die heutige Welt mit jener vor 300 Jahren vergleichbar ist? :confusion-confused:
Gute Menschen und "Gut-Menschen" sind aber schon zwei Paar verschiedene Schuhe
Das Wissen wir beide.
Ich hab´s nur umgangssprachlich (für die Mary) übersetzt :)

mikonis
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Mi 10. Jun 2026, 23:26

Promo hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 14:20 "[..] bis zur [..]" würde dies ermöglichen; es sieht dabei nur einen spätestmöglichen Zeitpunkt vor, aber keinen frühestmöglichen Zeitpunkt. Nachdem aber ohnedies der Gutachter vorab der Behörde mitgeteilt werden muss, findet daher sowieso eine Abstimmung mit der Behörde diesbezüglich statt.
Verstehe ich das richtig, dass Personen, die im Zeitraum Juni 2025 bis April 2026 den alten, einfachen Psychotest gemacht haben, eine WBK beantragt und erhalten haben, nunmehr mit diesem Paragrafen aufgefordert werden, ehebaldigst einen neuen, umfassenden Psychotest zu machen und vorzulegen, damit sie nicht 2030/31 ihre WBK abgeben müssen, im Falle sie bei diesem nicht vorher bekanntgegebenem Überprüfungstermin nichts (neuer Psychotest) vorweisen können?
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Mr. Danger
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von Mr. Danger » Mi 10. Jun 2026, 23:54

mikonis hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 23:26
Promo hat geschrieben: Mi 10. Jun 2026, 14:20 "[..] bis zur [..]" würde dies ermöglichen; es sieht dabei nur einen spätestmöglichen Zeitpunkt vor, aber keinen frühestmöglichen Zeitpunkt. Nachdem aber ohnedies der Gutachter vorab der Behörde mitgeteilt werden muss, findet daher sowieso eine Abstimmung mit der Behörde diesbezüglich statt.
Verstehe ich das richtig, dass Personen, die im Zeitraum Juni 2025 bis April 2026 den alten, einfachen Psychotest gemacht haben, eine WBK beantragt und erhalten haben, nunmehr mit diesem Paragrafen aufgefordert werden, ehebaldigst einen neuen, umfassenden Psychotest zu machen und vorzulegen, damit sie nicht 2030/31 ihre WBK abgeben müssen, im Falle sie bei diesem nicht vorher bekanntgegebenem Überprüfungstermin nichts (neuer Psychotest) vorweisen können?
Du verstehst es richtig. Wenn man keinen weiteren Test vorlegt wird es wohl "Probleme" bei der nächsten Verlässlichkeitsprüfung (alle 5 Jahre) geben.
So viel zu der Aussage mancher Forumsteilnehmer, das "Altbestand" und ausgestellte Bescheide eh immer sicher sind.
Gerüchteweise wollen ein paar Leute gegen die Regelung klagen, da rückwirkend und somit illegal. Mal sehen ob wirklich Jemand klagt und was dabei rauskommt.

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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von WolfgangR » Do 11. Jun 2026, 13:01

Hallo in die Runde,
ich muss hier mal eine Frage zu den Übergangsbestimmungen der neuen Waffengesetz-Novelle stellen.

Vorab: Bitte meine Unwissenheit zu entschuldigen, ich bin kein Jurist, aber logisch nachvollziehbar ist das Ganze für mich nicht mehr.

Zum Hintergrund: Ich habe meine WBK im Dez 25 / Jänner 26 beantragt und ausgestellt bekommen.
Der Ablauf war wie damals vorgeschrieben: Der reguläre Psychotest, der Waffenführerschein, der Antrag bei der Behörde und die Ausstellung. Meine WBK ist unbefristet und hat kein Ablaufdatum.

Nun zu meinem Verständnisproblem mit den neuen Paragrafen:
Verstehe ich das richtig, dass Personen, die genau in diesem Zeitraum (Juni 2025 bis April 2026) ihre WBK erhalten haben, nun quasi „rückwirkend“ schlechter gestellt werden?
Laut den Infos zur Novelle müssen genau diese Besitzer anlässlich der nächsten waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung (die ja ca. 5 Jahre später, also 2030/2031 ansteht) ein neues, umfassenderes psychologisches Gutachten nach den neuen Standards vorlegen.

Das wirft für mich massive Fragen auf:

* Rechtssicherheit: Wie kann ein Gesetz rückwirkend Kriterien für ein bereits rechtmäßig erlangtes, unbefristetes Dokument ändern?
Wenn ein Gesetz im April 2026 in Kraft tritt, sollte es doch für Anträge ab diesem Zeitpunkt gelten.

* Ablauf der Überprüfung: Da die waffenrechtlichen Überprüfungen durch die Polizei oft unangekündigt stattfinden – was passiert, wenn man an Tag X logischerweise noch keinen neuen Test parat hat?
Gibt es da behördliche Fristen zum Nachreichen, oder riskiert man sofort den Entzug wegen mangelnder Verlässlichkeit?

Hat jemand von euch schon nähere Infos von den Landespolizeidirektionen oder Schützenverbänden, wie das in der Praxis gehandhabt werden soll?
Danke für eure Einschätzungen!
:violence-pistoldouble: a simple man who enjoys shooting... :violence-snipersmiley:
Waffen: WALTHER PDP MATCH FS 5" | LuxDefTec LDT 15 .223 | Messerschmitt AR15-9S | Troy PAR .223 | Rossi Puma Octagon .357 | SAVAGE MK II 22LR | LANDOR PX502 12/76

mikonis
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Re: Teil 2 der WaffG Novelle tritt am 28.04.2026 in Kraft

Beitrag von mikonis » Do 11. Jun 2026, 17:33

WolfgangR hat geschrieben: Do 11. Jun 2026, 13:01
Nun zu meinem Verständnisproblem mit den neuen Paragrafen: ……..
Die ersten Problemstellungen tauchen wohl erst auf, wenn einer den neuen Psychotest nicht schafft. Ich glaube nicht, dass es vorher irgendwelche (juristisch haltbare) Festlegungen geben wird. Aber es ist eine interessante Fragestellung und eine persönliche Meinung dazu habe ich.

Du wurdest mE nicht rückwirkend schlechter gestellt, da dir mit der amtlichen Bekanntmachung des Gesetzes im Oktober 2025 bekannt war, dass du einen weiteren Psychotest machen musst. Dein Antrag lag nach diesem Termin. Das „rückwirkende“ trifft vielleicht Personen, die zwischen Juni 2025 und Oktober 2025 angesucht haben. Ein Krampf bleibt das Gesetz trotzdem.

Mit der im Gesetz benannten 5-jährlichen Überprüfungsperiode hast du ziemlich viel Zeit, dich zu informieren und den neuen, umfassenden Psychotest nachzuholen. Wozu braucht es da Nachfristen? Ich würde ihn vermutlich unter folgender Überlegung machen und der Behörde vorher vorweisen: wenn 2030 alles gesetzeskonform abzuhaken ist, sollte nichts das Weiterbestehen der alten, unbefristeten WBK behindern. Eine (auch temporäre) Aufhebung der WBK könnte wie ein Neuantrag, mit Psychotest etc. zu einer Befristung führen.

Deine Absicht, zwischenzeitlich den neuen Psychotest zu machen, ist der Behörde bekannt, da du ja den Psychodok benennen musst. Also muss man das dann auch durchziehen. Mit allen möglichen Konsequenzen.


Edit:
Ich denke, dieser Paragraf ist ein Instrument um alle Neueinsteiger rasch zum neuen, umfassenderen Psychotest zu bringen. Die Zeitspanne, die einem gewährt wird klingt zwar gut, aber die Ungewissheit über das in maximal 5 Jahren ablaufenden Prozedere ist schlecht für neue, ambitionierten Waffenbesitzer. 5 Jahre zuwarten und und bis dahin nichts tun, weder weitere Waffen kaufen oder erben, noch sich sich engagieren und in 5 Jahren aus irgendwelchen Gründen (z.B. Bequemlichkeit) alles wieder abgeben?

Mit dem Mittel der Befristung - mit dem neuen Gesetz ist die nach April 2026 erste WBK generell mit 5 Jahren befristet - hat die Behörde ein starkes Argument, die Besitzer von Übergangs-WBK zum Psychotest zu drängen. Jede mögliche Abweichung vom Übergangsparagrafen hin zum regulären Bewilligungsprozess könnte entsprechend Gesetzestext zur Befristung der WBK führen.
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